Stephan Harbarth
Stephan Harbarth (* 19. Dezember 1971 in Heidelberg) ist ein deutscher Jurist und Politiker (CDU). Seit Juni 2020 ist er Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dessen Erstem Senat er seit November 2018 vorsitzt. Er war zuvor als Rechtsanwalt tätig und von 2009 bis 2018 Mitglied des Deutschen Bundestags.
Leben und Beruf
Stephan Harbarth wuchs in Schriesheim auf. 1991 legte er das Abitur am Bunsen-Gymnasium in Heidelberg ab und studierte anschließend Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. 1996 legte er die Erste juristische Staatsprüfung mit „sehr gut“ als Jahrgangsbester in Heidelberg ab. Zum Referendariat ging er von 1997 bis 1999 an das Kammergericht in Berlin und legte dort im August 1999 die Zweite juristische Staatsprüfung ab. 1998 wurde er an der Universität Heidelberg zum Dr. iur. promoviert. Seine Doktorarbeit Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen erschien bei Duncker & Humblot und wurde mit dem Fritz-Grunebaum-Preis ausgezeichnet, als beste juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Arbeit des Jahres in Heidelberg. Harbarths Doktorvater war Peter Hommelhoff,[1] mit dem zusammen er bis heute die gesellschaftsrechtlichen Fachzeitschriften Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht[2] und European Company and Financial Law Review[3] herausgibt.
Im Studienjahr 1999/2000 studierte er mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) an der Yale Law School; er erwarb dort den akademischen Grad eines Master of Laws.
Zurück in Deutschland stieg er 2000 bei der Wirtschaftskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim ein, die im selben Jahr von der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP übernommen wurde.[4] 2006 wurde er Partner. Im Mai 2008 trennte sich das Mannheimer Büro wieder von Shearman & Sterling und gründete sich als SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG[5] neu. Harbarth wurde dort Vorstandsmitglied, beziehungsweise Mitglied der Geschäftsführung, als die Gesellschaft 2018 in eine GmbH umgewandelt wurde. Sein Einkommen aus dieser Tätigkeit musste er offen legen, als er 2009 Abgeordneter des Deutschen Bundestages wurde. Bis 2018 lag er über 250.000 Euro jährlich,[6] für den Zeitraum Januar bis November 2018 ist von Einkünften bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz von „mehr als 400.000 Euro, vermutlich sogar gut das Doppelte“ auszugehen.[7] Mit seiner Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht am 30. November 2018 ist Harbarth als Partner und Rechtsanwalt aus der Kanzlei SZA ausgeschieden.
Harbarth ist seit 2004 Lehrbeauftragter[4] und seit März 2018 Honorarprofessor[8] an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.
Harbarth ist katholisch, verheiratet und Vater dreier Kinder.[9]
Politik
Partei
1987 trat Harbarth in die Junge Union ein und führte von 1995 bis 1997 den Kreisverband Rhein-Neckar. 1993 wurde er Mitglied der CDU und gehörte seit 1995 dem Kreisvorstand der CDU Rhein-Neckar und seit 2005 dem Bezirksvorstand der CDU Nordbaden an. 2007 wurde er stellvertretender Kreisvorsitzender der CDU Rhein-Neckar und seit 2009 war er Mitglied im CDU-Bundesausschuss. Ende August 2010 wurde Harbarth in den Bundesfachausschuss Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik der CDU Deutschlands berufen. 2011 wurde er als Nachfolger von Georg Wacker zum Kreisvorsitzenden der CDU Rhein-Neckar gewählt, seit 2013 war er Mitglied des Landesvorstandes der CDU Baden-Württemberg. Er wurde im Dezember 2016 Mitglied im CDU-Bundesvorstand.
Abgeordneter
Bei den Bundestagswahlen 2009, 2013 und 2017 wurde er als CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis 277 Rhein-Neckar direkt in den Deutschen Bundestag gewählt.
Harbarth war im Parlament ordentliches Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Darüber hinaus war er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.[10] Er ist Mitglied der Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag und Vorstandsmitglied im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Vom 28. Januar 2014 bis zum 21. Juni 2016 war er Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.[11][12] Am 7. Juni 2016 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Recht und Verbraucherschutz, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten gewählt[13] und in diesem Amt am 29. Januar 2018[14] sowie am 25. September 2018[15] bestätigt.
Die Volkswagen AG mandatierte 2015 die SZA Rechtsanwaltsgesellschaft, um dem Konzern bei der Bewältigung des VW-Abgasskandals zu helfen. Daher wurde ihm von der Opposition Befangenheit als deren Vorstandsmitglied vorgeworfen.[16] Der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) schrieb, es gebe „nach geltendem Recht keine zwingenden Gründe für einen Ausschluss von Stimmrechten eines Abgeordneten bei Entscheidungen des Bundestages, die diesen selbst begünstigen können“. Harbarth hatte für die Absetzung des Tagesordnungspunktes VW gestimmt, ohne den Ausschuss über seinen Interessenskonflikt zu informieren.[17] Harbarth war an dem Mandat nicht aktiv beteiligt und die Beratung der Kanzlei bezog sich auf aktienrechtliche Aspekte.[18]
Der Öffentlichkeit wurde Stephan Harbarth bekannt durch seine Initiative zu einem Antrag im Kampf gegen Antisemitismus, mit dem der Posten des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung eingeführt wurde. Der Antrag wurde von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne unterzeichnet und am 18. Januar 2018 mehrheitlich angenommen; mit den Stimmen der AfD und bei Enthaltung der Linken.[19][20] In der Bundestagsdebatte im November 2018 zum umstrittenen UN-Migrationspakt sprach sich Harbarth für dessen Unterzeichnung aus.[21]
Bundesverfassungsgericht
Der Richter Ferdinand Kirchhof hätte im Juni 2018 aus dem Bundesverfassungsgericht ausscheiden sollen, die Suche nach einem Nachfolger gestaltete sich aber schwierig, da die regierende Koalition (CDU/CSU, SPD) keine Zweidrittelmehrheit hatte und zusätzlich Stimmen aus der Opposition brauchte.[22] Im November 2018 einigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP darauf, Harbarth als Richter für das Bundesverfassungsgericht zu nominieren.[23] Am 22. November 2018 wurde Harbarth vom Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt.[24] Er ist damit seit 2005 der erste ehemalige Rechtsanwalt als Richter am Bundesverfassungsgericht. Am 23. November 2018 wählte ihn der Bundesrat einstimmig zum Vizepräsidenten des Gerichts.[25] Er wurde am 30. November 2018 ernannt und ist Vorsitzender des Ersten Senates.[26] Dorothea Siems kommentierte, dass seine Fachkenntnisse „sowohl in der Politik als auch in Kollegenkreisen“ anerkannt seien. Weiterhin wurde hervorgehoben, dass jemand mit Gesetzgebungserfahrung an die Spitze des Verfassungsgerichts rückt.[27]
Am 8. März 2020 erklärte Harbarth, Nachfolger von Andreas Voßkuhle als Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden zu wollen.[28] Voßkuhles reguläre Amtszeit endete am 6. Mai 2020. Am 15. Mai 2020 wurde Harbarth vom Bundesrat einstimmig zum Präsidenten gewählt;[29] am 22. Juni 2020 wurde ihm durch den Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde überreicht.[30]
Kritik
Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Vor der Wahl von Harbarth zum Bundesverfassungsrichter und erneut vor seiner Berufung zum Präsidenten des Gerichts war er beständiger Kritik ausgesetzt (u. a. aufgrund seiner vorhergehenden Rechtsanwaltstätigkeit, aber vor allem auch wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz durch Annahme von Zahlungen ohne Gegenleistung).[31][32]
Dagegen konstatiert Aled Wyn Griffiths, Chefredakteur des JUVE Verlag für juristische Information, „ehrliche Verblüffung“,[33] dass überhaupt eine Diskussion über die Wählbarkeit von Harbarth geführt werde. Gäbe es Interessenskonflikte, sei „[d]er Schlüssel dafür […] eine Definition von Befangenheit und Interessenkonflikten, die so streng und klar ist, dass Richter wissen, wenn sie einen Fall abgeben sollten.“ Griffiths zog einen Vergleich mit dem britischen und dem US-amerikanischen Rechtssystem, wo Richter in der Regel vorher als Anwälte praktizierten und die Interessen ihrer Mandanten wahrnahmen.[34]
Vorwürfe von Verstößen gegen das Abgeordnetengesetz
In der Öffentlichkeit werden Vorwürfe erhoben, es sei vom Arbeitsumfang nicht nachvollziehbar, wie Harbarth während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter nebenher so viel Geld mit seiner Anwaltstätigkeit verdient haben kann.[35] „Wofür bekam Harbarth also seine hohe Vergütung?“, fragte das Handelsblatt.[36][37] Entweder habe Harbarth sein Abgeordneten-Mandat angesichts des abgerechneten Arbeitsumfangs fast nicht wahrgenommen oder habe Leistungen als Anwalt abgerechnet, ohne eine entsprechende Anwaltstätigkeit auszuüben.[38] Letzteres wäre ein Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz.[36]
Mit einer Feststellungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde 2019 von zwei Bundestagsabgeordneten (Frauke Petry und Mario Mieruch, beide fraktionslos) die Feststellung begehrt, dass die Wahl und Ernennung von Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgerichts nichtig sind, da er unter anderem nicht offengelegt habe, ob er Vermögenszuwendungen aus dritten, ungeklärten Quellen erhalten habe und die Vermutung eines unzulässigen, mit dem freien Mandat eines Abgeordneten unvereinbaren Interessenkonflikts bestehe.[39] Das Bundesverfassungsgericht verwarf diese Feststellungsanträge als unzulässig und entschied nicht zur Sache. Die Vorwürfe seien „ersichtlich spekulativ und ohne äußeren Anlass ins Blaue hinein vorgebracht“[39] worden.[40]
Vorratsdatenspeicherung
In der Legal Tribune Online führte Christian Rath an, dass eine Befangenheit nicht bei jeder Mitabstimmung gegeben sei, sondern nur wenn Harbarth „eine besonders enge Verbindung zu einem Regelwerk“ habe. Er führt als Beispiel die Vorratsdatenspeicherung an, für die sich Harbarth nachdrücklich eingesetzt habe.[18]
Cum-Ex-Geschäfte
Von Einzelnen wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Cum-Ex-Geschäfte in Harbarths ehemaliger Kanzlei Shearman & Sterling „zur juristischen Reife“ gebracht worden seien.[41] Lars Wienand schrieb hierzu auf T-Online.de über Harbarth: „2000 steigt er bei der Großkanzlei Shearman & Sterling LLP ein. Seine Zeit dort fällt in die Jahre, als auch dort die Cum-Ex-Modelle ausgetüftelt werden. Um den Staat auszuplündern.“[42]
Diesel-Abgasskandal und Wirtschaftsmandate
Ein Anwalt legte für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage (MFK) im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG am 28. November 2019 Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung Harbarths als Bundesverfassungsrichter ein. Es bestehe die Besorgnis, dass die Automobilindustrie und der damit zusammenhängende Industriekomplex wie Zulieferer die Möglichkeit erhalten, die Rechtsprechung zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Es seien zudem Nebeneinkünfte in jährlicher Millionenhöhe aus seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter ungeklärt. Am 18. Februar 2020 (Az. 2 BvR 2088/19) wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde ab.[43]
In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen wies Harbarth den Vorwurf der Befangenheit zurück.[44] Im Spiegel hatte Harbarth bereits im Januar 2019 gesagt, man „könne sich nicht ‚wünschen, dass ein Rechtsanwalt an das Bundesverfassungsgericht gewählt wird‘, und es dann ‚für grundlegend problematisch erachten, dass dieser Rechtsanwalt auch Mandanten hatte‘.“[45]
Umstände der Ernennung zum Honorarprofessor in Heidelberg in 2018
Im Handelsblatt berichteten Jan Keuchel und Volker Votsmeier, dass Gutachten und Gutachter von der Universität Heidelberg über die Ernennung Harbarths zum Honorarprofessor im Jahr 2018 verschwiegen würden. Die Universität Heidelberg hat hierzu erklärt, dass dies stets so gehandhabt werde – „im Interesse des offenen Wortes in den akademischen Berufungs- und Bestellungsverfahren“. Es gebe jedoch, so die Journalisten, eine „offensichtlich finanzielle und personelle Nähe der Hochschule zu Harbarths früherer Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz aus Mannheim“.[46] Nach Bericht der LTO sind Walter Bayer und Mathias Habersack die Gutachter der Honorarprofessur von Harbarth. Habersack war seit 1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter von Peter Ulmer an der Universität Heidelberg und bis 1995 dort wissenschaftlicher Assistent.[47] In derselben Zeit promovierte Harbarth dort.[48] Ulmer, früherer Rektor der Universität Heidelberg und in dieser Funktion Vorgänger von Peter Hommelhoff, dem Doktorvater von Harbarth, ist heute Of counsel bei SZA.[49]
BND-Urteil 2020
Als CDU-Abgeordneter half Harbarth das später von ihm selbst als verfassungswidrig verkündete BND-Gesetz durchs Parlament zu bringen.[50]
Schriften
- Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen (Dissertation), ISBN 3-428-09729-7.
Weblinks
- Biographie beim Bundesverfassungsgericht
- Biographie beim Deutschen Bundestag
- Stephan Harbarth: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit. Handelsblatt, 5. März 2020
Einzelnachweise
- Wolfgang Janisch: Stephan Harbarth. In: sueddeutsche.de. Abgerufen am 13. Mai 2020.
- Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht. In: degruyter.com. Abgerufen am 13. Mai 2020.
- European Company and Financial Law Review. In: degruyter.com. Abgerufen am 13. Mai 2020.
- Über Stephan Harbarth. In: Abgeordnetenwatch. Abgerufen am 15. November 2018.
- Geschichte der SZA Rechtsanwaltsgesellschaft
- Bundestag veröffentlicht Nebeneinkünfte: Die meisten Nebenverdiener in der Unionsfraktion. In: FAZ.net. 21. März 2014.
- Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an. In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 27. Mai 2020. „Aus Angaben für Januar 2018, als aus der Anwalts-AG eine GmbH wurde, ergibt sich eine monatliche Vergütung zwischen 75.000 und 100.000 Euro.“
- Juristische Fakultät der Universität Heidelberg
- Lebenslauf auf der Website von Stephan Harbarth.
- Dr. Stephan Harbarth. In: Deutscher Bundestag. 2018, abgerufen am 16. Juli 2018.
- stephan-harbarth.de Presseteam, am 29. Januar 2014 (offline).
- Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)
- Stephan Harbarth zum Stellvertretenden Vorsitzenden für den Bereich Innen und Recht gewählt
- Wahl der Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentarischen Geschäftsführer. Abgerufen am 30. Januar 2018.
- Weitere Vorstandsmitglieder im CDU-Teil der Unionsfraktion gewählt. Abgerufen am 18. November 2018.
- Bundestag – Bundestagspräsident: Auch befangene Abgeordnete dürfen abstimmen. In: Süddeutsche.de. 24. November 2015.
- VW-Abgasaffäre und Verbraucherschutz – Mandat vs. Mandant. In: sueddeutsche.de. 19. Oktober 2015, abgerufen am 14. September 2018.
- Christian Rath: Ausgeschlossen oder befangen? In: Legal Tribune Online. 3. Dezember 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
- Benny Riemer: Antisemitismus-Beauftragter gegen Hass und Hetze. In: BR. 18. Januar 2018, abgerufen am 20. August 2019.
- Eckart Lohse: Bundestag will Antisemitismus-Beauftragten. In: FAZ. 18. Januar 2018, abgerufen am 15. November 2018.
- Merkels Mann für Karlsruhe ist der richtige. In: Die Welt. 14. November 2018, abgerufen am 15. November 2018.
- Harbarth soll Verfassungsrichter werden. In: Tagesschau. 9. November 2018, abgerufen am 15. November 2018.
- Helene Bubrowski: Grüne unterstützen Harbarths Wahl. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 10. November 2018, abgerufen am 10. November 2018.
- CDU-Politiker Harbarth als Verfassungsrichter gewählt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 22. November 2018, abgerufen am 22. November 2018.
- Bundesrat wählt Harbarth als Vizepräsidenten. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 23. November 2018, abgerufen am 23. November 2018.
- Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. In: bundesverfassungsgericht.de. Abgerufen am 3. Dezember 2018.
- Dorothea Siems: Höchstes deutsches Gericht: Merkels Mann für Karlsruhe ist der richtige. In: Die Welt. 14. November 2018, abgerufen am 5. Juli 2020.
- Stephan Harbarth im Interview mit Wolfgang Janisch: Verfassungsrichter Harbarth im Interview. In: Süddeutsche Zeitung. 8. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
- LTO: BVerfG: Harbarth Präsident, Wallrabenstein neue BVR. Abgerufen am 15. Mai 2020.
- Bundesverfassungsgericht - Presse - Präsidentenwechsel am Bundesverfassungsgericht. In: bundesverfassungsgericht.de. Abgerufen am 22. Juni 2020.
- Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an. In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „Kann man etliche Jahre Bundestagsabgeordneter sein und dazu hauptberuflich ein Vorstand einer Anwaltskanzlei? Rechnerisch verdient Harbarth dort so viel, dass man dafür bei 500 Euro Stundensatz 2500 Stunden im Jahr arbeiten müsste. […] Aus Angaben für Januar 2018, als aus der Anwalts-AG eine GmbH wurde, ergibt sich eine monatliche Vergütung zwischen 75.000 und 100.000 Euro. Harbarth verdient damals so außergewöhnlich viel, dass Kritiker fragen, ob seine Anwaltstätigkeit wirklich als Nebentätigkeit gelten kann. Das Mandat für den Bürger muss aber für einen Bundestagsabgeordneten im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, heißt es im Abgeordnetengesetz. […] ‚Welcher Partner schenkt einem Partner, der nur maximal 25 Prozent neben dem Abgeordneten-Job arbeiten kann, 75 Prozent Einnahmen und warum?‘, fragt Siemon. Die Annahme von Geld ist nach dem Abgeordnetengesetz unzulässig, ‚wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestags gewährt wird‘. Dahinter steckt: Abgeordnete sollen keine Lobbyisten sein.“
- Christoph Prantner: Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der Bundesrat stimmt geschlossen für den früheren CDU-Spitzenpolitiker. Dessen frühere Tätigkeiten und Einkünfte als Anwalt geben noch immer Anlass zu Kritik. In: NZZ. 15. Mai 2020, abgerufen am 16. Mai 2020. „Kritiker wollten wissen, wie er neben seiner ausfüllenden Tätigkeit als Abgeordneter und stellvertretender Fraktionschef noch so hohe Einkünfte als Anwalt erzielen konnte.“.
- Ehrliche Verblüffung – Sollte der frühere Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt werden? In: Handelsblatt. 21. April 2020, abgerufen am 30. April 2020.
- Abe Fortas. In: britannica.com. Abgerufen am 30. April 2020 (englisch).
- Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an. In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „Wenn aber die Aufgaben als Abgeordneter im Vordergrund standen und für die Anwaltstätigkeit wenig Zeit blieb, stellt sich die andere Frage: Wofür bekam Stefan Harbarth dann diese Summen?“
- Jan Keuchel, Volker Votsmeier: Designierter Präsident: Stephan Harbarth: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit. In: Handelsblatt. 5. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
- Heike Anger, Volker Votsmeier: Stephan Harbarth zum obersten Verfassungshüter gewählt. In: Handelsblatt. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „Doch Harbarth ist zugleich umstritten. Im Parlament gehörte er als einer der Geschäftsführer der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz mit jährlichen Nebeneinkünften von deutlich mehr als 250.000 Euro zu den Topverdienern. Mehr Transparenz schreibt das Abgeordnetengesetz nicht vor. Offen bleibt die Frage, wie er diesen anspruchsvollen Job neben seinem Bundestagsmandat ausüben konnte.“
- Langer Nachhall eines Doppeljobs. 5. Juli 2019, abgerufen am 30. April 2020.
- Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 2. Juli 2019 - 2 BvE 4/19 -. In: bundesverfassungsgericht.de. Bundesverfassungsgericht, abgerufen am 29. April 2020.
- Anträge gegen Harbarth-Ernennung zum Verfassungsrichter unzulässig. In: LTO. 12. Juli 2019, abgerufen am 30. April 2020.
- Werner Rügemer: Unternehmens-Lobbyist als Hüter des Grundgesetzes? In: NachDenkSeiten – Die kritische Website. 9. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
- Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an. In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 27. Mai 2020.
- Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. In: bundesverfassungsgericht.de. Bundesverfassungsgericht, 18. Februar 2020, abgerufen am 13. April 2020.
- Rudi Wais: Verfassungsgerichtsvize Harbarth: „Unser Rechtsstaat funktioniert“. Augsburger Allgemeine, 12. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
- Melanie Amann, Dietmar Hipp: Politisches Gift. Stephan Harbarth ist für das Verfassungsgericht als neuer Vizepräsident Bereicherung und Hypothek zugleich. In: Der Spiegel, Nr. 4, 19. Januar 2019, S. 38–39.
- Jan Keuchel, Volker Votsmeier: Designierter Präsident: Stephan Harbarth: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit. In: Handelsblatt. 5. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
- Curriculum Vitae - Juristische Fakultät - LMU München. In: uni-muenchen.de. Abgerufen am 10. Juli 2020.
- Deutscher Bundestag - Dr. Stephan Harbarth. In: bundestag.de. Abgerufen am 10. Juli 2020.
- Anwälte, Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. In: sza.de. Abgerufen am 10. Juli 2020.
- Andre Meister: Bundesverfassungsgericht: Massenüberwachung im BND-Gesetz ist verfassungswidrig. In: netzpolitik.org. Abgerufen am 27. Juli 2021.