Massaker vom Lago Maggiore
Die Massaker vom Lago Maggiore waren die ersten Massenmorde an Juden in Italien. Im September 1943 ermordeten Angehörige der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte SS Adolf Hitler 50 Juden auf der piemontesischen Seite des Lago Maggiore, darunter 16 Gäste des Hotels Meina, das Massaker von Meina. Dazu kamen weitere Morde an Juden in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang, nämlich im September in Novara sowie im Oktober in Intra, so dass oft eine Opferzahl von insgesamt 56 Personen angegeben wird. 1968 verurteilte das Landgericht Osnabrück insgesamt fünf Personen wegen dieses Verbrechens; der Bundesgerichtshof hob jedoch 1970 die Urteile wegen Verjährung auf.
Ausgangssituation
Im Juli 1943 wurde Italien als Bündnispartner für den NS-Staat zunehmend unsicher. Nach der Landung der Alliierten in Sizilien ersetzte König Viktor Emanuel III. Benito Mussolini als Staatschef durch den Marschall Badoglio; Mussolini kam in Haft. Nach dem Sturz Mussolinis wurden vorsorglich Truppen nach Italien verlegt. So wurde die 1. SS-Panzergrenadier-Division „Leibstandarte SS Adolf Hitler“, eine Eliteeinheit der Waffen-SS, Anfang August 1943 von der Ostfront nach Oberitalien verlegt. Als am 8. September 1943 bekannt wurde, dass die Regierung Badoglio den Waffenstillstand von Cassibile mit den Alliierten geschlossen hatte, besetzten Wehrmachts- und auch SS-Einheiten das ganze Land. Sie übernahmen die Kontrolle über das Land und entwaffneten auch die italienischen Soldaten. Das 1. Bataillon des 2. Regiments der SS-Einheit unter der Führung des SS-Hauptsturmführers Hans Becker und seines Stellvertreters, des SS-Hauptsturmführers Heinz Roehwer, wurde zwischen dem 11. und 14. September 1943 in die Provinz Novara in der Nähe des Westufers des Lago Maggiore verlegt.
Am Lago Maggiore lebte zu dieser Zeit eine Reihe jüdischer Familien. Einige waren dort schon länger ansässig, andere hatten sich vor der schärfer werdenden Repression im faschistischen Italien, aber auch vor den alliierten Bombenangriffen auf italienische Großstädte in diese nahe der Schweizer Grenze gelegene Region zurückgezogen, wieder andere waren mit Hilfe des italienischen Konsulats aus Thessaloniki (Griechenland) vor den dortigen Judenverfolgungen der Deutschen geflüchtet. Ein Großteil von ihnen besaß die italienische Staatsbürgerschaft; prominent darunter etwa Ettore Ovazza oder der frühere Geschäftsführer der Reifenfirma Pirelli in London, Mario Luzzatto, andere waren Staatsangehörige von Griechenland, Spanien oder der Türkei.
Ablauf
Ab dem 13. September 1943 verhafteten Angehörige der 3., 4. und 5. Kompanie des Bataillons in aufeinander abgestimmten Aktionen in Meina, Arona, Baveno, Mergozzo und Orta San Giulio eine Reihe von Zivilpersonen, die sie mit Hilfe von Listen der kommunalen Behörden als Menschen jüdischer Abstammung identifiziert hatten.[1] In Baveno, wo der Stab des Bataillons und zwei Kompanien Quartier genommen hatten, begannen die Verhaftungen bereits am 13. September mit Mario Luzzatto und wurden bis zum 15. September auch in Arona, Mergozzo und Orta San Giulio fortgesetzt.[2] Am 16. September geschah dasselbe in Stresa, am 17. September in Pian Nava, am 19. in Novara.[3][4] In allen Fällen wurden auch Wertgegenstände und beträchtliche Geldsummen teils gestohlen, teils erpresst. Die SS-Männer begingen auch weitere Verbrechen; so vergewaltigte einer der Kompanieführer im Laufe eines Zechgelages die Ehefrau des Hausverwalters einer Villa, deren geflohener Besitzer Jude war. In Novara fielen der SS die Schließfächer der jüdischen Kunden der Banca Popolare zum Opfer.
In Meina hielten Mitglieder der 4. Kompanie im dortigen Grand Hotel 16 Hotelgäste seit dem 15. September als Juden fest, darunter die Mitglieder dreier aus Saloniki geflüchteter Familien im Alter zwischen 12 und 76 Jahren. Sie verhafteten zudem die fünfköpfige Familie des Hotelbesitzers, Juden türkischer Nationalität. Die Zahl der gefangen genommenen Juden verschiedener Nationalität, verschiedenen Alters und verschiedener Vermögensverhältnisse in den übrigen Orten lag bei neun in Arona, drei in Mergozzo, vierzehn in Baveno, vier in Stresa, zwei in Orta und zwei in Pian Nava. Es handelt sich durchweg um Mindestzahlen; möglicherweise waren mehr Personen betroffen.
Zwischen dem 19. und dem 22. September 1943 fand in Baveno eine Kompanieführerbesprechung des Bataillons unter Leitung des Hauptsturmführers Röhwer statt, der während des Urlaubs seines Vorgesetzten den Truppenteil kommissarisch befehligte. Bei diesem Treffen wurde der Beschluss gefasst, die im Hotel Meina gefangenen Juden zu töten und ihre Leichen in den Lago Maggiore zu werfen. Diesen Befehl gaben die Kompanieführer an ihre Untergebenen weiter.
In den Nächten des 22. und 23. September holte ein Exekutionskommando auf drei Fahrten jeweils vier der in Meina festgehaltenen Opfer mit einem Lastwagen ab und erschoss alle auf einem Waldweg. Ein weiteres Kommando ruderte die Leichen in Booten auf den See hinaus und versenkte sie, nachdem sie sie mit Hilfe von Draht durch Eisen und Gesteinsbrocken beschwert hatten. Da zumindest drei von ihnen am nächsten Tag auf dem See trieben und ans Ufer gebracht wurden, konnten sie von vielen Einwohnern gesehen werden. In der folgenden Nacht wurden auch die letzten vier der sechzehn jüdischen Hotelgäste in derselben Weise erschossen und ihre Leichen beseitigt. Auch in Stresa wurden mindestens vier, in Baveno mindestens zwei der gefangenen Juden in dieser Weise ermordet.
Für die Familie des Hotelbesitzers in Meina, Alberto Behar, setzte sich der türkische Konsul ein, der zum Zeitpunkt der Razzien ebenfalls in Meina wohnte. Er argumentierte, dass die Behars türkische Staatsbürger und damit Angehörige einer neutralen Nation seien, und drohte mit diplomatischen Verwicklungen. Nachdem die SS-Offiziere eine erhebliche Geldsumme von Behar erpresst hatten und ein Versuch, ihn durch SS-Männer zu entführen, gescheitert war, konnte die Familie Behar tatsächlich einen Passierschein erhalten und schließlich in die Schweiz entkommen.
Alle anderen gefangen genommenen Juden sind verschollen und wurden wahrscheinlich getötet.
Da Berichte über im See schwimmende Leichen kursierten und auch erste Meldungen in der Schweizer Presse erschienen, interessierte sich die internationale Presse für die Angelegenheit.[5] Daher sahen sich die Deutschen zu einer Untersuchung der Vorfälle veranlasst, die von Theodor Wisch, dem Kommandeur der 1. SS-Panzer-Division Leibstandarte SS Adolf Hitler, angeordnet wurde. Die Untersuchung wurde SS-intern geführt, da die Waffen-SS nicht der allgemeinen Militärgerichtsbarkeit unterlag. Die Divisionsrichter, zwei Hauptsturmführer der SS, kamen Ende September oder im Oktober an den Lago Maggiore, führten Vernehmungen von Angehörigen der 3. Kompanie durch und sollen auch ein Verfahren gegen den bzw. die Kompanieführer eingeleitet haben. Die Ermittlungen verliefen ergebnislos. Es sind niemals irgendwelche Akten aufgefunden worden. Ende Oktober wurde die SS-Einheit wieder an die Ostfront verlegt.
22 entkommene Personen sind namentlich bekannt. Aus seiner Villa zwischen Arona und Meira entkam der Industrielle Federico Jarach, ein früher jüdischer Faschist, im letzten Moment mit seiner gesamten Familie in einem Ruderboot auf die andere Seeseite und hielt sich in Dumenza, Lombardei, versteckt.[6] Franca Negri Padaluzzi, Eigentümerin des Hotels Speranza in Stresa, war zufällig in der Gemeindeverwaltung, als die telefonische Anfrage nach jüdischen Bürgern gestellt wurde. Sie konnte Gäste ihres und anderer Hotels warnen. In den Hotels am Lago Maggiore hielten sich viele vor dem Holocaust in Griechenland geflüchtete Juden auf.[7][8][9] In Novara wurde die Anfrage von unbekannten Mitarbeitern des Polizeipräsidiums selbst den Juden mitgeteilt.[10] In den 23 Gemeinden der oberen Provinz Novara waren 143 Juden registriert. In Novara selbst über 60.[11]
Juristische Verfolgung und die Erinnerung an die Verbrechen
In der Bundesrepublik Deutschland begann die Strafverfolgung der Verantwortlichen für das Massaker erst im Jahr 1964. Veranlasst durch die drohende Verjährung von Mord zwanzig Jahre nach dem Ende des NS-Regimes, wurden im Oktober sechs Haftbefehle gegen Offiziere der Leibstandarte SS Adolf Hitler in Kraft gesetzt. Am 8. Januar 1968 wurde die Hauptverhandlung gegen fünf Angeklagte, darunter den kommissarischen Bataillonskommandanten und zwei Kompanieführer, eröffnet; der sechste Angeklagte war während der Ermittlungen verstorben. In drei Fällen lautete die Anklage auf Mord, begangen in grausamer Weise und aus niedrigen Beweggründen sowie Rassenhass. Nach 59 Verhandlungstagen, 130 Zeugenvernehmungen und der Verlesung weiterer 64 Zeugenaussagen sprach das Landgericht Osnabrück am 5. Juli 1968 drei Verurteilungen zu lebenslanger Haft wegen Mordes an 22 Personen und zwei Verurteilungen zu drei Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord aus.
Allerdings hob der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Berlin alle Urteile am 17. März 1970 auf, da die Taten verjährt seien. Er begründete dies so: Zwar sei gewöhnlich davon auszugehen, dass nationalsozialistische Verbrechen erst nach dem 8. Mai 1945 verfolgt wurden und daher die Verjährung bis zu diesem Datum ruhte (siehe juristische Ausgangslage in der Verjährungsdebatte). In diesem speziellen Fall könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Sache anders liege; denn die Division habe noch 1943 richterliche Ermittlungen wegen der im See treibenden Leichen eingeleitet. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass das damalige Verfahren „aus politischen, rassischen oder religionsfeindlichen Motiven“ niedergeschlagen oder eingestellt wurde. Daher habe die Verjährung nicht bis 1945 geruht, sondern bereits 1943 zu laufen begonnen. Da die Verjährungsfrist für Mord vor 1969 zwanzig Jahre betrug, sei sie im Oktober 1963, ein Jahr vor den Haftbefehlen von 1964, abgelaufen gewesen. Mit den sachlichen Feststellungen und rechtlichen Bewertungen des Landgerichts befasste sich die Revisionsinstanz nicht. Die Bundesanwaltschaft blieb zwar bei ihrer Auffassung, die Verbrechen seien nicht verjährt, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.[12]
In Deutschland ist mithin keiner der Täter rechtskräftig verurteilt worden.
Im Fall des Massakers von Caiazzo berief sich der Bundesgerichtshof noch am 1. März 1995 zustimmend auf das Urteil von 1970 und erklärte auch dieses Verbrechen für verjährt.[13]
Weitere Morde am Lago Maggiore: Tötung der Familie Ovazza
Am 9. und 11. Oktober 1943 ermordeten Angehörige der 2. Kompanie desselben Bataillons den italienischen Juden Ettore Ovazza und seine ganze Familie in ihrem Stützpunkt, der Mädchengrundschule von Intra, und verbrannten die Leichen im dortigen Heizungskeller. Der Kompanieführer Meir wurde später in mehreren Gerichtsverfahren in Österreich mangels Beweisen freigesprochen. Er konnte dort unbehelligt als Lehrer, zuletzt in einer Position als Schuldirektor, leben. In Italien wurde gegen Meir 1955 in Abwesenheit ein Prozess geführt, in dem er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die aber nicht zur Anwendung kam, da Österreich ihn nicht auslieferte. In Verbania geriet die Angelegenheit bald in Vergessenheit.[14] Erst 1983 wurde in der ehemaligen Mädchenschule, dem heutigen Einwohnermeldeamt, eine Gedenktafel zu Ehren der Familie Ovazza aufgehängt.
Literatur
- Quellen und historische Arbeiten
- Mauro Begozzi: Scomparsi nel nulla! La prima strage di ebrei in Italia sulle sponde del lago Maggiore (auf Deutsch: Im Nichts verschwunden! Das erste Massaker an Juden in Italien am Ufer des Lago Maggiore). In: Geschichte und Region – Storia e regione, 18. Jg., 2009, Heft 1, Studienverlag Wien/Innsbruck/Bozen, S. 81–96 (im Internetarchiv einsehbar: PDF; 373 kB (Memento vom 23. September 2011 im Internet Archive)). Mauro Begozzi, Historiker, ist der wissenschaftliche Direktor des Istituto storico della Resistenza e della società contemporanea nel Novarese e nel Verbano Cusio Ossola “Piero Fornara” in Novara in Italien.
- Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Band XXX. K. G. Saur Verlag, Amsterdam/München 2004, ISBN 3-598-23821-5, hier: Gerichtsentscheidungen des Verfahrens, lfd. Nr. 685.
- Lutz Klinkhammer: Stragi naziste in Italia. La guerra contro i civili (1943–1944). Donzelli, Rom 1997; dort insbesondere das Kapitel Eccidi sul lago Maggiore.
- Giovanni Galli: 400 Nomi. L’archivio sulla deportazione novarese: un progetto in corsa (Memento vom 2. Februar 2014 im Internet Archive). In: Sentieri della Ricerca, Nr. 6, 2008, S. 21–62.
- La strage dimenticata: Meina settembre 1943, il primo eccidio di ebrei in Italia – Con la testimonianza della superstite Becky Behar (Passio). Interlinea, Novara 2003, ISBN 88-8212-417-7.
- Francesca Elisabetta Mafrici: I procedimenti del tribunale militare contro militari tedeschi per reati commessi in Italia 1943–1945: La strage di Meina. Tesi di laurea, Università degli studi di Torino, Facoltà di scienze della formazione, 2000/2001.
- Marco Nozza: Hotel Meina: La prima strage di ebrei in Italia. Mondadori, Mailand 1993 (1. Ausgabe), ISBN 8-804-37577-9. Neuausgabe 2008 bei Il Saggiatore Tascabile.
- Aldo Toscano: L’olocausto del lago Maggiore (settembre–ottobre 1943). In: Bollettino storico della Provincia di Novara 84,1 (1993), S. 3–98.
- Belletristik
- Liaty Pisani: Das Tagebuch der Signora – Roman. Diogenes, 2007, ISBN 3-257-06578-7.
Film
- Carlo Lizzani: Hotel Meina. Titania Produzioni et al., 2007.[15]
- Christian Walther: Das Massaker von Meina. Ein Polit-Thriller und seine wahre Geschichte. – Kulturplatz vom 11. April 2007; Schweizer Fernsehen 1; kulturplatz. Sendung vom 11. April 2007.
Siehe auch
Weblinks
- Meina auf gedenkorte-europa.eu, der Homepage von Gedenkorte Europa 1939–1945
- Tenor des BGH-Urteils auf wolterskluwer-online.de
- Atlante delle stragi naziste e fasciste in Italia Arona 15.–16.09.1943 (italienisch)
- Atlante delle stragi naziste e fasciste in Italia Baveno 17.–22.09.1943 (italienisch)
- Atlante delle stragi naziste e fasciste in Italia Meina 22.–23.09.1943 (italienisch)
- Atlante delle stragi naziste e fasciste in Italia Mergozzo 15.09.1943 (italienisch)
- Atlante delle stragi naziste e fasciste in Italia Orta San Giulio 15.09.1943 (italienisch)
- Atlante delle stragi naziste e fasciste in Italia Pian di Nava 15.09.1943 (italienisch)
- Atlante delle stragi naziste e fasciste in Italia Stresa 22.09.1943 (italienisch)
- Associazione Casa della Resistenza - Verein mit Dokumentenarchiv, Ausstellungen und geführten Touren (italienisch)
Einzelnachweise
- Die Angaben dieses Abschnitts basieren im Wesentlichen auf dem umfassendsten Dokument über die Morde, nämlich der Sachverhaltsfeststellung im Urteil des Landgerichts Osnabrück, in: Justiz und NS-Verbrechen, Band XXX. Spätere Forschungen ergaben einige unwesentliche Modifikationen, die mit Quellenangabe eingefügt werden.
- http://archivio.casadellaresistenza.it/archivi/?q=olocausto/eccidio-baveno (italienisch)
- http://archivio.casadellaresistenza.it/archivi/?q=olocausto/eccidi-novara (italienisch)
- Die Verhaftungen in Pian Nava werden von Galli 2008, S. 39, geschildert.
- Siehe das Foto mit der Zeitungsmeldung vom 23. Oktober 1943 in der damals zweiwöchentlich erscheinenden „Libera Stampa“, einem Organ der Sozialistischen Partei Ticinese, der Tessiner Abteilung der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) in Lugano, Schweiz
- http://archivio.casadellaresistenza.it/archivi/scheda-persona-completa?id=1435
- http://appuntiretrodatati.blogspot.com/2018/05/memoria-e-il-passato-che-rimane-la.html
- http://archivio.casadellaresistenza.it/archivi/scheda-persona-completa?id=1437
- Video: Interview mit der Tochter http://archivio.casadellaresistenza.it/archivi/scheda-persona-completa?id=1437
- Seite 16 https://web.archive.org/web/20140202145200/http://www.isrn.it/doc/400%20nomi.pdf
- http://archivio.casadellaresistenza.it/archivi/?q=olocausto/presenza-ebraica-nel-novarese (italienisch)
- Die Aktenzeichen: 17 Ks 3/67 für das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück, 5 StR 218/69 für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Siehe: Justiz und NS-Verbrechen, Band XXX. Vgl. auch Sven Felix Kellerhoff: 68er-Serie: Fünf SS-Verbrecher werden angeklagt. In: Die Welt, 7. Januar 2008 (online); Kellerhoff ist jedoch im Irrtum bezüglich des Verjährungsgrundes, wie das in Justiz und NS-Verbrechen veröffentlichte BGH-Urteil zeigt. Vgl. ferner Giuliana Cardosi: La giustizia negata. Clara Pirani, nostra madre vittima delle leggi razziali. Varese 2005, S. 29 f. Die Namen der Angeklagten werden wiedergegeben als Hans Friedrich Röhwer, Hans Krüger, Karl Schnelle, Oskar Schultz und Ludwig Leithe, vgl. Mauro Begozzi: Scomparsi nel nulla! La prima strage di ebrei in Italia sulle sponde del lago Maggiore. In: Geschichte und Region – Storia e regione, 18. Jg., 2009, Heft 1, S. 81–95, hier S. 89 (PDF; 373 kB (Memento vom 23. September 2011 im Internet Archive)).
- Vgl. Kerstin Freudiger: Die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen, Mohr Siebeck, Tübingen 2002, S. 132 ff.; vgl. BGH-Urteil vom 1. März 1995, Az. StR 331/94 Rn. 28.
- Alexander Stille: Benevolence and Betrayal: Five Italian Jewish Families Under Fascism. London 1993, ISBN 0-09-922341-4, S. 318.
- http://www.fctp.it/movie_item.php?id=217&type=1