Liste der Bannwälder in Baden-Württemberg
Die Liste der Bannwälder in Baden-Württemberg führt die 123 verordneten Bannwälder im deutschen Bundesland Baden-Württemberg (Stand: 18. September 2019).[1]
Begriff und Gliederung
Bannwälder sind Waldschutzgebiete, die nach § 32 des Waldschutzgesetzes Baden-Württemberg durch Rechtsverordnung der höheren Forstbehörde unter Schutz gestellt wurden. In den sich selbst überlassenen Waldreservaten sind Pflegemaßnahmen oder die Entnahme von anfallendem Holz nicht erlaubt. Nur bei Schädlingsbefall, der die angrenzenden Waldflächen erheblich gefährdet, oder bei Naturereignissen sind nach Genehmigung Bekämpfungsmaßnahmen erlaubt. Ebenso ist die Anlage und der Betrieb von Fußwegen im „Urwald von morgen“ erlaubt. Holz und Baumstämme, die auf solche Wege fallen, dürfen weggeräumt werden, müssen aber im Wald verbleiben, ebenso Bäume, die aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen.
Ein Bannwald unterliegt einer höheren Schutzstufe als ein Schonwald, in dem die wirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar erlaubt ist, aber gewissen Einschränkungen unterliegt.
Die derzeit in Baden-Württemberg verordneten Bannwälder verteilen sich wie folgt auf die vier Regierungspräsidien:
Anzahl | Gesamtfläche (ha) | Flächenanteil (%) | |
---|---|---|---|
Regierungsbezirk Stuttgart | 18 | 894,82 | 0,08 |
Regierungsbezirk Karlsruhe | 32 | 1.993,92 | 0,29 |
Regierungsbezirk Freiburg | 49 | 2.791,26 | 0,30 |
Regierungsbezirk Tübingen | 26 | 1.861,71 | 0,21 |
Baden-Württemberg, gesamt | 123 | 7.822,09 | 0,22 |
Der Bannwald „Donntal-Lange Steige“ liegt sowohl im Regierungsbezirk Stuttgart als auch im Regierungsbezirk Tübingen und wird diesen jeweils zugerechnet. In der Gesamtzahl auf Landesebene wird er nur einmal gezählt.
Bannwälder in Baden-Württemberg
Ehemalige Bannwälder in Baden-Württemberg
Bannwald | Bild | Größe (ha) | Regierungsbezirk | Land-/Stadtkreis | Koordinaten | SG-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Hoher Ochsenkopf-Nägeliskopf[3] | 98,3 | Karlsruhe | Rastatt | 48° 39′ 0,8″ N, 8° 14′ 50,1″ O | ||
Wilder See-Hornisgrinde[3] | 151,0 | Karlsruhe | Freudenstadt | 48° 34′ 34,1″ N, 8° 15′ 49,4″ O |
Weblinks
- Steckbriefauswahl im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
- Aktuell gültige Fassung des § 32 Waldschutzgebiete im Waldgesetz für Baden-Württemberg
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Naturwaldreservate des Bundeslandes Baden-Württemberg (nicht so aktuell wie LUBW)
Einzelnachweise und Anmerkungen
- LUBW: Schutzgebietsstatistik, abgerufen am 18. September 2019 (PDF; 10 kB).
- Die markierten in den Kernzonen des Biosphärengebietes Schwäbische Alb gelegenen Bannwälder werden von der LUBW nicht mehr als eigenständige Gebiete geführt. Es gibt keine Steckbriefe mehr dazu und in der Flächenstatistik wird ihre Größe nicht mehr berücksichtigt. Andererseits wurden die Bannwald-Verordnungen noch nicht außer Kraft gesetzt und die Bannwaldflächen werden von der LUBW auf der Kartenansicht noch entsprechend markiert (waagerechte Schraffur).
- Bannwald ist mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in den Nationalpark Schwarzwald aufgegangen und die Bannwald-Verordnung wurde außer Kraft gesetzt. Siehe §19 hier: Nationalparkgesetz vom 3. Dezember 2013