COVID-19-Pandemie in Sachsen
Die COVID-19-Pandemie tritt in Sachsen seit 2020 als Teil der weltweiten COVID-19-Pandemie und im Besonderen der COVID-19-Pandemie in Deutschland auf. Die Pandemie betrifft die neuartige Erkrankung COVID-19. Diese wird durch das Virus SARS-CoV-2 aus der Gruppe der Coronaviridae verursacht und gehört in die Gruppe der Atemwegserkrankungen.[1]
Am 3. März 2020 wurde vom Robert Koch-Institut die erste COVID-19-Erkrankung in Sachsen bestätigt. Ab dem 11. März 2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ausbruchsgeschehen von COVID-19 als weltweite Pandemie ein.[2]
Das Land Sachsen betreibt zur Information über die durch die Pandemie verursachten Probleme eine besondere Internetseite.[3]
Verlauf
Während der ersten Infektionswelle ab März 2020 waren die Infektionszahlen in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrig.[4] Die bestätigten Infektions- und Todesfälle nahmen in Sachsen ab November 2020 stark und ab Dezember 2020 sehr stark zu: In der 45. Kalenderwochen gab es 18.747 Neuinfektionen (Platz 6 im Ländervergleich) und in der 51. KW. waren es 95.616 (Platz 16). Acht sächsische Kreise (von 15 in Deutschland) hatten die höchsten Inzidenzzahlen (Neuinfektionen in 7 Tagen/100.000 Ew.).
Seit dem 16. Dezember 2020 hat Sachsen unter allen deutschen Bundesländern die höchste kumulierte Anzahl von Infizierten je 100.000 Einwohner; vorher war dies Berlin. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz lag in Sachsen höher als in allen anderen Bundesländern, vor und während der Weihnachtstage lag dieser Wert mehrere Tage bei über 400. Die deutschlandweite Sieben-Tage-Inzidenz zu dieser Zeit lag zwischen 180 und 195.
Bis Ende November 2020 lag Sachsen mit unter 50.000 Infektionen an Platz 7 aller Länder. Am 10. Dezember 2020 wurden 75.000 Infektionen überschritten und Platz 6 erreicht.
Am 31. Dezember 2020 lag Sachsen mit über 130.000 bekannten Infektionen nur noch knapp hinter Hessen. Mit über 77 Toten je 100.000 Einwohner lag Sachsen in der Todesstatistik deutlich vor Bayern (51), Thüringen (47) und Hessen (45).
Am 6. Januar 2021 lag Sachsen mit über 143.000 Infektionen nunmehr vor Hessen auf Platz 4 in Deutschland. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz war mit über 260 immer noch die Höchste, gefolgt von Thüringen (245). Ab dem 13. Januar lag Sachsen bezüglich der Inzidenz wieder auf Platz 2 hinter Thüringen. Am 26. Januar wurde die Marke von 175.000 Infektionen überschritten. Sachsen lag mit einer Inzidenz von 161 mit Brandenburg auf Platz 3 aller Länder. Am 2. Februar wies Sachsen nur noch die fünfthöchste Inzidenz der Länder auf.
Im März 2021 stiegen die Infektionszahlen (wie auch im Übrigen Deutschland) an, weil die ansteckendere Alpha-Variante das bis dahin dominierende SARS-CoV-2-Virus verdrängte. Sachsen hatte den zweithöchsten Inzidenzwert in Deutschland nach Thüringen. Ab Ende Mai sank die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen und lag im Juni 2021 wieder unter 25. Anschließend verdrängte die noch ansteckendere Delta-Variante die bisher vorherrschende Alpha-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2. Am 19. September 2021 betrug die durchschnittliche Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen 42,0.[5]
Auf Grund der „epidemischen Lage“ im Land verschärfte Sachsen ab 8. November 2021 die Corona-Regeln und setzte die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend um.[6]
Mit Stand vom 24. November 2021 hatte Sachsen mit 57,8 Prozent vollständig gegen COVID-19 Geimpften mit Abstand die niedrigste Impfquote in ganz Deutschland. Nach den bisherigen, während der COVID-19-Pandemie in Deutschland gemachten Erfahrungen in der Intensivmedizin hat eine Steigerung der Quote bei den Impfungen zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 weniger Intensivpatienten zur Folge; das zeigen die regionalen Unterschiede bei Belegung der Intensivstationen und der Impfquote in den Bundesländern. Der wissenschaftliche Leiter des DIVI-Intensivregisters und Leiter des ECMO-Zentrums an der Lungenklinik Köln-Merheim, Christian Karagiannidis fasste diese Erkenntnis in einem Satz zusammen: „Wir sehen, dass die Verläufe von Intensivbelegung und Impfquote sehr streng aneinander gekoppelt sind.“[7]
Mitte Januar 2022 hatte Sachsen die niedrigste Inzidenz aller Bundesländer, während die Inzidenz mit rund 1300 beim Impf-Spitzenreiter Bremen etwa fünf mal so hoch war.[8]
Statistik
→ Weitere Details zu Fallzahlen, zur Entwicklung der Inzidenz und anderen Kennziffern siehe COVID-19-Pandemie in Deutschland/Statistik.
Infektionsfälle und Inzidenz
Registrierte Neuinfektionen (kumuliert)[9] in Sachsen[Anm. 1]
(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)
Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen
(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)
Todesfälle
Bestätigte Todesfälle (kumuliert)[9] in Sachsen[Anm. 1]
(nach Daten des RKI aus COVID-19-Pandemie in Deutschland)
Anmerkungen
- Hier sind Fälle aufgelistet, die dem RKI über den Meldeweg oder offizielle Quellen mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen oder Verzögerungen zwischen den RKI-Fällen und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Bundesländer oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), kommen.
Reaktionen und Maßnahmen
Auf einer besonderen Internetseite informiert das Land Sachsen über die jeweils geltenden staatlichen Regelungen mit Einschränkungen für Einwohner.[10]
Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020 wurden Ausgangsbeschränkungen außer fürs Einkaufen für Waren des täglichen Bedarfs, der Weg zur Arbeit, der Kinderbetreuung, Versorgung von Tieren, des Briefs- und Postverkehrs, notwendige Arztbesuche, Behördengänge, zum Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie für Sport und Bewegung im näheren persönlichen Wohnumfeld erlassen. Für Alten- und Pflegeheime galt außer für Sterbebegleitung, auf Geburts-, Kinder-, Palliativstationen für Besuche naher Angehöriger, ein Besuchsverbot. Als Ausnahmen waren Kontrollen durch Behörden wie Jugendämter zugelassen. Es waren die Hygienevorschriften vor Ort einzuhalten. Verstöße gegen die Verordnungen wurden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bewehrt. Diese Verordnung galt bis zum 20. April 2020.[11]
Eine Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 löste die Verordnung vom 31. März 2020 ab.[12]
Bei Prüfungen müssen die Abstandsvorschriften eingehalten werden, aber Schulleiter dürfen keine unverhältnismäßige Maskenpflicht verhängen.[13]
Bundesweit bekannt wurde eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. November 2020, wonach die Beschwerde der Stadt Leipzig gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig, eine Großkundgebung der Querdenker auch auf dem zentralen Augustusplatz in Leipzig zuzulassen, trotz der sich verstärkenden COVID-19-Pandemie zurückgewiesen wurde. Der Anstieg der Neuinfektionen ab November 2020 wurde auch mit der Grenzlage zu Tschechien und Polen begründet und mit den dort stark steigenden Neuinfektionen.[14]
Der Sächsische Landtag stellte am 6. Dezember 2021 die „Epidemische Lage“ im Freistaat fest und schuf damit die rechtliche Grundlage für eigene Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor COVID-19 im Land. Dafür sei jedoch auch die Mitwirkung des Bundes erforderlich. Auf Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) fand die Abstimmung namentlich statt. Bis auf die AfD-Abgeordneten stimmten alle zu. Bis 12. Dezember 2021 war die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 in Kraft; bereits diese Corona-Notfallverordnung schrieb während der COVID-19-Pandemie in Sachsen stärkere Einschränkungen als in vielen anderen Bundesländern vor.[15][16]
Am 13. Dezember 2021 trat in Sachsen die geänderte Fassung der Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021[17] in Kraft. Unter anderem werden Kontaktbeschränkungen weiter verschärft; für Gastronomie in Hotspot-Regionen gelten neue Regeln; Feuerwerk und Böllern ist in diesem Jahr sachsenweit auf öffentlichen Plätzen verboten; Feuerwerkskörper dürfen nur auf privaten Grundstücken abgebrannt werden.[18] Der Änderung der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung war die Novellierung des deutschlandweit geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch die Änderungsgesetze vom 18. November und 10. Dezember 2021 vorausgegangen.[19]
Von 28. Dezember 2021 bis einschließlich 14. Januar 2022 galten einige neue Corona-Regeln im Freistaat Sachsen. Neben Schließungen in verschiedener Branchen sah die Verordnung auch Regeln für die Weihnachtsfeiertage vor.[20]
Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ab 14. Januar 2022
Ab 14. Januar 2022 treten erneut Änderungen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. Dezember 2021 in Kraft. Die Regelungen der geänderten Corona-Notfall-Verordnung sind bis zum 6. Februar 2022 gültig.[21]
Ergänzend zur 3G-Regel und 2G-Regel wird in einer Reihe von Einrichtungen und Angeboten die 2Gplus-Regel eingeführt. Der Zugang zu bestimmten Einrichtungen und die Inanspruchnahme bestimmter Angebote bleibt auf Genesene und Geimpfte beschränkt; zusätzlich jedoch müssen diese einen tagesaktuellen negativen Corona-Test nachweisen. Ausgenommen von der Testpflicht sind: Personen die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben; Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres; Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt; Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können und vollständig Geimpfte, deren letzte Teilimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt. Die Betreiber der Einrichtungen und Angebote sind gesetzlich verpflichtet, die geforderten Nachweise oder alternativ gültigen Zutrittsberechtigungskennzeichen (sog. „Bändchenlösung“) zu kontrollieren. Diese müssen fälschungssicher, personengebundenen und nicht übertragbar sein und sind nur an dem Tag der Prüfung gültig.[21]
An einer Versammlung können fortan maximal 200 Personen teilnehmen. „Körpernahe Dienstleistungen“ können unter Berücksichtigung der 2G-Regel in Anspruch genommen werden. Bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen, heilpädagogischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie für Friseurbesuche wird ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Dienstleister benötigt. Gaststätten können ihre Öffnungszeiten täglich um 2 Stunden verlängern und zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr öffnen.[22] Der Zugang zur Innengastronomie ist nur unter Beachtung der 2Gplus-Regel möglich; für den Besuch der Außengastronomie reicht ein Impf- oder Genesenennachweis. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können mit der 2G-Regel und unter Beachtung von strengen Hygienemaßnahmen öffnen – unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz und Bettenbelegung der Krankenhäuser. Für den Zutritt zu Bibliotheken, Archiven sowie den Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten wird ein Nachweis nach 3G-Regel benötigt.[21]
Die Altersbeschränkung für Angebote des Kinder- und Jugendsports wird angehoben; Kinder und Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres daran teilnehmen. Die Kontaktbeschränkungen gelten dabei nicht.[21]
Bei Rückgang des Infektionsgeschehens sind unter Beachtung bestimmter Kennwerte in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens Lockerungen vorgesehen.[21]
Sobald jedoch in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 1.500 erreicht, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden und Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr eingeführt – Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen.[21]
Regelung der Impfreihenfolge (Priorisierung)
In Sachsen können sich seit 21. April 2021 nach der Impfung von alten und chronisch kranker Menschen auch Impfwillige der dritten Priorisierungsgruppe im Bundesland mit dem Impfstoff AZD1222 (AstraZeneca/Oxford) impfen lassen. Zur dritten Priorisierungsgruppe gehören die über 60-Jährigen und Angehörige bestimmter Berufe; unter 60-Jährige müssen jedoch vorher ihren Hausarzt konsultieren. Eine Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen für den AstraZeneca-Impfstoff wurde damit in Sachsen aufgehoben. Seit dem 7. Juni 2021 ist die Impfpriorisierung in ganz Deutschland aufgehoben.[23]
Weblinks
- Coronavirus in Sachsen auf der Website der Sächsischen Staatsregierung
- Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard. (Daten des RKI auf Länder- und Kreisebene)
- FAZ.net vom 16. Juni 2021: Was die Sachsen über Corona denken (Bericht über eine repräsentative Studie Mitte Mai 2021 Forum für Migration und Demokratie (MIDEM) an der TU Dresden)
- Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021. (SächsGVBl. S. 1261). In: SK-Website: REVOSachs - Recht- und Vorschriftenverwaltung Sachsen. Hrsg.: Sächsische Staatskanzlei (SK), 18. Dezember 2021, abgerufen am 24. November 2021 (Grundlagen der Verordnung → Siehe Eingagsformel zum Gesetzestext).
Einzelnachweise
- Lungenärzte im Netz: Covid-19: Ursachen. Online unter www.lungenaerzte-im-netz.de. Abgerufen am 4. April 2020.
- Tagesschau: „Tief besorgt“. WHO spricht von Corona-Pandemie. 11. März 2020. Online unter www.tagesschau.de. Abgerufen am 4. April 2020.
- Coronavirus.Sachsen.de. Abgerufen am 29. April 2020.
- Corona-Hotspot Sachsen: Ein Erklärungsversuch in fünf Thesen, Ostsee-Zeitung
- spiegel.de vom 19. September 2021: Inzidenzen in östlichen Bundesländern rasant gestiegen
- Gastronomie, Discos und Großveranstaltungen: Sachsen führt ab Montag landesweit 2G-Regel ein. In: Tagesspiegel.de. 5. November 2021, abgerufen am 17. November 2021: „Angesichts der steigenden Infektionszahlen gilt in Sachsen künftig 2G. Zu Teilen des öffentlichen Lebens haben dann nur noch Geimpfte und Genese Zugang.“
- Intensivmediziner Karagiannidis erwartet keine flächendeckende Überlastung der Intensivstationen. In: RND-Website. Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), 23. November 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021: „In Bayern und Ostdeutschland sind viele Intensivstationen überlastet, Covid-19-Intensivpatientinnen und -patienten müssen in andere Regionen verlegt werden.“
- Situationsbericht vom 11.1.2022. (PDF) In: rki.de. Robert Koch-Institut, 11. Januar 2022, abgerufen am 12. Januar 2022.
- Die im vergangenen Zeitraum registrierten Neuinfektionen werden zu den im Berichtszeitraum neu registrierten addiert.
- Coronavirus.Sachsen.de – Amtliche Bekanntmachungen. Abgerufen am 29. April 2020.
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19. (PDF) Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, 31. März 2020, abgerufen am 2. April 2020.
- Sächsische Corona-Schutzverordnung, abgerufen am 29. April 2020.
- Schüler dürfen ohne Maske zur Prüfung. In: freiepresse.de. Abgerufen am 31. Mai 2020.
- Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Pressemitteilungen vom 7. November 2020, 15/2020 und 16/2020 sowie vom 10. November 2020, 17/2020.
- Sächsische Corona-Notfall-Verordnung –(SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021. (PDF) In: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, 19. November 2021, abgerufen am 15. Dezember 2021.
- Sächsischer Landtag stellt epidemische Notlage fest. MDR Sachsen, 6. Dezember 2021, abgerufen am 15. Dezember 2021.
- Download der Verordnung in Lesefassung nach Änderung (Konsolidierte Fassung)
- Neue Corona-Regeln: Sachsen beschließt Kontaktbeschränkungen und Böllerverbot. In: MDR-Website „Nachrichten & Themen“. MDR Sachsen, 10. Dezember 2021, abgerufen am 16. Dezember 2021 (Auf der MDR-Website wird auf Folendes eingegangen: „Lockerung für nächtliche Ausgangsbeschränkung zu Weihnachten; Kontaktbeschränkungen werden verschärft; Hotspot-Regelung für Gastronomie; Hotelübernachtungen eingeschränkt möglich; Sachsenweites Feuerwerksverbot; Keine Änderungen für Schulen und Kitas; Sachsens Hochschulen verlängern erneut Regelstudienzeit“).
- Amy Walker & Daniel Steiger: Notfall-Verordnung Sachsen: Gastronomie schließt in Hotspots – Neue Corona-Regeln gelten seit 13.12. In: Lausitzer Rundschau. 14. Dezember 2021, abgerufen am 16. Dezember 2021: „Sachsen verschärft erneut die Corona-Regeln. Gastronomiebetriebe in Hotspots mit einer Inzidenz über 1500 sollen schließen müssen. Die neue Verordnung wurde am Freitag, 10.12.21, beschlossen.“
- Diese Corona-Regeln gelten ab 28. Dezember in Sachsen. In: MDR-Sachsen. 27. Dezember 2021, abgerufen am 13. Januar 2022.
- Geänderte Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 28. Dezember 2021 ↔ NEU: Nähere Informationen zu den Änderungen der Verordnung ab 14. Januar 2022. In: Amtliche Bekanntmachungen - Schnelleinstieg: Übersicht der aktuellen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen. Sächsische Staatsregierung, abgerufen am 13. Januar 2022.
- vgl. § 21a, Absatz (7): „Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens“ der Fünften Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 12. Januar 2022
- Impfpriorisierung endet: "Wir impfen, so viel wir eben können", Tagesschau.de, 7. Juni 2021