Pass Gschütt Straße
Die Pass Gschütt Straße (B 166) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie hat eine Länge von 48 km und führt von der Tauern Autobahn (A 10)/Katschberg Straße (B 99) bei Niedernfritz im Fritztal über das Lammertal, und ab Abtenau (Anschluss Lammertal Straße B 162) über den namensgebenden Pass Gschütt und Gosau zum Hallstätter See, mit Anbindung an die Salzkammergut Straße (B 145) bei Gosauzwang (Gemeinde Hallstatt).
Landesstraße B166 in Österreich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 48,0 km | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Geschichte
Die Golling-Abtenau-Radstädter Straße und die Abtenau-Gosauer Straße gehören zu den 20 Straßen, die im Salzburger Straßengesetz vom 14. Jänner 1873 ausdrücklich als Landesstraßen bezeichnet werden.
Die subventionierte Gemeindestraße zwischen der Salzkammergut-Bundesstraße in Stambach und dem Pass Gschütt wird seit 1932 als Gosaustraße bezeichnet.[1]
Nach dem Anschluss Österreichs wurde das oberösterreichische Straßennetz nach reichsdeutschem Vorbild neu geordnet. Die Straße zwischen Abtenau und Stambach wurde am 1. April 1940 zur Landstraße I. Ordnung erklärt und als L.I.O. 14 bezeichnet.[2]
Die Pass Gschütt Straße gehört seit dem 1. Jänner 1951 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[3]
Seit dem 1. Jänner 1973 endet die Pass Gschütt Straße in Niedernfritz an der B 99, die alte Strecke zwischen Golling und Abtenau wird seither als Lammertal Straße bezeichnet.[4]
Ende Juli 2019 wurden bei einem Unwetter Teile der Straße stark beschädigt und die Neuhausbrücke in Rußbach wurde zerstört. Damit wurde die Straße für einige Wochen unpassierbar.[5]
Quellen
- Verordnung der oberösterreichischen Landesregierung vom 29. Dezember 1931, betreffend die Neubenennung der wichtigeren öffentlichen Straßen in Oberösterreich, ausgenommen die Bundesstraßen. LGBl. Nr. 15/1932.
- Festlegung des Netzes der Landstraßen I. Ordnung im Reichsgau Oberdonau. Veröffentlicht im Verordnungs- und Amtsblatt des Reichsgaus Oberdonau.
- Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis D.
- Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 8. Feber 1977 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Salzburg, BGBl. Nr. 112/1977.
- Brücke und Geld für Rußbach und Abtenau. In: orf.at. 30. Juli 2019, abgerufen am 31. Juli 2019.
B166 | Die Pass Gschütt Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße. |