Friedrich von Bärensprung
Friedrich Wilhelm Leopold von Baerensprung (* 20. August 1779 in Berlin; † 4. Juli 1841 ebenda) war ein deutscher Verwaltungsjurist in Preußen. 1832–1834 war er Oberbürgermeister von Berlin.[1]
Leben
Baerensprung entstammte einer schon zu Beginn des 15. Jahrhunderts in Leipzig erwähnten Magistralenfamilie. Er war der Sohn des Johann George Baerensprung (1741–1803) aus Salzwedel, Gutsherr auf Reichenberg (Märkische Höhe), der als kgl. preußischer Geheimer Finanzrat, Oberlandesforstmeister und Chef des Forstdepartements im General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domainen-Direktorium am 14. Januar 1790 in Preußens erblichen Adel erhoben wurde, und der Juliana Mauve (1750–1833).
Frühe Jahre
Nach dem Abschluss des Gymnasiums studierte Baerensprung an der Friedrich-Alexander-Universität und der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaft. Seit dem 30. April 1800 war er Mitglied der Berliner Gesellschaft (Erlangen).[2] Er trat nach dem Studium in den preußischen Justizdienst und wechselte später in den Verwaltungsdienst. Er war unter anderem in der Generalverpflegungskommission und der Kriegsschuldenkommission sowie im Bereich der Gewerbesteuer tätig. Im Jahr 1812 kam es zum Streit mit Christian Friedrich Scharnweber. Nach einem Duell der Kontrahenten wurde Baerensprung zu sechs Monaten Festungshaft verurteilt. Eine vom Friedrich Wilhelm III. stattdessen angebotene Strafversetzung als Regierungsrat nach Gumbinnen lehnte er ab.
Bürgermeister in Berlin
Nach der Ableistung seiner Strafe wurde Baerensprung von der Berliner Stadtverordnetenversammlung trotz Streits um seine Person 1814 zum Bürgermeister gewählt. Er war achtzehn Jahre Stellvertreter von Oberbürgermeister Johann Büsching. In dieser Zeit hat Baerensprung einige wichtige kommunale Entwicklungen auf den Weg gebracht. Dazu gehört die Einigung mit den umliegenden Kreisen Teltow und Niederbarnim über die Neugliederung des Gerichtswesen und die 1824 eingerichtete Gewerbeschule. Diese wurde Vorbild für die späteren preußischen Oberrealschulen.
Nach dem Rücktritt von Oberbürgermeister Büsching im Jahr 1831 gab es zahlreiche Bewerber um die Nachfolge, darunter auch Baerensprung. Erst in einem zweiten Wahlgang wurde er von der Stadtverordnetenversammlung mit 67 Stimmen gegen 21 Gegenstimmen gewählt. Seine kurze Amtszeit war überschattet von dem Streit um sein Amtsverständnis. Während die bisherigen Oberbürgermeister sich im Magistrat von Berlin als primus inter pares betrachteten, bestand Baerensprung darauf, den Magistratsmitgliedern Anweisungen erteilen zu können. Notfalls wurden diese auch mit Hilfe der Disziplinargewalt durchgesetzt. Zur offenen Auseinandersetzung kam es, als ein internes Dokument zur Situation der Armenpflege ohne Zustimmung des Oberbürgermeisters in der Stadt hundertfach vervielfältigt kursierte und Baerensprung vergeblich versuchte, den Verantwortlichen zu ermitteln. Nachdem er den für die Armendirektion zuständigen Stadtrat entlassen hatte, kam es zum offenen Kompetenzstreit zwischen Magistrat und Oberbürgermeister. Beide Seiten wandten sich an den preußischen Innenminister. Dieser bestätigte die Rechtsauffassung des Magistrats, forderte aber zugleich die Frage in einer neuen Geschäftsordnung zu klären. Baerensprung setzte ungeachtet des Ministervotums seine Konfliktstrategie fort. In einem erneuten Streit wegen Einquartierungsfragen von Soldaten 1833 sah Baerensprung wiederum sein Weisungsrecht bedroht und entschied im Alleingang. Daraufhin setzte der Magistrat Baerensprung als Vorsitzenden der zuständigen Einquartierungskommission ab. Nach hart geführten Auseinandersetzungen gab der König dem Magistrat Recht, gleichzeitig wurde jedoch angeordnet, in einer neuen Geschäftsordnung das Weisungsrecht des Oberbürgermeisters festschreiben zu lassen. Eine Einigung zwischen den Streitparteien konnte aber auch die königliche Intervention nicht herbeiführen.
Schließlich sah Baerensprung seine unhaltbare Stellung ein und trat zurück. Danach zog er sich aus dem politischen Leben zurück und äußerte sich nur noch anonym zu Fragen der Kommunalentwicklung. Ansonsten widmete er sich der Pflege geselliger Beziehungen. Er gehörte unter anderem seit 1814 der Gesetzlosen Gesellschaft zu Berlin an.
Er ist auf dem Friedhof der Dorotheenstädtischen und Friedrichswerderschen Gemeinden in Berlin-Mitte bestattet.
Familie
Baerensprung heiratete am 14. Februar 1816 in Berlin Friederike Magdalene von Hagemann (* 11. April 1795 in Oranienburg; † 9. Juli 1872 in Berlin). Aus dieser Ehe stammten:
- Friedrich Wilhelm Edmund (* 2. Dezember 1816; † 9. Dezember 1868), Polizeipräsident von Posen
- Frederike Wilhelmine Sophie (* 5. Januar 1818; † 23. September 1883) ⚭ 1844 Dr. med. Moritz Nagel († 24. Februar 1871)
- Frederike Wilhelmine Marianna (* 29. März 1819; † 12. Mai 1893) ⚭ 1844 Dr. phil. Richard Felix Marchand (* 25. August 1813; † 2. August 1850), Professor für Chemie
- Frederike Wilhelmine Luise (1820–1825)
- Friedrich Wilhelm Felix, Dermatologe ⚭ 1850 Maria Bluhme (* 25. September 1826; † 1. April 1907)
- Friedrich Wilhelm Albert (* 24. November 1823; † 22. Dezember 1903).[3] ⚭ 1875 Johanna Charlotte Auguste Elise von Keudel (* 9. September 1846; † 22. Dezember 1880)
Literatur
- Gothaisches genealogisches Taschenbuch der briefadeligen Häuser, 1918, Zwölfter Jahrgang, S.18
Weblinks
- Literatur von und über Friedrich von Bärensprung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Friedrich Wilhelm Leopold von Baerensprung auf der Website des Luisenstädtischen Bildungsvereins.
- Die Oberbürgermeister Gerlach, Büsching und Bärensprung – Berlin unter der Städteordnung von 1808. Bürgermeistergalerie auf Berlin.de.
Einzelnachweise
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Bd. I, S. 181, Bd. 53 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1972
- E. Meyer-Camberg: Die Berliner oder Märkische Gesellschaft in Erlangen [1796–1805]. Einst und Jetzt, Bd. 25 (1980), S. 129–140 (Stammbuch Preuschen), hier S. 135
- Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil B (1933), S. 22, Justes Perthes Verlag, Gotha 1933.