Liste der Baudenkmäler in Regensburg-Weichs
Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der bayerischen Gemeinde Regensburg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Baudenkmäler nach Straßen
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Grabengasse 2 u. 4; Weichser Schloßgasse 11, 11a, 15a; Nähe Grabengasse (Standort) |
Ehemaliges Schloss Weichs | Dreigeschossige Vierflügelanlage mit Satteldächern, Staffelgiebeln, Erker und Dachreiter mit Zwiebelhaube, spätgotisch und Renaissance, 16. Jahrhundert, im Kern vielleicht älter, Umbauten 17./18. Jahrhundert, teilweise modern überformt
Reste der Schlossmauer mit Schalentürmen, Bruchstein, wohl spätmittelalterlich Auf der Nordseite Reste des Grabens und der Futtermauer, Bruchstein, wohl spätmittelalterlich |
D-3-62-000-1318 | |
Holzgartenstraße 36 (Standort) |
Ehemalige Holzgartenschreiberei | Zweigeschossiger und traufständiger Mansarddachbau mit Halbwalm, 1802 | D-3-62-000-584 |
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
- Sixtus Lampl: Oberpfalz. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band III). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52394-5.
Weblinks
Commons: Bildersammlung zu Baudenkmälern in Regensburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Regensburg (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
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