Guido von Madai
Guido von Madai (* 1. Januar 1810 in Halle (Saale); † 24. November 1892 in Homburg vor der Höhe, Provinz Hessen-Nassau) war ein deutscher Verwaltungsjurist im Königreich Preußen.
Herkunft
Seine Eltern waren Karl Wilhelm Samuel von Madai (* 25. Dezember 1777; † 20. November 1851) und dessen Ehefrau Marianne Charlotte Wilhelmine von Schubaert (* 28. März 1772; † 1862), geschiedene de la Motte Fouqué. Sein Großvater mütterlicherseits war der Generalmajor Anton Ernst Gottfried Eberhard von Schubaert. Der Großvater väterlicherseits war der Hofrat und Mediziner Carl August von Madai aus Halle. Karl Otto von Madai war ein Vetter.
Leben
Madai studierte 1830–1834 an der Friedrichs-Universität Rechtswissenschaft. 1832 wurde er im Corps Saxonia Halle recipiert.[1] 1839 trat er in den preußischen Staatsdienst. 1848 wurde er zum Landrat des Kreises Kosten in der Provinz Posen ernannt. Nach der Besetzung der Freien Stadt Frankfurt und dem Selbstmord des letzten Bürgermeisters Karl Konstanz Viktor Fellner wurde er am 28. Juli 1866 zum Zivilkommissar der Stadt und des Gebiets von Frankfurt am Main eingesetzt. Nach der Annexion der Freien Stadt durch Preußen und dem Inkrafttreten einer Magistratsverfassung wurde er am 1. Oktober 1867 erster Polizeipräsident von Frankfurt und am 10. Oktober Landrat des Stadtkreises Frankfurt.
Madai pflegte einen kooperativen Verwaltungsstil und setzte eine umfassende Neuorganisation der Frankfurter Polizei und der Exekutive in der Stadt und den Landgemeinden des Kreises durch. Trotz der nach der gewaltsamen Annexion in Frankfurt herrschenden Preußenfeindlichkeit war er in Frankfurt anerkannt, so dass die Bürgerschaft ihn freundlich verabschiedete, als er am 12. August 1872 einem Ruf als Polizeipräsident nach Berlin folgte. In seiner Berliner Amtszeit veranlasste er die Aufstellung von öffentlichen Pissoirs, die später umgangssprachlich als Madai-Tempel bekannt wurden.
Madai schied am 19. Oktober 1885 als Wirklicher Geheimer Rat aus dem aktiven Dienst. Er zog zunächst nach Wiesbaden und lebte dann in Homburg vor der Höhe. Dort starb er in der Nacht zum 24. November 1892 mit 82 Jahren.[2]
Beigesetzt wurde er auf dem Friedhof II der Jerusalems- und Neuen Kirche in Berlin. Er ruht dort an der Seite seiner ersten Frau Marianne geb. von Lattorff (1811–1880) und eines gemeinsamen Sohnes, des Generalleutnants Karl von Madai (1844–1934). Vom Grabdenkmal für Guido von Madai ist nur noch der Sockel mit den Inschriften erhalten.[3]
Literatur
- Handbuch des preußischen Adels, Band 2 (1893), S.416
- Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867 bis 1945 (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Bd. 70), Hessische Historische Kommission Darmstadt, Historische Kommission für Hessen, Darmstadt/Marburg 1988, ISBN 3-88443-159-5, S. 168.
- Wolfgang Klötzer (Hrsg.): Frankfurter Biographie. Personengeschichtliches Lexikon. Zweiter Band. M–Z (= Veröffentlichungen der Frankfurter Historischen Kommission. Band XIX, Nr. 2). Waldemar Kramer, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-7829-0459-1.
Weblinks
- Madai, Guido von. Hessische Biografie. (Stand: 17. Februar 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Madai, Guido von im Frankfurter Personenlexikon
Einzelnachweise
- Kösener Corpslisten 1930, 64/109.
- Guido von Madai †. In: Berliner Tageblatt, 24. November 1892, Abend-Ausgabe, S. 4.
- Hans-Jürgen Mende: Lexikon Berliner Begräbnisstätten. Pharus-Plan, Berlin 2018, ISBN 978-3-86514-206-1, S. 234.