Dienstgrade der Feuerwehr in Baden-Württemberg
In den Jahren 2011 und 2012 wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend u. a. aus Vertretern des Innenministeriums sowie des Landesfeuerwehrverbands, sowohl das bisherige Konzept der Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren als auch der Dienstgradabzeichen in Baden-Württemberg überarbeitet. Es gab zu diesem Zeitpunkt zwei Problemfelder: Die Verwaltungsvorschrift, welche die Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren regelte, trat bereits 2006 ersatzlos außer Kraft. Danach gab es nur noch eine Empfehlung. Die Abzeichen der Berufsfeuerwehren waren schon seit langer Zeit nicht mehr einheitlich. Zudem wurden auch vom Landesfeuerwehrverband für die Funktionsträger eigene Abzeichen ausgegeben. Die Arbeitsgruppe hatte unter anderem den Auftrag, eine Vereinheitlichung des Erscheinungsbildes zu bewirken. Außerdem musste die Uniform den zeitgemäßen Anforderungen entsprechen. Die bislang verwendete Uniform wurde ursprünglich als Einsatzkleidung nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, wird aufgrund der geringen Schutzwirkung jedoch schon seit längerer Zeit nicht mehr zu diesem Zweck verwendet. Die Uniform dient heute ausschließlich repräsentativen Zwecken und sollte daher im Erscheinungsbild angepasst werden.
Am 1. Oktober 2013 trat die neue Verwaltungsvorschrift[1] für das Land Baden-Württemberg in Kraft. Alle anderen (auch nicht veröffentlichte) Erlässe und Regelungen zum Thema treten außer Kraft.[2] Die bisher verwendeten Uniformen können weiterhin getragen werden.[3]
Dienstgradabzeichen nach der Verwaltungsvorschrift Feuerwehrbekleidung
Die neue Verwaltungsvorschrift beschreibt folgende Komponenten der Dienstbekleidung:
- Uniform (für repräsentative Anlässe, Hemdfarbe einheitlich weiß)
- Arbeitsanzug (für sonstige dienstliche Anlässe)
Dabei wurden auch die Dienstgrad-Abzeichen komplett überarbeitet. Freiwillige und hauptamtliche Kräfte, sowie die feuerwehrtechnischen Beamten der Berufsfeuerwehren und der Behörden erhielten in Art und Form einheitliche Dienstgradabzeichen. Die Dienstgradabzeichen werden dabei nicht mehr an den Ober- bzw. Unterärmeln getragen, sondern einheitlich als Schulterklappen. Die Dienstgradabzeichen orientieren sich optisch, sowie in der Systematik der Rangordnung, an denen der Polizei, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Außerdem erhalten die verschiedenen Funktionsträger und Fachberater eigene Abzeichen. Daher werden die bisher verwendeten, in Deutschland bislang einmaligen, Dienstgrad-Schwingen sowie auch die Dienstgrad-Litzen aufgegeben. Die Dienstgrad-Schwingen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg von den Amerikanern übernommen.
Am 20. Oktober 2012 wurde an der Landesfeuerwehrverbandsversammlung in Breisach das endgültige Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Die überarbeitete Verwaltungsvorschrift Dienstkleidung trat am 1. Oktober 2013 in Kraft, bis April 2013 befand sie sich im Verbandsanhörungsverfahren.[4]
Aufgrund der Tatsache, dass bei vielen Freiwilligen Feuerwehren ein teurer Umrüstprozess auf die neuen Uniformen nicht sofort durchgeführt werden kann, erlaubt die Verwaltungsvorschrift das Tragen der alten Uniformen bis zu ihrem Außerkrafttreten am 30. September 2020 uneingeschränkt. Für die Freiwilligen Feuerwehren sind daher die alten Dienstgradabzeichen zusätzlich aufgeführt.
Freiwillige Feuerwehr
Dienstgrad | Abzeichen nach neuer VwV | Abzeichen nach alter Empfehlung | Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung | Mützenkordel/Uniformknöpfe |
---|---|---|---|---|
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau in Probezeit | Kein Abzeichen | Feuerwehrangehörige nach Aufnahme in die Feuerwehr | aluminiumfarbig-karmesinrot gestreift/aluminiumfarbig | |
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau | Beendigung der Probezeit und Truppmannausbildung Teil 1 oder feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker | |||
Oberfeuerwehrmann / Oberfeuerwehrfrau | mindestens 10 Jahre Feuerwehrmann/-frau
oder mindestens 3 Jahre Feuerwehrmann/-frau sowie abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 2 und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
| |||
Hauptfeuerwehrmann / Hauptfeuerwehrfrau | mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau
oder mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau sowie abgeschlossene Ausbildung Truppführer oder Feuerwehrmusik D3-Lehrgang | |||
Löschmeister / Löschmeisterin | Lehrgang Gruppenführer
oder Feuerwehrmusik C1-Lehrgang | |||
Oberlöschmeister / Oberlöschmeisterin | mindestens 10 Jahre Löschmeister/-in
oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:
| |||
Hauptlöschmeister / Hauptlöschmeisterin | mindestens 5 Jahre Oberlöschmeister/-in | |||
Brandmeister / Brandmeisterin | Zugführerlehrgang
oder Leiter einer Musikabteilung oder Stabführer, wenn die entsprechenden Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und die feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker absolviert wurden Höchster Dienstgrad für stellvertretenden Abteilungskommandant in einem Ortsteil mit bis zu 15.000 Einwohnern |
aluminiumfarbig/aluminiumfarbig | ||
Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin | mindestens 10 Jahre Brandmeister/-in
oder mindestens 5 Jahre Brandmeister/-in und Lehrgang Verbandsführer, jeweils aber nur, sofern der für den Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Hauptbrandmeister/-in ist Höchster Dienstgrad für:
| |||
Hauptbrandmeister / Hauptbrandmeisterin | mindestens 10 Jahre Oberbrandmeister/-in,
sofern der für den Feuerwehr- oder Abteilungskommandant vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Leitender Hauptbrandmeister/-in ist Höchster Dienstgrad für:
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Leitender Hauptbrandmeister / Leitende Hauptbrandmeisterin | Feuerwehrkommandant in einer Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern |
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
Dienstgrad | Abzeichen | Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung | Mützenkordel/Uniformknöpfe |
---|---|---|---|
Brandmeisteranwärter bis zum Laufbahnlehrgang | beamtenrechtliche Ernennung oder vergleichbare Eingruppierung | aluminiumfarbig/aluminiumfarbig | |
Brandmeister (A7) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung und Laufbahnlehrgang nach APrO mD | ||
Oberbrandmeister (A8) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Hauptbrandmeister (A9) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Hauptbrandmeister mit Zulage, (A9) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung |
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
Dienstgrad | Abzeichen | Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung | Mützenkordel/Uniformknöpfe |
---|---|---|---|
Brandoberinspektoranwärter | beamtenrechtliche Ernennung oder vergleichbare Eingruppierung | goldfarbig-aluminiumfarbig gestreift/aluminiumfarbig | |
Brandinspektor (A9) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung und Laufbahnlehrgang nach APrO gD bzw. Aufstieg nach LBG | ||
Brandoberinspektor (A10) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Brandamtmann (A11) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Brandamtsrat (A12) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Brandoberamtsrat (A13) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Brandoberamtsrat mit Zulage (A13 Z) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung |
Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Dienstgrad | Abzeichen | Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung | Mützenkordel/Uniformknöpfe |
---|---|---|---|
Brandreferendar | beamtenrechtliche Ernennung oder vergleichbare Eingruppierung | goldfarbig/goldfarbig | |
Brandrat (A 13) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung und Brandassessorenprüfung nach APrO hD bzw. Aufstieg nach LBG | ||
Oberbrandrat (A 14) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Branddirektor (A 15) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Leitender Branddirektor (A 16) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Stadtdirektor (B 2) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung | ||
Stadtdirektor (B 3) | beamtenrechtliche Ernennung bzw. vergleichbare Eingruppierung |
Dienststellungen u. Aufsichtsbeamte
Dienststellung | Abzeichen nach VwV | Abzeichen nach alter Empfehlung | Mützenkordel/Uniformknöpfe |
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Stellv. Abteilungskommandant/-in (als HLM) | Keine Entsprechung | aluminiumfarbig-karmesinrot gestreift/aluminiumfarbig | |
Abteilungskommandant/-in / Stellv. Feuerwehrkommandant/-in (als OBM) | aluminiumfarbig/aluminiumfarbig | ||
Feuerwehrkommandant/-in (als Ltd. HBM bzw. HBM) | aluminiumfarbig/aluminiumfarbig | ||
Feuerwehrkommandant/-in (als BrOAR mZ) | Keine Entsprechung | goldfarbig-aluminiumfarbig gestreift/aluminiumfarbig | |
Stellv. Feuerwehrkommandant/-in / Stellv. Leiter/-in der LFS (als BrD) | Keine Entsprechung | goldfarbig/goldfarbig | |
Feuerwehrkommandant/-in (als Ltd. BrD) | Keine Entsprechung | goldfarbig/goldfarbig | |
Stellv. Kreisbrandmeister/-in | Keine Entsprechung | aluminiumfarbig/aluminiumfarbig | |
Kreisbrandmeister/-in | goldfarbig/goldfarbig | ||
Bezirksbrandmeister/-in / Leiter/-in der LFS | goldfarbig/goldfarbig | ||
Landesbranddirektor/-in | goldfarbig/goldfarbig |
Einzelnachweise
- https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/vwv/Seiten/feuerwehrbekleidung.aspx
- VI. Inkrafttreten, VwV Feuerwehrbekleidung
- V. Übergangsregelung, VwV Feuerwehrbekleidung
- https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/vwv/Documents/Feuerwehrbekleidung/VwV%20Feuerwehrbekleidung.pdf
- Archivlink (Memento vom 5. Dezember 2013 im Internet Archive)