Naturschutzgebiet Orchideenwiese bei Heintjeshammer
Das Naturschutzgebiet Orchideenwiese bei Heintjeshammer liegt nördlich von Pohlhausen in der Stadt Wermelskirchen im Rheinisch-Bergischen Kreis.[1]
Naturschutzgebiet Orchideenwiese bei Heintjeshammer
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Die Orchideenwiese | ||
Lage | Wermelskirchen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | 4,33 ha | |
Kennung | GL-041 | |
WDPA-ID | 329565 | |
Geographische Lage | 51° 9′ N, 7° 11′ O | |
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Einrichtungsdatum | 2000 | |
Rahmenplan | Landschaftsplan Wermelskirchen | |
Verwaltung | Untere Landschaftsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis |
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet umfasst einen südlich der Landstraße 408 gelegenen Hangbereich des Eschbachtales bei Heintjeshammer. Teile des südlich angrenzenden Waldes, eines historischen Heide- und Quellmoorstandortes und ein Siefen sind in das Gebiet mit einbezogen worden. Es handelt sich um eine an drei Seiten von Wald umgebene Grünlandfläche. Von der Eschbachaue und dem Bach ist sie durch die Landstraße 408 getrennt.[1]
Schutzzwecke
Die Schutzausweisung erfolgte zur Erhaltung und Entwicklung von im Bereich der Bergischen Hochfläche seltenem und besonders wertvollem, orchideenreichem Nass- und Magergruenland sowie zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der an diese Lebensräume gebundenen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren. Im Einzelnen wurden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
- Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung als Verbindungsfläche und mit Verbindungselementen,
- Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit,
- Erhaltung und Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender, charakteristischer und bemerkenswerter Tier- oder Pflanzenarten
- Erhaltung und Sicherung der geschützten Biotope: Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen sowie artenreiche Magerwiesen und Magerweiden,
- Schutz, Pflege und Entwicklung der hochwertigen und charakteristischen Standorte mit ihren seltenen, besonders wertvollen orchideenreichen Nass- und Magergrünlandflächen, den Heide- und Quellmoorstandorten sowie standortangepasster und seltener Tier- und Pflanzenarten.[1]
Verbote
Zur Erreichung und Erhaltung der Schutzzwecke ist es zusätzlich verboten, den Grundwasserspiegel zu verändern oder Bewässerungs-, Entwässerungs- oder andere den Wasserhaushalt verändernde Maßnahmen vorzunehmen.[1]