Landgericht Danzig
Das Landgericht Danzig war von 1879 bis 1944 ein deutsches Landgericht in Danzig.
Geschichte
Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 das preußische Kreisgericht in Danzig aufgelöst. Nachfolger des Kreisgerichts Danzig wurde das Landgericht Danzig. Es war dem Oberlandesgericht Marienwerder nachgeordnet.
Dem Landgericht Danzig waren folgende neun Amtsgerichte nachgeordnet:
- Amtsgericht Berent in Berent
- Amtsgericht Carthaus in Carthaus
- Amtsgericht Danzig in Danzig
- Amtsgericht Dirschau in Dirschau
- Amtsgericht Neustadt (Westpr) in Neustadt
- Amtsgericht Putzig in Putzig
- Amtsgericht Schöneck in Schöneck
- Amtsgericht Preußisch Stargard in Preußisch Stargard
- Amtsgericht Zoppot in Zoppot[1]
Als Folge des Friedensvertrag von Versailles wurde Danzig als „Freie Stadt Danzig“ aus dem Reichsverband ausgegliedert. Der größte Teil des Umlandes wurde Polen zugeschlagen. Diese Neuordnung nahm weder Rücksicht auf bestehende Kreisgrenzen noch auf die jeweiligen Gerichtsbezirke. Aus den Restkreisen des Danziger Umlandes wurden zwei Stadt- und drei Landkreise gebildet. Aus den Teilen des Landgerichtsbezirks, der zur Freien Stadt Danzig gehörte wurde in vier Amtsgerichtsbezirke gegliedert. Da alle Amtsgerichtssitze (außer Danzig selbst und Zoppot) polnisch geworden waren, wurden neue Amtsgerichtssitze ausgewählt. Siehe auch Gerichte in der Freien Stadt Danzig. Die vier Amtsgerichte waren:
- Amtsgericht Danzig in Danzig
- Amtsgericht Zoppot in Zoppot
- Amtsgericht Tiegenhof in Tiegenhof
- Amtsgericht Neuteich in Neuteich
Das Landgericht Danzig selbst bestand weiter, wurde in seinem Gerichtsbezirk jedoch auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig begrenzt. Es unterstand nun dem Obergericht Danzig.
Nach dem Überfall auf Polen endete 1939 die Staatlichkeit der Freien Stadt Danzig. Das Danziger Obergericht wurde in das Oberlandesgericht Danzig umgewandelt, der Bezirk des Landgerichtes Danzig auf elf Amtsgerichte erweitert.[2]
Dies waren:
- Amtsgericht Berent in Berent
- Amtsgericht Danzig in Danzig
- Amtsgericht Dirschau in Dirschau
- Amtsgericht Gotenhafen in Gotenhafen
- Amtsgericht Karthaus in Karthaus
- Amtsgericht Neustadt (Westpr) in Neustadt
- Amtsgericht Preußisch Stargard in Preußisch Stargard
- Amtsgericht Putzig in Putzig
- Amtsgericht Schöneck in Schöneck
- Amtsgericht Tiegenhof in Tiegenhof
- Amtsgericht Zoppot in Zoppot[3]
1944 waren es noch 10 Amtsgerichte. Das Amtsgericht Tiegenhof war nun dem Landgericht Elbing zugeordnet.[4]
Mit der Eroberung Westpreußens durch die Rote Armee 1944 endete die Arbeit dieser Gerichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg traten polnische Gerichte an ihre Stelle.
Richter
- Siegfried Bumke (Landgerichtsdirektor)
Einzelnachweise
- Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 445–446
- Handbuch der Justizverwaltung, 1942, S. 75, online
- Liste der Amtsgerichte
- Die Gerichtsorganisation des Deutschen Reiches vom 1. Januar 1944, Verlag Beamtenpresse, Berlin, 1944, S. 12