United Nations Appeals Tribunal
Das United Nations Appeals Tribunal (Tribunal d'appel des Nations Unies) ist die Berufungsinstanz der Dienstgerichtsbarkeit der Vereinten Nationen.
Gründung
Grundlage des Gerichts ist die Resolution der Generalversammlung 62/228 vom 22. Dezember 2007. Danach wurde in Nachfolge des zuvor bestehenden Verwaltungsgerichts der Vereinten Nationen zum 1. Januar 2009 eine zweizügige Gerichtsbarkeit errichtet aus dem erstinstanzlichen United Nations Dispute Tribunal und der Berufungsinstanz United Nations Appeals Tribunal.[1]
Zusammensetzung
Das Gericht besteht aus sieben Richtern, die auf Empfehlung des United Nations Internal Justice Council von der Generalversammlung gewählt werden. Die Richter sind auf sieben Jahre gewählt und nicht wieder wählbar, mit Ausnahme von drei durch Los bestimmten Richtern, die zunächst drei Jahre im Amt sind und sich sodann für eine einzige weitere siebenjährige Amtszeit bewerben können.
Das Gericht entscheidet in Spruchkörpern von drei Richtern.
Gewählt wurden für eine Amtszeit ab 1. Juli 2009:[2]
- Kamaljit Singh Garewal (Indien); gemäß Losentscheid für drei Jahre
- Sophia Adinyira (Ghana)
- Mark P. Painter (Vereinigte Staaten); gemäß Losentscheid für drei Jahre
- Inés Mónica Weinberg de Roca (Argentinien)
- Jean Courtial (Frankreich), bisher Mitglied des Conseil d’État; gemäß Losentscheid für drei Jahre
- Rose Toodick Boyko (Kanada, bisher Richterin am Ontario Superior Court)
- Luis Maria Simón (Uruguay)
Inés Mónica Weinberg de Roca
Instanzenzug
Das United Nations Appeals Tribunal ist Rechtsmittelgericht gegen Entscheidungen des United Nations Dispute Tribunal.
Einzelnachweise
- Text der Resolution als PDF-Dokument (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Pressemitteilung der Generalversammlung