Landessammelstelle für radioaktive Abfälle

Landessammelstellen für radioaktive Abfälle sind Zwischenlager für (schwach) radioaktive Abfälle, die von den deutschen Bundesländern unterhalten werden.

Radioaktive Abfälle müssen gemäß Atomgesetz geordnet beseitigt werden. Hierfür ist nach dem Verursacherprinzip der jeweilige Abfallerzeuger verantwortlich. Die Beseitigung erfolgt letztlich in einem Endlager. Bis ein solches Endlager zur Verfügung steht, müssen die Abfälle zwischengelagert werden. Für radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung hat das Gesetz den Bundesländern die Verpflichtung auferlegt, für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle Sammelstellen einzurichten. Diese werden teilweise von mehreren Bundesländern gemeinschaftlich (s. u.) betrieben.[1][2]

Standorte

BundeslandBetreiber, Standort
Baden-WürttembergKTE, Karlsruhe[3]
BayernZwischenlager Mitterteich, Mitterteich[4]
BerlinHelmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie[5]
HessenEbsdorfergrund / Roßberg
Mecklenburg-VorpommernZwischenlager Nord, Rubenow / Greifswald[6]
Brandenburg
NiedersachsenGNS, Jülich[7]
Nordrhein-Westfalen Forschungszentrum Jülich, Jülich[8]
Rheinland-PfalzHoppstädten-Weiersbach
Saarland[9]
SachsenVKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung,
Rossendorf (Dresden)
Thüringen
Sachsen-Anhalt
HamburgGKSS-Forschungszentrum, Geesthacht
Schleswig-Holstein
Bremen

Literatur

Schulze, R. (2001). Aufgaben der Landessammelstellen. in: Strahlenschutz – Wissenschaftliche Grundlagen, Rechtliche Regelungen, Praktische Anwendungen: Kompendium der Sommerschule Strahlenschutz. G. Buchert, R. Czarwinski, A. Kaul et al., H. Hoffmann Verlag: 239–250

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung
  2. DER SPIEGEL 38/1981 - Konrad hilft nicht
  3. Landessammelstelle. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  4. Bayern
  5. Landessammelstelle Berlin (Zentralstelle für radioaktiven Abfall – ZRA)
  6. Mecklenburg-Vorpommern (Memento vom 17. Mai 2008 im Internet Archive)
  7. Landessammelstelle für radioaktive Abfälle. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  8. Landessammelstelle für radioaktive Abfälle. Abgerufen am 28. Oktober 2021.
  9. Radioaktiver Müll kommt jetzt nach Rheinland-Pfalz. In: Saarbrücker Zeitung. 10. April 2016, abgerufen am 6. September 2018.
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