Waldmoor-Torfstich
Waldmoor-Torfstich ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 20. Mai 1983 ausgewiesenes Naturschutzgebiet mit der Nummer 2.024 und auch ein gleichnamiges Bannwaldgebiet. Die NSG-Verordnung aus dem Jahr 1983 ersetzt die Verordnung des Württembergischen Kultusministers über das Naturschutzgebiet Waldmoor-Torfstich von 23. August 1937.
Naturschutzgebiet und Bannwald Waldmoor-Torfstich
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Totholz und Moospolster im NSG Waldmoor-Torfstich | ||
Lage | Oberreichenbach im Landkreis Calw, Baden-Württemberg | |
Fläche | 63,4 ha | |
Kennung | 2.024 | |
WDPA-ID | 82856 | |
Geographische Lage | 48° 44′ N, 8° 39′ O | |
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Meereshöhe | von 660 m bis 690 m | |
Einrichtungsdatum | 20. Mai 1983 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Karlsruhe |
Lage
Das Schutzgebiet liegt rund 600 Meter westlich der Gemeinde Oberreichenbach. Es befindet sich im Naturraum Schwarzwald-Randplatten und ist Teil des FFH-Gebiets Nr. 7317-341 Kleinenztal und Schwarzwaldrandplatten.
Schutzzweck
Laut Verordnung ist der Schutzzweck die Erhaltung des Moor- und Missengebietes aus ökologischen und wissenschaftlichen Gründen:
- das Hochmoor mit dem eingelagerten kleinen Flachmoor, insbesondere mit seiner sich stark erweiternden Moosvegetation und den charakteristischen Pflanzengesellschaften;
- die im Wald befindliche moorige und anmoorige Bodenformation mit den sich naturhaft entwickelnden Pflanzenbeständen, insbesondere einer Vielzahl von Pilzarten, sowie gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tierarten.
Bannwald
Der durch Verordnung der Forstdirektion Karlsruhe vom 2. Juni 1998 ebenfalls unter dem Namen Waldmoor-Torfstich ausgewiesene Bannwald hat eine Größe von 65,5 Hektar. Er führt die Schutzgebietsnummer 100016. Schutzzweck des Bannwaldes ist es, die unbeeinflusste Entwicklung des Waldmoor-Ökosystems mit seinen Tier- und Pflanzenarten zu sichern sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewährleisten. Der Bannwald ist nahezu deckungsgleich mit dem Naturschutzgebiet.
Fauna
An gefährdeten Vogelarten wurden festgestellt: Haselhuhn, Auerhuhn und Waldschnepfe. An bedrohten Schmetterlingsarten wurden nachgewiesen: Heidelbeer-Silbereule und Zahntrost-Kapselspanner.
Siehe auch
Literatur
- Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Karlsruhe (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke, Stuttgart 2000, ISBN 3-7995-5172-7, S. 171–173
Weblinks
- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Schutzgebietsverordnung und Karte
- Steckbrief des Bannwaldes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Schutzgebietsverordnung und Karte