Landgericht Rostock
Das Landgericht Rostock ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Landgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
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Das Gericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der Amtsgerichte Güstrow und Rostock,[2] was der Region Mittleres Mecklenburg bzw. den Gebieten der kreisfreien Stadt Rostock und des Landkreises Rostock entspricht.
Gerichtsbezirk | Fläche | Einwohnerzahl[3] |
---|---|---|
Amtsgericht Güstrow | 2.263,55 km2 | 108.919 |
Amtsgericht Rostock | 1.337,76 km2 | 305.673 |
Landgericht Rostock | 3.601,31 km2 | 414.592 |
In Wirtschaftsstrafsachen wurde dem Landgericht Rostock auch die Zuständigkeit für den Bezirk des Landgerichts Stralsund übertragen.[4] Außerdem ist das Landgericht Rostock für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Rostock ausschließlich zuständig in bestimmten Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes.[5]
Gebäude
Das Landgericht Rostock befindet sich im Gerichtsgebäude August-Bebel-Straße 15 - 20, in welchem auch das Sozialgericht Rostock, das Arbeitsgericht Rostock, das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern sowie einige Senate des Oberlandesgerichts Rostock untergebracht sind. In den denkmalgeschützten[6] Gebäuden war bis 1989 die Bezirksverwaltung Rostock des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR untergebracht. Eine Gedenktafel am Haupteingang erinnert an die Opfer der Stasi und die Übernahme des Gebäudekomplexes durch das Bürgerkomitee am 4. Dezember 1989.
Wegen Sanierungsarbeiten war das Gericht von April 2010 bis Januar 2016 vorübergehend in ein ebenfalls denkmalgeschütztes[7] Gebäude unter der Anschrift Neuer Markt 3 verlegt worden.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landgericht Rostock sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Güstrow und Rostock.
Staatsanwaltschaft
Die beim Landgericht Rostock eingerichtete Staatsanwaltschaft Rostock ist für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig.[8] In Wirtschaftsstrafsachen erstreckt sich ihre Zuständigkeit als Schwerpunktstaatsanwaltschaft auch auf den Landgerichtsbezirk Stralsund.[9] Untergebracht ist sie in der Doberaner Str. 116.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Landgerichts Rostock. Abgerufen am 14. September 2018.
- Internetpräsenz der Staatsanwaltschaft Rostock. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Rostock. Abgerufen am 7. Februar 2015.
Einzelnachweise
- § 3 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 11. Mai 2015.
- § 8 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) vom 28. März 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 514.
- § 4 Abs. 1 KonzVO M-V.
- Denkmalliste der Hansestadt Rostock (Memento des Originals vom 26. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 130 kB), S. 4.
- Denkmalliste der Hansestadt Rostock, S. 31.
- § 12 Abs. 3, 4 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- I. Nr. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen vom 13. April 1993 – III A 321/3262-17 –, AmtsBl. M-V 1993, S. 937.