Dienstgrade der Feuerwehr in Baden-Württemberg

In den Jahren 2011 und 2012 wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend u. a. aus Vertretern des Innenministeriums sowie des Landesfeuerwehrverbands, sowohl das bisherige Konzept der Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren als auch der Dienstgradabzeichen in Baden-Württemberg überarbeitet. Es gab zu diesem Zeitpunkt zwei Problemfelder: Die Verwaltungsvorschrift, welche die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren regelte, trat bereits 2006 ersatzlos außer Kraft. Danach gab es nur noch eine Empfehlung. Die Abzeichen der Berufsfeuerwehren waren schon seit langer Zeit nicht mehr einheitlich. Zudem wurden auch vom Landesfeuerwehrverband für die Funktionsträger eigene Abzeichen ausgegeben. Die Arbeitsgruppe hatte unter anderem den Auftrag, eine Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes zu bewirken. Außerdem musste die Uniform den zeitgemäßen Anforderungen entsprechen. Die bislang verwendete Uniform wurde ursprünglich als Einsatzkleidung nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, wird aufgrund der geringen Schutzwirkung jedoch schon seit längerer Zeit nicht mehr zu diesem Zweck verwendet. Die Uniform dient heute ausschließlich repräsentativen Zwecken und sollte daher im Erscheinungsbild angepasst werden.

Am 1. Oktober 2013 trat die neue Verwaltungsvorschrift[1] für das Land Baden-Württemberg in Kraft. Alle anderen (auch nicht veröffentlichte) Erlässe und Regelungen zum Thema treten außer Kraft.[2] Die bisher verwendeten Uniformen können weiterhin getragen werden.[3]

Dienstgradabzeichen nach der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrbekleidung

Die neue Verwaltungsvorschrift beschreibt folgende Komponenten der Dienstbekleidung:

  • Uniform (für repräsentative Anlässe, Hemdfarbe einheitlich weiß)
  • Arbeitsanzug (für sonstige dienstliche Anlässe)

Dabei wurden auch die Dienstgrad-Abzeichen komplett überarbeitet. Freiwillige und hauptamtliche Kräfte, sowie die feuerwehrtechnischen Beamten der Berufsfeuerwehren und der Behörden erhielten in Art und Form einheitliche Dienstgradabzeichen. Die Dienstgradabzeichen werden dabei nicht mehr an den Ober- bzw. Unterärmeln getragen, sondern einheitlich als Schulterklappen. Die Dienstgradabzeichen orientieren sich optisch, sowie in der Systematik der Rangordnung, an denen der Polizei, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Außerdem erhalten die verschiedenen Funktionsträger und Fachberater eigene Abzeichen. Daher werden die bisher verwendeten, in Deutschland bislang einmaligen, Dienstgrad-Schwingen sowie auch die Dienstgrad-Litzen aufgegeben. Die Dienstgrad-Schwingen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von den Amerikanern übernommen.

Am 20. Oktober 2012 wurde an der Landesfeuerwehrverbandsversammlung in Breisach das endgültige Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift Dienstkleidung trat am 1. Oktober 2013 in Kraft, bis April 2013 befand sie sich im Verbandsanhörungsverfahren.[4]

Aufgrund der Tatsache, dass bei vielen Freiwilligen Feuerwehren ein teurer Umrüstprozess auf die neuen Uniformen nicht sofort durchgeführt werden kann, erlaubt die Verwaltungsvorschrift das Tragen der alten Uniformen bis zu ihrem Außerkrafttreten am 30. September 2020 uneingeschränkt. Für die Freiwilligen Feuerwehren sind daher die alten Dienstgradabzeichen zusätzlich aufgeführt.

Freiwillige Feuerwehr

Dienstgrad Abzeichen nach neuer VwV Abzeichen nach alter Empfehlung Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung Mützenkordel/Uniformknöpfe
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau in Probezeit Kein Abzeichen Feuerwehrangehörige nach Aufnahme in die Feuerwehr aluminiumfarbig-karmesinrot gestreift/aluminiumfarbig
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau Beendigung der Probezeit und Truppmannausbildung Teil 1 oder feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker
Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau mindestens 10 Jahre Feuerwehrmann/-frau

oder mindestens 3 Jahre Feuerwehrmann/-frau sowie abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 2 und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:

  • Maschinisten
  • Atemschutzgeräteträger
  • Sprechfunker
  • Feuerwehrmusik D2-Lehrgang[5]
Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau

oder mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau sowie abgeschlossene Ausbildung Truppführer

oder Feuerwehrmusik D3-Lehrgang

Löschmeister / Löschmeisterin Lehrgang Gruppenführer

oder Feuerwehrmusik C1-Lehrgang

Oberlöschmeister / Oberlöschmeisterin mindestens 10 Jahre Löschmeister/-in

oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:

  • Ausbilder für Atemschutzgeräteträger
  • Ausbilder für Maschinisten
  • Ausbilder für Truppmannausbildung Teil 1 und Truppführer
  • Ausbilder für Sprechfunker
  • Ausbilder für Jugendgruppenleiter
  • Jugendfeuerwehrwart
  • Feuerwehrmusik C2-Lehrgang
Hauptlöschmeister / Hauptlöschmeisterin mindestens 5 Jahre Oberlöschmeister/-in
Brandmeister / Brandmeisterin Zugführerlehrgang

oder Leiter einer Musikabteilung oder Stabführer, wenn die entsprechenden Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und die feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker absolviert wurden

Höchster Dienstgrad für stellvertretenden Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit bis zu 15.000 Einwohnern

aluminiumfarbig/aluminiumfarbig
Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin mindestens 10 Jahre Brandmeister/-in

oder mindestens 5 Jahre Brandmeister/-in und Lehrgang Verbandsführer,

jeweils aber nur, sofern der für den Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Hauptbrandmeister/-in ist

Höchster Dienstgrad für:

  • stellvertretenden Feuerwehrkommandanten einer Gemeinde mit bis zu 15.000 Einwohnern,
  • Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit bis zu 15.000 Einwohnern,
  • stellvertretenden Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit mehr als 15.000 Einwohnern
Hauptbrandmeister / Hauptbrandmeisterin mindestens 10 Jahre Oberbrandmeister/-in,

sofern der für den Feuerwehr- oder Abteilungskommandant vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Leitender Hauptbrandmeister/-in ist

Höchster Dienstgrad für:

  • Feuerwehrkommandanten einer Gemeinde mit bis zu 15.000 Einwohnern,
  • stellvertretenden Feuerwehrkommandanten in einer Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern,
  • Abteilungskommandanten in einem Ortsteil mit mehr als 15.000 Einwohnern
Leitender Hauptbrandmeister / Leitende Hauptbrandmeisterin Feuerwehrkommandant in einer Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern

Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst

Dienstgrad Abzeichen Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung Mützenkordel/Uniformknöpfe
Brandmeisteranwärter bis zum Laufbahnlehrgang beamtenrechtliche Ernennung oder vergleichbare Eingruppierung aluminiumfarbig/aluminiumfarbig
Brandmeister (A7) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung und Laufbahnlehrgang nach APrO mD
Oberbrandmeister (A8) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Hauptbrandmeister (A9) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Hauptbrandmeister mit Zulage, (A9) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung

Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

Dienstgrad Abzeichen Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung Mützenkordel/Uniformknöpfe
Brandoberinspektoranwärter beamtenrechtliche Ernennung oder vergleichbare Eingruppierung goldfarbig-aluminiumfarbig gestreift/aluminiumfarbig
Brandinspektor (A9) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung und Laufbahnlehrgang nach APrO gD bzw. Aufstieg nach LBG
Brandoberinspektor (A10) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Brandamtmann (A11) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Brandamtsrat (A12) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Brandoberamtsrat (A13) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Brandoberamtsrat mit Zulage (A13 Z) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung

Höherer feuerwehrtechnischer Dienst

Dienstgrad Abzeichen Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung Mützenkordel/Uniformknöpfe
Brandreferendar beamtenrechtliche Ernennung oder vergleichbare Eingruppierung goldfarbig/goldfarbig
Brandrat (A 13) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung und Brandassessorenprüfung nach APrO hD bzw. Aufstieg nach LBG
Oberbrandrat (A 14) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Branddirektor (A 15) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Leitender Branddirektor (A 16) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Stadtdirektor (B 2) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung
Stadtdirektor (B 3) beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung

Dienststellungen u. Aufsichtsbeamte

Dienststellung Abzeichen nach VwV Abzeichen nach alter Empfehlung Mützenkordel/Uniformknöpfe
Stellv. Abteilungskommandant/-in (als HLM) Keine Entsprechung aluminiumfarbig-karmesinrot gestreift/aluminiumfarbig
Abteilungskommandant/-in / Stellv. Feuerwehrkommandant/-in (als OBM) aluminiumfarbig/aluminiumfarbig
Feuerwehrkommandant/-in (als Ltd. HBM bzw. HBM) aluminiumfarbig/aluminiumfarbig
Feuerwehrkommandant/-in (als BrOAR mZ) Keine Entsprechung goldfarbig-aluminiumfarbig gestreift/aluminiumfarbig
Stellv. Feuerwehrkommandant/-in / Stellv. Leiter/-in der LFS (als BrD) Keine Entsprechung goldfarbig/goldfarbig
Feuerwehrkommandant/-in (als Ltd. BrD) Keine Entsprechung goldfarbig/goldfarbig
Stellv. Kreisbrandmeister/-in Keine Entsprechung aluminiumfarbig/aluminiumfarbig
Kreisbrandmeister/-in goldfarbig/goldfarbig
Bezirksbrandmeister/-in / Leiter/-in der LFS goldfarbig/goldfarbig
Landesbranddirektor/-in goldfarbig/goldfarbig

Einzelnachweise

  1. https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/vwv/Seiten/feuerwehrbekleidung.aspx
  2. VI. Inkrafttreten, VwV Feuerwehrbekleidung
  3. V. Übergangsregelung, VwV Feuerwehrbekleidung
  4. https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/vwv/Documents/Feuerwehrbekleidung/VwV%20Feuerwehrbekleidung.pdf
  5. Archivlink (Memento vom 5. Dezember 2013 im Internet Archive)
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