Liste der Flaggen in Schleswig-Holstein

Diese Liste z​eigt die Flaggen i​n Schleswig-Holstein m​it seinen Kreisen u​nd kreisfreien Städten. Weitere Flaggen s​ind über d​ie Navigationsleiste a​m Ende d​er Seite erreichbar.

Flagge von Schleswig-Holstein
Landesdienstflagge von Schleswig-Holstein

Die Flagge Schleswig-Holsteins wurde, obwohl s​ie bereits s​eit der ersten Hälfte d​es 19. Jahrhunderts a​ls nationales Symbol gezeigt wird, offiziell e​rst durch d​as Gesetz über d​ie Hoheitszeichen d​es Landes Schleswig-Holstein a​m 18. Januar 1957 eingeführt. Das Gesetz beschreibt d​ie Landesflagge w​ie folgt:

„Die Landesfarben sind blau-weiß-rot.
Die Landesflagge zeigt die Landesfarben von oben nach unten in drei gleichbreiten Querstreifen. Die Höhe der Landesflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5.
Die Dienstflagge ist die Landesflagge; sie zeigt in der Mitte das Landeswappen.“[1]

Kreise

KreisHissflaggeKommentare
Dithmarschen
Genehmigt am 17. Mai 1972:
„Die Kreisflagge zeigt im weißen Liek das Kreiswappen (mit Schild) sowie im roten fliegenden Ende drei weiße Balken.“[2]
Herzogtum Lauenburg
Genehmigt 1948:
„Die Kreisflagge zeigt das Kreiswappen auf weißem Grund; über dem Kreiswappen und darunter befindet sich in dem weißen Grund je ein schwarzer horizontaler Streifen.“[3]
Nordfriesland
Genehmigt am 10. Juli 1972:
„In der Mitte eines blauen, oben und unten von je zwei schmalen Streifen, einem äußeren roten und einem inneren goldenen, eingefassten Feldes die drei Schiffe des Wappens (2:1), etwas zur Stange hin verschoben.“[4]
Ostholstein
Genehmigt am 30. Juli 1972:
„Inmitten eines weißen, oben und unten von je einem schmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen.“[5]
Pinneberg
Genehmigt am 12. Mai 1986:
„In Rot das silberne holsteinische Nesselblatt, belegt mit einer stilisierten grünen Tanne, die goldene Wurzeln hat.“[6]
Plön
Genehmigt am 12. Mai 1975:
„Die Flagge zeigt inmitten eines weißen, oben von einem blauen, unten von einem roten breiten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen etwas zur Stange hin verschoben.“[7]
Rendsburg-Eckernförde
Genehmigt am 29. Januar 1981:
„Auf einem im Wellenschnitt ‚schräglinks‘ geteilten Flaggentuch oben in Gelb zwei blaue, rot bewehrte schreitende Löwen übereinander, unten in Rot ein weißes Nesselblatt.“[8]
Schleswig-Flensburg
Genehmigt am 3. Oktober 1977:
„Auf einem in einen blauen und einen gelben Streifen längsgeteilten Tuch - übereinander und aus der Mitte zur Stange hin verschoben - die beiden Löwen des Kreiswappens in verwechselten Farben.“[9]
Segeberg
Genehmigt am 25. November 1977:
„Die Kreisflagge zeigt inmitten eines weißen, oben und unten von einem roten Streifen begrenzten Tuches das Kreiswappen ohne Schild, etwas zur Stange hin verschoben.“[10]
Steinburg
Genehmigt am 30. August 1957:
„Die Flagge des Kreises Steinburg trägt im ersten Drittel des weißen Fahnentuches das Kreiswappen. Das Fahnentuch ist oben und unten durch einen blauen Rand begrenzt, der symbolisch die Flüsse Stör und Elbe darstellt.“[11]
Stormarn
Genehmigt am 30. Juli 1981:
„Auf rotem Flaggentuch - beiderseits zur Stange gewendet - der weiße Stormarner Schwan mit gelber Halskrone.“[12]


Kreisfreie Städte

Kreisfreie StadtHissflaggeBannerKommentare
Flensburg
Genehmigt am: 30. Juni 1938
„Auf blauem Flaggentuch das Stadtwappen, etwas zur Stange hin verschoben.“[13]
Vgl. Flensburger Stadtfahne
Landeshauptstadt Kiel
Genehmigt am: ?
„Die Stadtflagge ist rot. Sie zeigt in der Mitte ein weißes Nesselblatt und darauf ein schwarzes Boot.“[14]
Hansestadt Lübeck
Genehmigt am: 22. Januar 1941
„Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der der Flaggenstange zugekehrten oberen Ecke den lübeckischen Doppeladler.
Das Banner zeigt im oberen Teil auf weißem Grund den lübeckischen Doppeladler. Der untere Teil ist senkrecht geteilt, links weiß und rechts rot.“[15]
Neumünster
Genehmigungsdatum unbekannt: Die Flagge ist nicht in die Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein eingetragen.
„Die Stadtflagge zeigt die Farben weiß-rot mit dem Stadtwappen.“[16]

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. § 1 des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein Vom 18. Januar 1957 i.d.F.d.B. v. 31. Dezember 1971
  2. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Dithmarschen
  3. § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung des Kreises Herzogtum Lauenburg (Memento vom 28. November 2015 im Internet Archive)
  4. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Nordfriesland
  5. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Ostholstein
  6. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Pinneberg
  7. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Plön
  8. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Rendsburg-Eckernförde
  9. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Schleswig-Flensburg
  10. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Segeberg
  11. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Steinburg
  12. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreis Stormarn
  13. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Kreisfreie Stadt Flensburg
  14. § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung der Schleswig-Holsteinschen Landeshauptstadt Kiel
  15. § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
  16. § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neumünster (Memento vom 14. Januar 2016 im Internet Archive)

Siehe auch

Commons: Flaggen in Schleswig-Holstein – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
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