Katzenfleisch
Katzenfleisch dient, in jeweils mehr oder weniger geringem Umfang, unter anderem in Südchina, Nordvietnam, Korea und Peru zu Nahrungszwecken.
In Notzeiten wurde Katzenfleisch auch in Europa anstelle von Kaninchen- oder Hasenfleisch verwendet. Daher werden Hauskatzen im deutschen Sprachraum auch Dachhasen, in Großbritannien „Roof-Rabbits“ genannt.
Konsum von Katzenfleisch
Im Süden Chinas und im Norden Vietnams wird Katzenfleisch als „wärmend im Winter“ beschrieben. Sowohl der Magen als auch die Eingeweide der Katze werden gegessen und aus dem Fleisch werden gerne Fleischbällchen gedreht, während der Kopf weggeworfen wird.[1] Einer im Februar 2020 veröffentlichten Marktanalyse zufolge haben 8 % der in Hanoi lebenden Menschen in ihrem Leben Katzenfleisch konsumiert.[2] In der chinesischen Stadt Pukuo (Nanjing) gibt es professionelle Katzenfänger, die regelmäßig Katzen zur südlichen Provinz von Guangdong transportieren, wo diese knapp geworden sind, seit sie als Nahrung verwendet werden.[3]
In Korea wird Katzenfleisch manchmal gekocht zu einem Tonikum gegen Nervenschmerz und Gelenkentzündung zubereitet, allerdings ist das Fleisch selbst als Nahrungsmittel nicht sehr üblich.[4]
Beim peruanischen Santa-Efigenia-Festival in einer Stadt in La Quebrada im September werden Katzenkochtechniken demonstriert.[5]
Historisch wurden Katzen auch im Westen gegessen. Im Zweiten Weltkrieg wurde infolge der Nahrungsknappheit mehr Katzenfleisch gegessen. Nach dem traditionellen Rezept von Bauernhöfen einiger Regionen zum Beispiel werden Katzen mit Thymian gekocht.[6]
Bewohner der italienischen Stadt Vicenza werden noch immer „mangiagatti“ („Katzenfresser“) genannt, ein Spottname der venezianischen Sprache. 2010 verursachte der TV-Koch Beppe Bigazzi einen landesweiten Skandal, als er in einer Fernsehsendung Ratschläge zur Zubereitung von Katzenfleisch gab und darauf verwies, dass das Katzenkochen in der Toskana, vornehmlich im Gebiet Valdarno, Tradition habe.[7]
Australische Aborigines in der Gegend von Alice Springs haben die Sitte entwickelt, Katzen zu essen, die europäische Siedler in die Region eingeführt haben, einige mit der Begründung, Katzen seien „eine ernst zu nehmende Bedrohung der australischen Fauna.“ Diese Sitte ist sehr umstritten, da das Essen von verwilderten Katzen zu schweren Krankheiten führen kann.[8]
Der Konsum von Katzenfleisch ist nach jüdischen und islamischen Speisegesetzen nicht erlaubt.
Gegner von Katzenfleischkonsum
Da der Besitz von Katzen als Haustier in China immer populärer wurde, wuchs auch die Zahl der Gegner von Katzenfleischkonsum. Im Juni 2006 stürmte eine Gruppe von 40 Tierschützern das Restaurant Fangji in Shenzhen, ein Restaurant, das sich auf Katzenfleisch spezialisiert hatte, und schaffte es, das Restaurant zum Abbruch des Verkaufs von Katzenfleisch zu zwingen.[9]
Das geschah etwa zwei Jahre nach der Gründung des Chinese Animal Protection Network,[10] das im Januar 2006 begann, gut publizierte Proteste gegen den Verzehr von Hunde- und Katzenfleisch zu organisieren, zuerst in Guangzhou, dann auch in mehr als zehn anderen Städten.[11][12]
Vier Pfoten hat im Februar 2020 die Marktanalyse "The Dog and Cat Meat Trade in Southeast Asia: A Threat to Animals and People" veröffentlicht[13] und fordert gemeinsam mit Change For Animals Foundation die vietnamesische Regierung auf, zuvor geltende Gesetze, die den Handel mit Katzenfleisch ausdrücklich verboten haben, wieder in Kraft zu setzen.[14]
Rechtliches
Das Verbot, Katzenfleisch zu gewinnen und anzubieten, ergibt sich
- für Deutschland seit Mai 2010 aus § 22 Abs. 1a der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), falls menschlicher Verzehr bezweckt ist[15]; ein – auch fahrlässiger – Verstoß ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 8 Tier-LMHV mit § 58 LFGB eine Straftat. Daneben besteht nach § 13a der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) ein Einfuhrverbot[16].
- für Österreich aus § 6 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes (TSchG) von 2004.[17]
- für die Schweiz aus Art. 2 der Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft vom 23. November 2005;[18] das Verbot gilt allerdings nur für den kommerziellen Verkehr; Gewinnung und Verzehr für den Eigengebrauch sind zulässig, solange kein Verstoß gegen die Tierschutzgesetzgebung vorliegt.[19]
Literarische Verarbeitung
Im Kriminalroman Im Namen des Katers des haitianischen Autors Gary Victor (Litradukt, Trier 2019) bildet die Angewohnheit mancher Haitianer, bei Trinkgelagen Katzenfleisch zu konsumieren, da es angeblich besonders gut zu clairin (klarer Zuckerrohrschnaps) passt, ein wesentliches Element der Handlung.
Weblinks
- Cats – Friend or Food?, Artikel von Sarah Hartwell in The Messy Beast
Fußnoten
- The Shenzhen Cat Meatball Restaurant. In: EastSouthWestNorth Blog. 20. Juni 2006, archiviert vom Original am 8. Januar 2015; abgerufen am 23. März 2014.
- The Dog and Cat Meat Trade in Southeast Asia: A Threat to Animals and People Harvard Kennedy School, Februar 2020 (PDF; Seite 16)
- Malcolm Moore: Cat-nappers feed Cantonese taste for pet delicacy. In: The Daily Telegraph. 1. Januar 2009.
- RSPCA: Campaigns – Dog and cat meat (Memento vom 3. Januar 2008 im Internet Archive) (Internet Archive)
- Missy Ryan: „Cat-eaters“ take note – feline feast at Peru festival. In: Reuters. 28. September 2001, archiviert vom Original am 11. September 2004; abgerufen am 23. März 2014.
- Tony Paterson: Switzerland finds a way to skin a cat for the fur trade and high fashion. In: The Independent. 24. April 2008, abgerufen am 23. März 2014.
- Annette Langer: Skandal in Italien: TV-Koch empfiehlt gebratene Katze. In: Spiegel Online. 17. Februar 2010.
- Phil Mercer: Australians cook up wild cat stew. In: BBC News. 2. September 2007.
- Activists protest against cat eating in Shenzhen. In: Xinhua. 18. Juni 2006.
- Website des Chinese Animal Protection Network (CAPN) (englische Version)
- Zheng Caixiong: City bans popular Cantonese dish of snake and cat. In: China Daily. 6. November 2007.
- Merritt Clifton: Guangzhou bans eating snakes--ban helps cats (Memento vom 4. März 2008 im Internet Archive). In: Animal People. November 2007.
- A FOUR PAWS report on the dog and cat meat trade in the Southeast Asia vom 11. Februar 2020 in Dogcatmeat.four-paws.org
- Spezialgericht "Little Tiger": Handel mit Katzenfleisch in Vietnam boomt vom 12. August 2020 in Tt.com
- „Es ist verboten, Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen“, eingefügt durch die Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 11. Mai 2010 (BGBl. I S. 612); das Gewinnen und Inverkehrbringen als Futtertier bzw. -mittel ist demnach nicht erfasst. Zuvor § 1 Abs. 1 Satz 4 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung von 2004 (BGBl. I S. 934; PDF; 3,7 MB). Dem Grundsatz nach geht die Regelung zurück auf das Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 13. April 1986 (BGBl. I S. 398): „Fleisch von Affen, Hunden und Katzen darf zum Genuss für Menschen nicht gewonnen werden“; Materialien: BT-Drs. 10/4410 (PDF; 517 kB). Eine weiter reichende Initiative Hessens im Bundesrat war zuvor gescheitert, siehe BR-Drs. 183/85 (PDF; 91 kB)
- siehe zuvor § 15 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung von 1991 (BGBl. I S. 118; PDF; 2,7 MB). Diese Regelung geht wohl zurück auf die Verordnung, betreffend die Einfuhr von Fleisch von Bären, Katzen, Füchsen, Dächsen und anderen fleischfressenden Tieren, die Träger von Trichinen sein können, vom 10. August 1933 (RGBl. I S. 579), später § 12 des Fleischbeschaugesetzes (FlBG), siehe RGBl. 1940 I S. 1465
- BGBl. Nr. 118/2004: „Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten“; Materialien: 446 BlgNr XXII. GP. Vgl. zuvor Art. 3 Abs. 2 lit. t der Vereinbarung der Länder gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich (Memento vom 13. Juli 2009 im Internet Archive).
- AS 2005 6043 (PDF; 623 kB) = SR 817.022.108; enthält eine Auflistung der zur kommerziellen Lebensmittelgewinnung zulässigen Tierarten. Ebenso zuvor Art. 121 der Lebensmittelverordnung (LMV) vom 1. März 1995. – Siehe ferner das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 24. September 1913, BGE 39 I 407 (Kassationsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg-Kriegstetten; PDF; 422 kB), wodurch Art. 24 der bundesrätlichen Verordnung über das Schlachten, die Fleischschau und den Verkehr mit Fleisch und Fleischwaren vom 29. Januar 1909 bestätigt wurde: „Der Verkehr mit Hunde- und Katzenfleisch und mit daraus hergestellten Waren ist verboten“.
- Art. 2 Abs. 4 lit. a Lebensmittelgesetz: „Das Gesetz gilt nicht: für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die für den Eigengebrauch bestimmt sind.“