Hans Carl Nipperdey
Hans Carl Nipperdey (* 21. Januar 1895 in Berka; † 21. November 1968 in Köln) war ein Jurist, der im Nationalsozialismus und später in der BRD als Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht in Jena und ab 1925 in Köln Karriere machte und von 1954 bis 1963 erster Präsident des Bundesarbeitsgerichts in Kassel war.
Leben
Nipperdey besuchte die Schule in Bad Berka und Jena. Das Abitur legte er 1913 in Weimar ab. Ab Ostern 1913 studierte er Rechtswissenschaften vor allem an der Universität Jena (unterbrochen von freiwilliger Kriegsteilnahme am Ersten Weltkrieg bis Dezember 1914). Im Juni 1916 legte er das 1. Staatsexamen und gleich danach das Rigorosum ab. Ohne Abschluss des Referendariats ging er 1919 zu Heinrich Lehmann und Justus W. Hedemann in Jena, um sich dem neuen Wirtschafts- und Arbeitsrecht zuzuwenden. Im Oktober 1920 habilitierte er sich für Bürgerliches und Handelsrecht. 1924 wurde er zum außerordentlicher Professor ernannt. 1925 wurde er nach Köln berufen, wo er die Nachfolge des Lehrstuhls von Heinrich Mitteis antrat. Nipperdey wurde schnell im Rechtswesen bekannt, erste Juristentagsbeiträge erschienen 1926 und 1928. An der Universität Köln blieb er bis 1963. Er war dreimal Dekan – vor 1933 und nach 1945. Er baute das Juristische Seminar aus und war wesentlich an der Gründung der Institute für Arbeits-, Wirtschafts- und Auslandsrecht (1929) und für Sozialrecht (gegründet 1963) beteiligt.[1] Von 1952 bis 1958 war Nipperdey zudem Mitglied des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen.[2]
Zeit des Nationalsozialismus
Nipperdey war den Bestimmungen des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ nicht betroffen, denn er hatte „nur“ eine „jüdische Urgroßmutter“. Er konnte seine Lehrtätigkeit fortsetzen und war in der nationalsozialistischen Rechtswissenschaft tätig.[3] Nipperdey wurde Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und beteiligte sich hier mit an der Erarbeitung eines Volksgesetzbuches – eines Versuchs, das Bürgerliche Gesetzbuch durch ein an den Prinzipien des Nationalsozialismus ausgerichtetes Zivilgesetzbuch zu ersetzen.[4] Nipperdey beteiligte sich während des Zweiten Weltkriegs am Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften.[3] Er gehörte zu den führenden Rechtswissenschaftlern, welche die Anpassung des Arbeitsrechts an die Ideologie des Nationalsozialismus vorantrieben. Nipperdey war Mitverfasser des „Arbeitsordnungsgesetzes“ von 1934, des „Kernstück des nationalsozialistischen Arbeitsrechts“. In dessen Vorwort erklärte er: „was vor allem nötig ist, ist die Erziehung zur rechten Gesinnung“.[5]
Nachkriegszeit
In einem Gutachten zum Zeitungsstreik von 1952 gegen die Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes begründete Nipperdey das Recht auf Schadenersatz von bestreikten Unternehmen. Diese Auffassung setzte er auch 1958 als Vorsitzender Richter des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil gegen den Grundsatz-Streik der IG Metall zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als Richterrecht durch (den Arbeitgebern wurden 38 Millionen Deutsche Mark Schadenersatz zugestanden).[6]
Nipperdey gründete das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität. Er war Herausgeber und Autor wichtiger Werke im Bereich des Arbeitsrechts und des allgemeinen Zivilrechts. Ferner äußerte er sich im Bereich der Grundrechte, wo er u. a. die Theorie der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte vertrat und hier maßgeblich an der damaligen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mitwirkte. Bekannt wurde er auch als Verfasser des von Ludwig Enneccerus begründeten und von ihm fortgeführten Lehrbuchs zum BGB, dem Enneccerus/Nipperdey.
Hans Carl Nipperdey war Vater des Historikers Thomas Nipperdey und der Theologin Dorothee Sölle. Seine Grabstätte befindet sich auf dem Kölner Südfriedhof.[7]
Kontroversen
Schon zu Lebzeiten Nipperdeys war bekannt, dass er für seine publizistische Produktivität jüngere Mitarbeiter in außergewöhnlichem Maße in Anspruch nahm, deren Arbeiten er unter eigenem Namen veröffentlichte.[8] So seien die meisten unter seinem Namen erschienenen Arbeiten aus der Nachkriegszeit nicht von ihm verfasst gewesen. Dies manifestierte sich in dem mehrfach berichteten Bonmot, auf seinem Grabstein werde stehen: „Hier ruht Professor Nipperdey – diesmal wirklich er selbst.“[9] Er selbst äußerte sich in diese Richtung in einem Brief: „Ich […] weiß noch heute nicht, wie ich die Neuauflage meines Enneccerus trotz mancher Mithilfe durch jüngere Herren herausbringen soll.“[10] Nach Auffassung Klaus Adomeits hatte Nipperdey aber trotzdem stets die „geistige Oberhoheit“ über seine Publikationen.[11]
Nipperdey hat maßgeblich dazu beigetragen, in legale und illegale beziehungsweise Wilde Streiks zu unterscheiden und sich damit – verglichen mit England, Frankreich oder den USA – für ein besonders unternehmerfreundliches Streikrecht eingesetzt.[4] Illegal sind Streiks bei noch bestehenden Tarifverträgen oder wenn sie nicht von einer Gewerkschaft organisiert sind oder wenn es um andere Themen als Tarife und Löhne geht.[4]
Nipperdey sah Whistleblowing als problematisch an.[4]
Audio
- Den Unternehmern treu ergeben – Das Arbeitsrecht des Hans Carl Nipperdey, (43.44 Minuten, mp3-Audio; 39,9 MB) von Peter Kessen, Deutschlandfunk Kultur, Das Feature, 14. Dezember 2021, 19:15 Uhr,
Ehrungen
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband der Bundesrepublik Deutschland
- Ehrenpräsident der Internationalen Gesellschaft für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Ehrendoktor der Universität Madrid
- Ehrendoktor der Universität São Paulo
- Ehrendoktor der Wirtschaftshochschule Mannheim
- Mitglied der Academia Nazionale dei Lincei
- Richard-Strauß-Medaille der GEMA
- Ehrenmitglied der Juristischen Gesellschaft in Kassel
Veröffentlichungen (Auszug)
- Mit Alfred Hueck, Rolf Dietz: Kommentar zum Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben mit seinen Durchführungsverordnungen und den neuen Arbeitszeitbestimmungen. Beck, München/Berlin 1934.
- Roland Freisler, George Anton Löning und Hans Carl Nipperdey (Hrsg.): Festschrift für Justus Wilhelm Hedemann zum sechzigsten Geburtstag am 24. April 1938. Jena 1938.
- Die Pflicht des Gefolgsmannes zur Arbeitsleistung. In: Deutsches Arbeitsrecht. Jg. 6 (1938), H. 7/8, S. 186–190.
- Alfred Hueck, Hans Carl Nipperdey, Rolf Dietz: Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit. Kommentar. 4. Auflage. München/Berlin 1943.
- Die Ersatzansprüche für Schäden, die durch den von den Gewerkschaften gegen das geplante Betriebsverfassungsgesetz geführten Zeitungsstreik vom 27.–29. Mai 1952 entstanden sind. Rechtsgutachten (= Schriftenreihe der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Bd. 9). Köln 1953.
- Soziale Marktwirtschaft und Grundgesetz. Heymann, Köln 1961.
- Grundrechte und Privatrecht. Krefeld 1961.
Literatur
- Klaus Adomeit: Hans Carl Nipperdey als Anreger für eine Neubegründung des juristischen Denkens. In: Stefan Grundmann, Karl Riesenhuber (Hrsg.): Deutschsprachige Zivilrechtslehrer in Berichten ihrer Schüler. Eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen. Band 1, Berlin 2007, S. 148–165.
- Rolf Dietz, Alfred Hueck, Rudolf Reinhardt (Hrsg.): Festschrift für Hans Carl Nipperdey. Zum 60. Geburtstag, 21. Januar 1955. Beck, München 1955.
- Eckhard Hansen, Florian Tennstedt (Hrsg.) u. a.: Biographisches Lexikon zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1871 bis 1945. Band 2: Sozialpolitiker in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus 1919 bis 1945. Kassel University Press, Kassel 2018, ISBN 978-3-7376-0474-1, S. 140–142 (Online, PDF; 3,9 MB).
- Wilhelm Herschel: Hans Carl Nipperdey: Zur Vollendung seines 70. Lebensjahres. In: Archiv für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht (UFITA). Band 43, 1964, S. 257–259.
- Thorsten Hollstein: Um der Freiheit willen – die Konzeption der Grundrechte bei Hans Carl Nipperdey. In: Thomas Henne/Arne Riedlinger (Hrsg.): Das Lüth Urteil aus (rechts-)historischer Sicht. Die Konflikte um Veit Harlan und die Grundrechtsjudikatur des Bundesverfassungsgerichts. Berlin 2005, S. 249–269.
- Thorsten Hollstein: Die Verfassung als „Allgemeiner Teil“. Privatrechtsmethode und Privatrechtskonzeption bei Hans Carl Nipperdey (1895–1968). Mohr Siebeck, Tübingen 2007.
- Peter Kessen: Den Unternehmern treu ergeben. Das paternalistische Arbeitsrecht des Hans Carl Nipperdey, Feature, Deutschlandfunk 2021.
- Dirk Neumann: Assistenten von Nipperdey. In: Peter Hanau, Jens Thau, Harm Peter Westermann (Hrsg.): Gegen den Strich. Festschrift für Klaus Adomeit. Köln 2008, S. 517–520.
- Georg Roeber: Hans Carl Nipperdey. In: Archiv für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht (UFITA). Band 52, 1969, S. 1 f. (Nachruf).
- Joachim Rückert: Nipperdey, Hans Carl. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-00200-8, S. 280–282 (Digitalisat).
- Bernd Rüthers: Geschönte Geschichten – Geschonte Biographien. Mohr Siebeck, Tübingen 2001.
Weblinks
- Literatur von und über Hans Carl Nipperdey im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Hans Carl Nipperdey. Unabhängige Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Reichsarbeitsministeriums in der Zeit des Nationalsozialismus, 2018 .
- Nachlass BArch N 1268
Einzelnachweise
- Biographische Angaben nach Joachim Rückert: Nipperdey, Hans Carl. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-00200-8, S. 280–282 (Digitalisat).
- VerfGH NRW: Frühere Mitglieder. Abgerufen am 26. Oktober 2021.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 437.
- Peter Kessen: Den Unternehmern treu ergeben – Das paternalistische Arbeitsrecht des Hans Carl Nipperdey. (mp3-Audio; 39,9 MB; 43:38 Minuten) In: Deutschlandfunk-Kultur-Sendung „Das Feature“. 13. Dezember 2021, abgerufen am 14. Dezember 2021.
- Lutz Hachmeister: Schleyer. Eine deutsche Geschichte. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51863-X, S. 282.
- BAG, Urteil vom 31. Oktober 1958, Az. 1 AZR 632/57.
- Grab von Hans Carl Nipperdey.
- Näheres bei Manfred Rehbinder: Verbraucherschützende Bemerkungen zum Urheberrecht des Ghostwriters. In: Ivo Schwander u. a. (Hrsg.): Festschrift zum 65. Geburtstag von Mario M. Pedrazzini, Bern 1990, S. 651; s. auch Neumann, in: Festschrift Adomeit, S. 517 ff.
- Vgl. Adomeit, in: Grundmann/Riesenhuber, S. 154; Dieter Leuze: Die Urheberrechte der wissenschaftlichen Mitarbeiter. In: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). 2006, 552 unter Verweis auf Ludwig Gieseke: Anmerkungen zur Namensnennung bei Publikationen aus Hochschulen. In: UFITA I/2004, 5, 6.
- Zitiert nach Adomeit, in: Grundmann/Riesenhuber, S. 153.
- Adomeit, in: Grundmann/Riesenhuber, S. 154.