Fallhütte (Nürnberg)
Fallhütte ist eine Wüstung im Statistischen Bezirk 11 der kreisfreien Stadt Nürnberg.
Geographie
Die ehemalige Einöde befand sich auf einer Höhe von 316 m ü. NHN auf freier Flur. Im Südosten grenzte ein Waldgebiet an. 1 km östlich befand sich der Dutzendteich und der Ort Dutzendteich, 0,5 km westlich Lichtenhof, 0,25 km nördlich Bleiweiß. An ihrer Stelle befindet sich heute die T-Kreuzung Wodanstraße/Holzgartenstraße.[1]
Geschichte
Seit dem 15. Jahrhundert ist ein Fallmeister – auch Hundsschlager genannt – für die Reichsstadt Nürnberg bezeugt. Seine Aufgabe war es, die toten Tierkadaver zu entsorgen und herumstreunende Hunde zu jagen und zu töten.[2]
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts bestand Fallhütte aus einem Anwesen. Das Hochgericht übte die Reichsstadt Nürnberg aus, was aber von den brandenburg-ansbachischen Oberämtern Cadolzburg und Burgthann bestritten wurde. Grundherr war das Waldamt Laurenzi der Reichsstadt Nürnberg.[3]
Im Rahmen des Gemeindeedikts wurde Fallhütte dem 1808 gebildeten Steuerdistrikt Gleißhammer und der im selben Jahr gegründeten Ruralgemeinde Gleißhammer zugeordnet.[4]
1899 wurde Fallhütte nach Nürnberg eingemeindet.
Religion
Der Ort war seit der Reformation überwiegend protestantisch. Ursprünglich waren die Einwohner evangelisch-lutherischer Konfession nach St. Lorenz (Nürnberg) gepfarrt, später nach St. Peter (Nürnberg).
Literatur
- Walter Bauernfeind: Hundsschlager. In: Michael Diefenbacher, Rudolf Endres (Hrsg.): Stadtlexikon Nürnberg. 2., verbesserte Auflage. W. Tümmels Verlag, Nürnberg 2000, ISBN 3-921590-69-8, S. 466 (online).
- Hanns Hubert Hofmann: Nürnberg-Fürth (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 4). Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1954, DNB 452071224, S. 112 (Digitalisat). Ebd. S. 238–239 (Digitalisat).
Einzelnachweise
- Fallhütte im BayernAtlas (Bayerische Uraufnahme). Entfernungsangaben jeweils Luftlinie.
- W. Bauernfeind, S. 466.
- H. H. Hofmann: Nürnberg-Fürth, S. 112.
- H. H. Hofmann: Nürnberg-Fürth, S. 238f.
- Es werden nur bewohnte Häuser angegeben. 1818 und 1824 werden diese als Feuerstellen bezeichnet, 1840 als Häuser, 1871 bis 1885 als Wohngebäude.
- Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise nach seiner durch die neueste Organisation erfolgten Constituirung enthaltenen Ortschaften: mit Angabe a. der Steuer-Distrikte, b. Gerichts-Bezirke, c. Rentämter, in welchen sie liegen, dann mehrerer anderer statistischen Notizen. Ansbach 1818, S. 24 (Digitalisat). Dort als Fallhaus aufgelistet.
- Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. Selbstverlag, Ansbach 1846, S. 206 (Digitalisat).
- Joseph Heyberger, Chr. Schmitt, v. Wachter: Topographisch-statistisches Handbuch des Königreichs Bayern nebst alphabetischem Ortslexikon. In: K. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern. Band 5. Literarisch-artistische Anstalt der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, München 1867, Sp. 1065, urn:nbn:de:bvb:12-bsb10374496-4 (Digitalisat).
- Kgl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. Nach Kreisen, Verwaltungsdistrikten, Gerichts-Sprengeln und Gemeinden unter Beifügung der Pfarrei-, Schul- und Postzugehörigkeit … mit einem alphabetischen General-Ortsregister enthaltend die Bevölkerung nach dem Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1875. Adolf Ackermann, München 1877, 2. Abschnitt (Einwohnerzahlen vom 1. Dezember 1871, Viehzahlen von 1873), Sp. 1229, urn:nbn:de:bvb:12-bsb00052489-4 (Digitalisat).
- K. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Ortschaften-Verzeichniss des Königreichs Bayern. Nach Regierungsbezirken, Verwaltungsdistrikten, … sodann mit einem alphabetischen Ortsregister unter Beifügung der Eigenschaft und des zuständigen Verwaltungsdistriktes für jede Ortschaft. LIV. Heft der Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern. München 1888, Abschnitt III, Sp. 1164 (Digitalisat).