United Nations Dispute Tribunal
Das United Nations Dispute Tribunal (Tribunal du contentieux administratif des Nations Unies) ist das erstinstanzliche Dienstgericht der Vereinten Nationen.
Gründung
Grundlage des Gerichts ist die Resolution der Generalversammlung 62/228 vom 22. Dezember 2007. Danach wurde in Nachfolge des zuvor bestehenden Verwaltungsgerichts der Vereinten Nationen zum 1. Januar 2009 eine zweizügige Gerichtsbarkeit errichtet aus dem erstinstanzlichen United Nations Dispute Tribunal und der Berufungsinstanz United Nations Appeals Tribunal.[1]
Das United Nations Dispute Tribunal ist Teil des internen Rechtssystems der Organisation der Vereinten Nationen, der aus informellen und formalen Konfliklösungsmechanismen besteht. Der informelle Mechanismus besteht aus dem Büro des Ombudsmanns und der Mediationsstelle. Der formale aus der Managementevaluierungsstelle, dem Dispute Tribunal und dem Appeals Tribunal. Daneben gibt es noch ein Ethikbüro[2], das Kompetenzen im Bereich der Hintanhaltung von Mobbing innerhalb des UNO-Sekretariates hat, dessen Effizienz allerdings stark angezweifelt wird.[3]
Zusammensetzung und Sitz
Das Gericht besteht zunächst aus drei Vollzeit-Richtern mit Sitz in New York, Genf und Nairobi sowie zwei Teilzeit-Richtern. Die Richter werden von der Generalversammlung auf Empfehlung des United Nations Internal Justice Council gewählt.
Die Richter sind auf sieben Jahre gewählt und nicht wieder wählbar, mit Ausnahme von zwei durch Los bestimmten Richtern, die zunächst drei Jahre im Amt sind und sich sodann für eine einzige weitere siebenjährige Amtszeit bewerben können.
Gewählt wurden für eine Amtszeit ab 1. Juli 2009:[4][5]
- Thomas Laker (Deutschland, bisher Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Hamburg) für Genf[6]
- Vinod Boolell (Mauritius) für Nairobi
- Memooda Ebrahim-Carstens (Botswana) für New York; gemäß Losentscheid für drei Jahre
Teilzeitrichter:
- Coral Shaw (Neuseeland)
- Sir Goolam Hoosen Kader Meeran (Vereinigtes Königreich), gemäß Losentscheid für drei Jahre
Ad-litem-Richter
- Jean-Francois Cousin (Frankreich)
- Alessandra Greceanu (Rumänien)
- Nkemdilim Amelia Izuako (Nigeria)
Instanzenzug
Gegen Entscheidungen des United Nations Dispute Tribunal ist ein Rechtsmittel (Appeal) an das United Nations Appeals Tribunal gegeben. Im März 2012 trat Richter Mark Painter vorzeitig als Richter des Appeals Tribunals zurück, weil er nach eigener Angabe nicht länger „Teil dieser Farce“ sein wollte. Das Gericht sei von seiner ursprünglichen Mission, organisationsinterne Probleme zu bereinigen, abgewichen.[7]
Die Entscheidungen des United Nations Dispute Tribunals sind über dessen Webseite abrufbar. Manche Fälle des Tribunals werden von der Organisation UNJustice.org kommentiert.[8]
Einzelnachweise
- Text der Resolution als PDF-Dokument (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Ethics Office auf www.un.org
- GAP Responds to Critique of United Nations Ethics Office Statistic (Memento des Originals vom 23. März 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Pressemitteilung der Generalversammlung
- Lebensläufe der Bewerber (in Englisch) (PDF; 298 kB)
- Mitteilung der hamburgischen Justizbehörde vom 26. März 2009
- Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 23. März 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- UNJustice.org