Apostolischer Delegat

Als Apostolischer Delegat oder päpstlicher Gesandter wird der Vertreter des Apostolischen Stuhls bezeichnet, der den Kontakt zu den kirchlichen Institutionen und Personen pflegt.

Ist der Vertreter des Apostolischen Stuhls nicht nur Bindeglied zur Ortskirche, sondern auch akkreditierter Botschafter bei einem Staat, wird er als Apostolischer Nuntius bezeichnet. Im Gegensatz zu diesem besitzt ein Delegat nicht die Rechte und Privilegien nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen wie zum Beispiel persönliche Immunität.

Der Codex des Kanonischen Rechts bezeichnet alle Apostolischen Legaten in der lateinischen Fassung als legati pontificii („päpstliche Legaten“), in der deutschen Fassung als „päpstliche Gesandte“. Im Kirchenrecht besteht demnach kein Unterschied zwischen päpstlichen Nuntien und Delegaten. In seinem Amtsgebiet hat der Apostolische Delegat Vorrang vor allen Bischöfen außer den Kardinälen und Patriarchen. Dort darf er auch ein Zingulum, Pileolus und eine Hut aus violetter Moiréseide tragen sowie in allen Kirchen seines Zuständigkeitsbereiches Gottesdienste, auch mit Pontifikalien, feiern.[1][2][3]

Derzeit gibt es elf Apostolische Delegaten:

Belege

  1. Codex des Kanonischen Rechts, Cann. 362–367
  2. Ut sive sollicite. Abgerufen am 19. Juni 2020.
  3. CIC/1983 deutsch online. Abgerufen am 19. Juni 2020.
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