Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und das größte der sieben Amtsgerichte (AG) im Bezirk des Landgerichts Frankfurt (Oder).
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) im östlichen Brandenburg.
Der 535 km² große Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die Städte und Gemeinden Falkenhagen (Mark), Fichtenhöhe, Frankfurt (Oder), Lebus, Lietzen, Lindendorf, Podelzig, Reitwein, Seelow, Treplin, Vierlinden und Zeschdorf. In ihm leben rund 74.000 Menschen.
Für den gesamten Landgerichtsbezirk bearbeitet das AG Frankfurt (Oder) Insolvenz- und Landwirtschaftssachen und führt das Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister. Eine Sonderzuständigkeit in Zwangsversteigerungsverfahren besteht für die Amtsgerichtsbezirke Frankfurt (Oder), Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt.
Mahnverfahren werden vom Amtsgericht Wedding als zentralem Mahngericht bearbeitet.
Gebäude
Das Gericht ist seit 2005 zusammen mit dem Landgericht im Gebäude Müllroser Chaussee 55 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) ist das Landgericht Frankfurt (Oder) übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Brandenburgische Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.
Weblinks
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Frankfurt (Oder)
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Frankfurt (Oder)
- Das Gerichtsgebäude an der Müllroser Chaussee. Die Architektur. (PDF)