Scheinwahl
Eine Scheinwahl ist eine nur scheinbar demokratische Wahl, bei der aber tatsächlich der Ausgang bereits vorherbestimmt ist. Auf das „gewählte“ Parlament bezogen wird von Scheinparlamentarismus gesprochen. Eine Scheinwahl ist immer eine unfreie Wahl, im Gegensatz zu einer freien Wahl. Wenn das vorbestimmte Ergebnis nicht dem wahren Ergebnis entspricht, wird das Wahlergebnis gefälscht.
Wahlen haben die Funktion, das Staatsvolk an der politischen Macht zu beteiligen und Personen auszuwählen, die das Volk vertreten. Sie können außerdem die Funktion haben, diese Beteiligung und Auswahl vorzutäuschen. Somit versucht eine Diktatur, sich als demokratisch legitimiert darzustellen. Scheinwahlen können die Bildung eines Parlaments, die Wahl einer Einzelperson (etwa des Staatsoberhauptes) oder die Abstimmung in einer Einzelfrage begleiten.
Die Freiheit der Wahl ist nicht gegeben, wenn die Wahlmöglichkeiten unangemessen eingeschränkt sind. Das bedeutet für das aktive Wahlrecht, dass der Wähler mit Zwang bedroht oder manipuliert wird, eine bestimmte Wahlentscheidung zu treffen. Für das passive Wahlrecht bedeutet das, dass nicht jeder kandidieren darf.
Manche Diktaturen sind bzw. waren offiziell ein Einparteienstaat, so die Sowjetunion, das faschistische Italien und das nationalsozialistische Deutsche Reich. Die Wähler sollten vorgegebene Kandidatenlisten der Partei bestätigen oder in Abstimmungen ihre Zustimmung bekunden. Andere Diktaturen lassen zwar mehrere Parteien bestehen, z. B. sogenannte Volksdemokratien des Realsozialismus wie die DDR, die Volksrepublik China und Nordkorea, wo ein Blockparteiensystem formell existiert. Aber auch hier wird vorher von den Machthabern der – im Zeichen der Diktatur des Proletariats – gesetzmäßig allein regierenden kommunistischen Partei festgelegt, wie die Kandidatenlisten der nicht-kommunistischen Parteien und der größtenteils kommunistischen Massenorganisationen aussehen bzw. wie die Optionen bei Abstimmungen lauten.
Hinzu ist oftmals der Wahlvorgang selbst manipuliert. Beispielsweise gab es in der DDR zwar Wahlkabinen, wer aber tatsächlich davon Gebrauch machte (und damit von seinem Recht auf das Wahlgeheimnis), musste negative Reaktionen durch die Machthaber befürchten. Schließlich wurden durch Wahlfälschung die Ergebnisse so hergestellt, wie die Machthaber sie wünschten.
Als halbfrei werden Wahlen bezeichnet, wenn die Regierung (oder beispielsweise eine Besatzungsmacht) zwar Oppositionskandidaten zulässt, diese im Wahlkampf aber stark behindert. Außerdem unterstützt die Regierung massiv ihre eigenen Kandidaten. Eventuell kann die Regierung bestimmen, wer wie viel Wahlkampfmaterial (Papier, Sendezeiten) erhält.