Dienstgrade der Feuerwehr in Sachsen

Die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen werden im Freistaat Sachsen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren gekennzeichnet.[1][2]

Freiwillige Feuerwehr

Je nach Ausbildungsstand und Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr erhält ein ehrenamtliches Feuerwehrmitglied einen Dienstgrad verliehen.

Mannschaften Funktionsbezeichnung Voraussetzungen/ Qualifikation
Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter (FFrA / FMA) Eintritt in die Feuerwehr, Mindestalter 16 Jahre
Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann (FFr / FM) Truppfrau/ Truppmann erfolgreiche Truppmannausbildung, 2 Dienstjahre
Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann

(OFFr / OFM)

Truppführer Truppführerausbildung, 1 Sonderlehrgang, 3 Dienstjahre
Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann

(HFFr / HFM)

Truppführer Truppführerausbildung, 2 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre
Unterführer
Löschmeister / in (LM) Truppführer mit Sonderfunktion Truppführerausbildung, 3 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre
Hauptlöschmeister / in (HLM) Gruppenführer Gruppenführerausbildung, 3 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre
Führungskräfte
Brandmeister / in (BM) Zugführer, Kreisausbilder Zugführerausbildung, 4 Sonderlehrgänge, 6 Dienstjahre
Oberbrandmeister / in (OBM) Wehrleiter bis 2 Züge Leiter einer Feuerwehr – Ausbildung, 5 Sonderlehrgänge, 8 Dienstjahre
Hauptbrandmeister / in (HBM) Wehrleiter bis 3 Züge Führen von Einheiten großer Zug – Ausbildung, 5 Sonderlehrgänge, 10 Dienstjahre
Brandinspektor / in (BI) Wehrleiter über 3 Züge Führen von Einheiten großer Zug – Ausbildung, 6 Sonderlehrgänge, 12 Dienstjahre
Feuerwehrtechnische Bedienstete
Oberbrandinspektor / in (OBI) stellvertretender Kreisbrandmeister Führen von Einsatzleitungen – Ausbildung, 7 Sonderlehrgänge, 14 Dienstjahre
Hauptbrandinspektor / in (HBI) Kreisbrandmeister Laufende Ausbildung – Ausbildung, 7 Sonderlehrgänge, 16 Dienstjahre

Berufsfeuerwehr / Hauptamtliche Feuerwehr

Der Dienstgrad bei hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen ist abhängig von der eingeschlagenen Laufbahn und des Dienstpostens.

Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Funktionsbezeichnung Voraussetzungen/ Qualifikation
Brandmeister-Anwärter / in (BMA) Vorbereitungsdienst
Brandmeister / in (BM) Truppfrau / Truppmann erfolgreich abgeschlossener Grundlehrgang für Berufsfeuerwehren an einer Landesfeuerwehrschule
Oberbrandmeister / in (OBM) Maschinist, Truppführer Sonderfunktion
Hauptbrandmeister / in (HBM) Gruppenführer erfolgreiche abgeschlossener Gruppenführer-Lehrgang für Berufsfeuerwehren an einer Landesfeuerwehrschule
Hauptbrandmeister / in mit Zulage (HBM) Wachabteilungsleiter besonderer Dienstposten
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
Brandoberinspektor-Anwärter / in (BOIA) Vorbereitungsdienst
Brandinspektor / in (BI) nur für Aufstiegsbeamte
Brandoberinspektor / in (BOI) erfolgreiche Laufbahnprüfung an einer Landesfeuerwehrschule
Brandamtfrau / Brandamtmann (BA)
Brandamtsrätin / Brandamtsrat (BAR)
Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat (BOAR)
Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
Brandreferendar / in (BRef) Vorbereitungsdienst
Brandrätin / Brandrat (BR) Erfolgreiche Laufbahnprüfung am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen
Brandoberrätin / Brandoberrat (BOR)
Branddirektor / in (BD)
Leitender Branddirektor / in (LtdBD)
Leitender Direktor / in (LtdD) oder Direktor / in der Feuerwehr (DdF)

Helmkennzeichnung

Die Helmkennzeichnung dient lediglich als Erkennungsmerkmal der fachlichen Qualifikation des Feuerwehrangehörigen. Die tatsächlich ausgeübte Funktion im Einsatz kann hiervon abweichen.

GruppenführerZugführerOrtswehrleiterGemeindewehrleiter

Kennzeichnungswesten

Im Einsatz tragen Führungskräfte zur Kennzeichnung eine farbige Weste mit ergänzender Funktionsaufschrift auf dem Brust- und Rückenteil. Die Weste wird über der jeweiligen Einsatzkleidung getragen. Die Farben sind dabei verschiedenen Funktionen zugeordnet.

Funktion Bildliche Darstellung Westenaufschrift
EinsatzleiterEinsatzleiter
EinsatzabschnittsleiterAbschnittsleiter
ZugführerZugführer
GruppenführerGruppenführer bzw. Fahrzeugkennung
FachberaterAufschrift des Fachgebietes (Gefahrgut, Presse, Drohne …)
Leitender NotarztLeitender Notarzt
Notarztkeine
Organisatorischer Leiter RettungsdienstOrgL
Kräfte der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV)PSNV, Notfallseelsorge(r)

Einzelnachweise

  1. Sächsische Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Mai 2020 (SächsGVBl. S. 218) geändert worden ist, abgerufen am 1. November 2021
  2. Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung – SächsLRettDPVO), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist, abgerufen am 1. November 2021
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