Kabinett Goebbels

Das Kabinett Goebbels wurde von Adolf Hitler in seinem politischen Testament als Nachfolge des Kabinetts Hitler bestimmt. Abgesehen davon, dass Hitler ein solches Recht verfassungsrechtlich nicht zustand, war nach seinem Suizid am 30. April 1945 das Deutsche Reich bereits zu großen Teilen von den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition besetzt, sodass eine politische Wirkung von diesem Kabinett ohnehin nicht mehr ausgehen konnte. Darüber hinaus beging der von Hitler zum Reichskanzler bestimmte Joseph Goebbels bereits am 1. Mai 1945 ebenfalls Suizid.

Der von Hitler zum Reichspräsidenten bestimmte Großadmiral Karl Dönitz beauftragte daraufhin am 2. Mai den Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk mit der Leitung einer geschäftsführenden Reichsregierung, dem Kabinett Schwerin von Krosigk, welches allerdings ebenfalls nur noch wenig politische Macht ausüben konnte.

Zusammensetzung des Kabinett Goebbels

Kabinett Goebbels
30. April bis 1. Mai 1945
AmtMinisterPartei
Reichskanzler Joseph GoebbelsNSDAP
Partei Martin BormannNSDAP
Auswärtiges Amt Arthur Seyß-InquartNSDAP
Inneres Paul GieslerNSDAP
Finanzen Johann Ludwig Graf Schwerin von KrosigkNSDAP
Wirtschaft Walther FunkNSDAP
Ernährung und Landwirtschaft Herbert BackeNSDAP
Justiz Otto Georg ThierackNSDAP
Arbeit Theo HupfauerNSDAP
Rüstung Karl SaurNSDAP
Oberbefehlshaber des Heeres Ferdinand SchörnerNSDAP
Oberbefehlshaber der Marine Karl DönitzNSDAP
Oberbefehlshaber der Luftwaffe Robert Ritter von GreimNSDAP
Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Karl HankeNSDAP
Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Gustav Adolf ScheelNSDAP
Volksaufklärung und Propaganda Werner NaumannNSDAP
Leiter der Deutschen Arbeitsfront Robert LeyNSDAP

Siehe auch

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