Gerrymandering
Gerrymandering (ursprünglich [ˈgɛrimændərɪŋ], heute jedoch verbreitet [ˈdʒɛriˌmændərɪŋ]) bzw. Wahlkreisschiebung ist ein politikwissenschaftlicher Begriff, der die Manipulation von Wahlkreisgrenzen in einem Mehrheitswahlsystem bezeichnet, um die eigenen Erfolgsaussichten zu maximieren. Ein reines Verhältniswahlrecht schließt Gerrymandering aus.
Der Begriff ist ein Kofferwort aus Gerry und Salamander: Elbridge Gerry, seinerzeit Gouverneur von Massachusetts und später Vizepräsident der Vereinigten Staaten, unterzeichnete im Jahr 1812 ein Gesetz zum Neuzuschnitt der Wahlkreise für den Senat von Massachusetts. Die neuen Wahlkreisgrenzen begünstigten seine Partei. Einer der neuen Wahlkreise glich – wie ein zeitgenössischer Zeitungskarikaturist bemerkte – einem Salamander.[1]
In vielen Demokratien obliegt der Neuzuschnitt von Wahlkreisen unabhängigen Kommissionen. Diese sind beispielsweise mit Verfassungsrichtern besetzt, etwa die Delimitation Commission of India. So sollen parteipolitische Verzerrungen vermieden werden. Insbesondere in den Vereinigten Staaten ist der parteipolitische Zuschnitt von Wahlkreisen aber bis heute weit verbreitet. Dort sind häufig Legislative oder Exekutive der Bundesstaaten – und damit parteipolitisch besetzte Organe – für diese Grenzziehung zuständig.[2] Das Phänomen kommt aber auch immer wieder in anderen Staaten vor, wo die Parlamente im Rahmen der Wahlgesetze über den Zuschnitt der Wahlkreise entscheiden.
Strategien
Beim Gerrymandering sind mehrere Strategien zu unterscheiden:
- Verdünnung
- Wahlkreiszuschnitt, sodass die Opposition den Wahlkreis nicht gewinnen kann und die oppositionellen Stimmen verfallen.
- Hochburgbildung
- Möglichst viele Wähler der Opposition in einem Wahlkreis zusammenfassen, sodass die Opposition zwar einen Wahlkreis mit hohem (aber irrelevanten) Vorsprung gewinnt, ihr in mehreren umliegenden Wahlkreisen aber Stimmen zum Wahlsieg fehlen.
- Aufeinanderhetzung
- Dies ist dann möglich, wenn nur Bewohner dieses Wahlkreises darin auch wählbar sind. Ein Wahlkreis wird so gebildet, dass zwei zurzeit aktive Abgeordnete der Opposition ihren Wohnsitz darin haben. Einer der beiden muss umziehen oder bei der nächsten Wahl gegen den anderen kandidieren oder seinen Sitz aufgeben.
- Eine Hand wäscht die andere
- Beide Parlamentsfraktionen teilen gemeinsam die Wahlkreise so auf, dass derzeitige Sitzinhaber mit großer Wahrscheinlichkeit wiedergewählt werden, während Gegenkandidaten wenig Chancen haben. Anstrengende Wahlkampagnen und schwer zu haltende Wahlversprechen werden somit vermieden, auch müssen die Abgeordneten kaum noch Rücksicht auf die Wechselwähler der politischen Mitte nehmen und können somit besser auf Parteilinie gebracht werden.
- Gefängnis-Gerrymandering
- In den USA zählen Gefängnisinsassen für den Ort, an dem das Gefängnis steht, dürfen jedoch in 48 der 50 Bundesstaaten nicht wählen.[3] Weil die meisten Gefangenen aus urbanen Gebieten stammen und überproportional oft schwarz sind, bedeutet diese Praxis eine Verschiebung des Gewichts hin zu ländlichen, zumeist von Weißen bewohnten Wahlkreisen (in denen sich viele der Gefängnisse befinden).[4]
Vereinigte Staaten
Der Zuschnitt von Wahlbezirken wird in den Vereinigten Staaten zunehmend systematisch per Computer und Data-Mining durchgeführt, sodass im Repräsentantenhaus nur noch etwa einer von 15 Sitzen beiden großen Parteien Siegchancen bietet, während die übrigen Sitze weitgehend sicher in der Hand einer der beiden Parteien sind.[5] Im Senat, dessen Sitze jeweils ganze Bundesstaaten umfassen, ist eine Veränderung der Wahlbezirke nicht möglich.
In der Regel werden Wahlkreise in den Einzelstaaten alle zehn Jahre kurz nach der Volkszählung neu eingeteilt. Nachdem die Republikaner im Jahr 2002 in Texas die Mehrheit in der State Legislature gewonnen hatten, ersetzten sie 2003 die den Demokraten günstige Wahlkreiseinteilung für das US-Repräsentantenhaus durch eine für sie günstige. Bei der Wahl 2002 hatten die Republikaner 59 % und die Demokraten 40 % der Stimmen für das Repräsentantenhaus erzielt, die Demokraten jedoch 17 (53 %) und die Republikaner 15 (47 %) Repräsentanten gestellt. Nach der Neueinteilung erhielten die Republikaner bei der Wahl 2004 mit 58 % der Stimmen 21 Repräsentanten (66 %) und die Demokraten mit 41 % der Stimmen 11 (34 %). Die Neueinteilung erregte große Aufmerksamkeit, weil einige demokratische Abgeordnete sie zu verhindern versuchten, indem sie in Nachbarstaaten reisten und so das Zustandekommen des in Texas geltenden Quorums von zwei Dritteln der Abgeordneten verhinderten. Zeitweise fahndete das Ministerium für Innere Sicherheit erfolglos nach diesen Abgeordneten.[6] Nach mehreren Sondersitzungen setzten die Republikaner den Plan durch. Anschließend wurde die neue Wahlkreiseinteilung gerichtlich angegriffen. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied 2006, dass die Neueinteilung auch zwischen den Volkszählungen im Wesentlichen rechtmäßig sei, ein Wahlkreis müsse aber neu abgegrenzt werden, weil die dortige Mehrheit der Latinos ohne rechtfertigenden Grund aufgehoben worden sei, was eine verbotene ethnische Diskriminierung darstelle.
Der Oberste Gerichtshof urteilte 2004 im Fall Vieth v. Jubelirer, dass Gerrymandering nicht verfassungswidrig sei, solange es aus politischen und nicht aus rassistischen Gründen praktiziert wird. Richter Anthony Kennedy, der ab den 2000er Jahren häufig die entscheidende Wechselstimme zwischen dem rechten und dem linken Lager des Obersten Gerichtshofs abgegeben hatte und in diesem Urteil die entscheidende Stimme war, ließ damals jedoch offen, dass sich dies in Zukunft ändern könnte, falls die Kläger einen gerichtlich handhabbaren Standard für Gerrymandering präsentieren können.
Im Jahr 2017 entschied der Oberste Gerichtshof, einen solchen Fall (Gill v. Whitford) anzuhören, in dem der Wahlkreiszuschnitt im Bundesstaat Wisconsin angegriffen wurde. Die Kläger schlugen mit dem sogenannten efficiency gap eine Methode vor, die Auswirkungen des Gerrymanderings objektiv messbar zu machen.[7] Der Oberste Gerichtshof wies die Klage im Juni 2018 einstimmig zurück, weil die Antragsteller keine Verletzung individueller Rechte geltend gemacht hätten. Die konservativen Richter Clarence Thomas und Neil Gorsuch erklärten, sie sähen auch zukünftig keine Möglichkeit für eine solche Klagebefugnis, während die vier linken Richter in einem Sondervotum auf die mögliche Verletzung des 1. Zusatzartikels zur Verfassung hinwiesen und damit einen Weg für eine erneute Befassung mit ähnlich gelagerten Fällen aufzeigten.[8]
Unterhalb der Bundesebene haben in einigen Bundesstaaten Entscheidungen der Legislative oder Judikative das Gerrymandering erschwert. In 24 Bundesstaaten ist es etwa möglich, mit Hilfe einer Volksbefragung die Verfassung des Bundesstaates zu ergänzen. Dadurch kann die Bevölkerung dem Gesetzgeber Standards für die Erstellung von Wahlkreisen vorschreiben. So legt in Florida seit 2010 ein Verfassungszusatz fest, dass die Wahlkreiseinteilung keine Partei und keinen Amtsinhaber bevorzugen oder benachteiligen darf. Außerdem müssen Wahlkreise zusammenhängend und kompakt sein und möglichst politische und geographische Grenzen respektieren.[9] Auf dieser Grundlage hob der Oberste Gerichtshof Floridas im Jahr 2015 die 2011 verabschiedete Wahlkreiseinteilung auf.[10]
In Pennsylvania entschied der Oberste Gerichtshof Pennsylvanias im Februar 2018, dass die bisherigen Zuschnitte der Kongresswahlbezirke den Republikanern einen zu großen Vorteile verschaffe und somit gegen das in der Staatsverfassung zugesicherte Recht auf freie Wahlen verstoße. Er ordnete eine neue Grenzziehung der Wahlkreise durch einen unabhängigen Experten an.[11]
Ein Bundesbezirksgericht in North Carolina entschied Ende August 2018, dass die bisherige Einteilung der Kongresswahlbezirke des Bundesstaates parteipolitisch unfair sei.[12] Es entschied Anfang September, dass die Wahlkreisgrenzen vor der kommenden Wahl im November 2018 nicht verändert werden, danach aber neu gezogen werden müssen.[13]
Nachdem die Demokraten 2021 eine Mehrheit in beiden Kongresskammern sowie die Präsidentschaft gewonnen hatten, versuchten sie rechtzeitig zur Wahlkreisneueinteilung nach dem 2020 Census Gerrymandering durch ein Bundesgesetz zu verbieten. Der sogenannte For the People Act erhielt im Haus eine Mehrheit, scheiterte jedoch trotz Unterstützung aller 50 Demokraten im Senat an einem Filibuster der Republikaner. Mehrere US-Demokraten, darunter India Walton, forderten danach erneut eine Abschaffung des Filibusters um das Gesetz mit einfacher Mehrheit verabschieden zu können.[14][15]
Deutschland
In Deutschland wird auf Bundes- und Landesebene überwiegend Personalisiertes Verhältniswahlrecht angewendet. Dabei entscheidet grundsätzlich die prozentuale Verteilung der Gesamtstimmen oder Zweitstimmen über die Zusammensetzung des Parlaments und nicht die Ergebnisse in den Wahlkreisen.
Allerdings bietet auch das deutsche Wahlsystem verschiedene Anreize für Gerrymandering. Teilweise werden Überhangmandate nicht oder nicht vollständig ausgeglichen. Auch bei einem grundsätzlich vollständigen Ausgleich können wahlrechtliche Rundungsregeln zu einer Bevorzugung der überhängenden Partei bei der Sitzverteilung führen. Ein Beispiel dafür ist das Wahlrecht zum Bayerischen Landtag.[16] Weiterhin gelten teilweise sogenannte Grundmandatsklauseln in Verbindung mit Sperrklauseln. Danach sind beispielsweise bei Bundestagswahlen Parteien von der Fünf-Prozent-Sperrklausel befreit, die mindestens drei Direktmandate gewinnen. Zu den Auswirkungen auf die Sitzverteilung kommt die politische Bedeutung von Siegen in möglichst vielen Wahlkreisen. Sowohl für die obsiegende Person als auch für deren Partei kann der Erfolg mit einem erheblichen Zuwachs an Prestige und Einfluss verbunden sein.[17]
Gerrymandering ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz stellte hierzu fest, dass das Recht auf Wahlchancengleichheit verbietet, durch die Einteilung der Wahlkreise gezielt einen Wettbewerber gegenüber seinen Mitbewerbern sachwidrig zu benachteiligen. Offensichtliche Wahlkreismanipulationen wie ein Zuschnitt der Wahlkreise aufgrund einer Analyse des bisherigen Wahlverhaltens durch die jeweilige Parlamentsmehrheit stellten einen Verstoß gegen den Verfassungsgrundsatz der Wahlchancengleichheit dar.[18] Auch wenn die parteipolitische Intention einer bestimmten Wahlkreiseinteilung im Regelfall nicht bewiesen werden kann, wurde in der Vergangenheit bei verschiedenen Wahlkreiszuschnitten über einen entsprechenden Hintergrund spekuliert. Darunter sind die folgenden Fälle:
- Beim Neuzuschnitt der Bundestagswahlkreise in Berlin im Jahr 2001 kamen Vorwürfe auf, West- und Ostbezirke würden so miteinander verknüpft, dass die Chancen der PDS auf Direktmandate minimiert würden.[19] Bei der Bundestagswahl 2002 gewann die PDS in Berlin tatsächlich nur noch zwei statt wie zuvor vier Direktmandate. Da die Partei auch an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte, zogen nur die beiden direkt gewählten Abgeordneten in den neuen Bundestag ein.
- Der Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise in Sachsen vor der Landtagswahl 2014 wurde von den Oppositionsparteien kritisiert. Mit den neuen Wahlkreisgrenzen würden die Direktkandidaten der CDU bevorteilt.[20]
- Für die Landtagswahl in Bayern 2018 mussten die Stimmkreise im Jahr 2017 neu zugeschnitten werden. Dabei wurde der CSU von Beobachtern ein parteipolitisch motivierter Zuschnitt der Stimmkreise in München unterstellt. Diese seien bewusst so zugeschnitten worden, dass die CSU alle Stimmkreise gewinnen könne bis auf den neu geschaffenen Stimmkreis München-Mitte. In diesem seien die Hochburgen von SPD und Grünen versammelt worden.[21]
- Im Vorfeld der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2022 gibt es eine Auseinandersetzung um den Neuzuschnitt der Wahlkreise in Münster. Der Stadt steht aufgrund des Bevölkerungswachstums ein zusätzlicher dritter Wahlkreis zu. Auf Wunsch der CDU im Münsterland soll dabei das Zentrum von Münster – eine Hochburg der Grünen – zerschnitten und auf alle drei Wahlkreise verteilt werden.[22]
Weitere Staaten
Praktiken des Gerrymandering gibt es in beinahe allen Ländern mit Mehrheitswahlrecht, unter anderem
- in Frankreich (absolutes Mehrheitswahlrecht),
- im Vereinigten Königreich, insbesondere in Nordirland (jahrzehntelang zugunsten der Unionisten),
- in Belgien (Streitigkeiten zwischen Flamen und Wallonen bezüglich der Teilung des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde),
- in Singapur (häufiges Verschieben der Wahlkreisgrenzen zugunsten der Regierungspartei People’s Action Party (PAP), um die Opposition zu schwächen).[23]
Ohne mit dem Wahlrecht zusammenzuhängen, wurde auch die Aufspaltung des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich 1920 als Gerrymandering bezeichnet. Aus dem Bundesland wurden die Länder Wien und das verkleinerte Niederösterreich herausgelöst, die jeweils sowohl für die SDAP (Vorgängerpartei der SPÖ) als auch für die CS (Vorgängerpartei der ÖVP) politische Hochburg wurden.[24][25]
Auswirkungen
Neben dem offensichtlichen Effekt, dass Gerrymandering die Mehrheitspartei stärkt, kann es auch zu sichereren Wahlkreisen für die Minderheitenpartei führen (unter der Annahme, dass es nur zwei große Parteien gibt).
Es gab auch ein hitzige Debatte darüber, ob Gerrymandering zur stärkeren Polarisierung in den USA beigetragen hat, Nolan McCarty, Keith T. Poole und Howard Rosenthal argumentieren in einer gemeinsamen Studie mithilfe von Statistiken über die USA, dass dem nicht so ist.
Kritiker betonen, Gerrymandering verringere die Legitimität der Demokratie und schädige zudem den fairen Wettbewerb um Wählerstimmen.[26]
Siehe auch
Weblinks
- Craig Morris: Gerrymandering – Wahlbezirke mit Tentakeln. Telepolis, 11. Dezember 2003.
- Matt Rosenberg: Gerrymandering: How States Create Congressional Districts Based on Census Data. In: ThoughtCo. (englisch).
- Craig Morris: Tweaking the vote. Telepolis, 7. November 2004.
- Herbert Pichler: Wie „macht“ man ein Wahlergebnis? Ein erster Blick in Wahlrecht, Wahlarithmetik und Wahlgeographie. In: Von Wahl zu Wahl. Informationen zur Politischen Bildung. Nr. 21, Wien 2004, S. 88.
- The Gerrymandering Project bei FiveThirtyEight (englisch)
- Patrick Illinger (Text), Christian Endt und Julian Hosse (Grafiken): Wahlforschung: Wie die USA ihre Demokratie zerschneiden. In: Süddeutsche Zeitung. 2. Februar 2018.
Einzelnachweise
- Samuel Misteli: Obama geht auf Salamanderjagd. In: Neue Zürcher Zeitung. 2. Oktober 2017, abgerufen am 4. Oktober 2017.
- Justin Levitt: Who draws the lines? In: Loyola Marymount University. All About Redistricting (englisch).
- Prison Gerrymandering Project: The Problem. Abgerufen am 13. September 2017.
- Peter Wagner: Beginning of the end for ‘prison-based gerrymandering’. In: The Washington Post. 13. Juli 2012 (englisch); The Editorial Board: Prison-Based Gerrymandering. In: The New York Times. 26. September 2013 (englisch).
- Ben Schwan: Wie Computer bei Wahlmanipulationen helfen. In: Heise.de, 6. November 2017.
- Jenny Eltermann: Homeland Security jagt Politiker. In: Telepolis, 12. Juni 2003; Fugitive Texas Democrats declare victory. In: CNN.com, 16. Mai 2003.
- Steffen Heinzelmann: Wahl ohne Überraschung – Der Sieg des Salamanders. In: Süddeutsche.de, 17. Mai 2010; Mark Sherman: Supreme Court justices seem divided in key Wisconsin case about partisan districts. In: Chicago Tribune, 3. Oktober 2017; Ariane de Vogue: Anthony Kennedy doesn’t tip hand in gerrymandering case. In: CNN, 3. Oktober 2017.
- Erick Trickey: States Aren’t Waiting for the Supreme Court to Solve Gerrymandering. In: Politico, 7. Juli 2018; Joan Biskupic: 9-0 ruling masks deep division on gerrymandering at Supreme Court. In: CNN.com, 21. Juni 2018; allgemein Gerrymandering at the Supreme Court. In: Brennan Center for Justice.
- Florida Congressional District Boundaries, Amendment 6 (2010). In: Ballotpedia.
- Florida Redistricting. Abgerufen am 17. September 2017.
- Nate Cohn, Matthew Bloch, Kevin Quealy: The New Pennsylvania House Districts Are In. We Review the Mapmakers’ Choices. In: The New York Times, 19. Februar 2018.
- Rick Hasen: Divided Three Judge Court Holds North Carolina Congressional Redistricting an Unconstitutional Partisan Gerrymander, Considers New Districts for 2018 Elections. In: Election Law Blog, 27. August 2018.
- Brian Murphy: NC congressional elections to proceed as scheduled with same maps, court rules. In: The News & Observer, 4. September 2018.
- India Walton, local officials, urge Schumer to take action on voting bill. Abgerufen am 28. Juli 2021 (englisch).
- State lawmakers urge Schumer to secure 'For the People Act' passage. Abgerufen am 28. Juli 2021 (englisch).
- Kaiser, Roman; Michl, Fabian: Bei uns doch nicht! Oder doch?: Gerrymandering in Deutschland, Verfassungsblog, 1. Juli 2019.
- Kaiser, Roman; Michl, Fabian: Bei uns doch nicht! Oder doch?: Gerrymandering in Deutschland, Verfassungsblog, 1. Juli 2019.
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Oktober 2015, Az. VGH B 14/15.
- Bundestagswahlen 2002 – Kandidatenentwicklung und Personalwechsel. Konrad-Adenauer-Stiftung, Arbeitspapier Nr. 50, 14. November 2001; Martin Fehndrich: Wahlkreisgeometrie, Gerrymandering. Wahlrechtslexikon, Wahlrecht.de, letzte Aktualisierung am 1. Juli 2006.
- Ingolf Pleil: Reformpläne: „Eigenartig strukturierte Wahlkreise“ in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Dresdner Neueste Nachrichten, 13. September 2012.
- Kaiser, Roman; Michl, Fabian: Bei uns doch nicht! Oder doch?: Gerrymandering in Deutschland, Verfassungsblog, 1. Juli 2019.
- Hilmar Riemenschneider: Gesetzentwurf: Münster künftig in drei Wahlkreise geteilt, Westfälische Nachrichten, 7. November 2020.
- Aurel Croissant: Die politischen Systeme Südostasiens. Eine Einführung. Wiesbaden 2016, S. 457–461.
- Markus Dorn: Stochastik in politischen Fragestellungen. 2010.
- Rechercheteam: Das seltsame Verhältnis von Niederösterreich und Wien. In: Addendum. 27. Januar 2018, abgerufen am 18. Oktober 2019.
- Nolan McCarty, Keith T. Poole, Howard Rosenthal: Does Gerrymandering Cause Polarization? In: American Journal of Political Science. Band 53, Nr. 3, Juli 2009, ISSN 0092-5853, S. 666–680, doi:10.1111/j.1540-5907.2009.00393.x (wiley.com [abgerufen am 28. Februar 2022]).