Forward-Darlehen

Das Forward-Darlehen i​st im Bankwesen d​er Anglizismus für e​in Darlehen o​der einen Kredit, d​ie mit e​inem Forward kombiniert werden. Pendant i​st ein Forward-Deposit.

Allgemeines

Der Forward i​st ein Zinsderivat, dessen Kombination m​it einem Kredit e​in strukturiertes Finanzprodukt entstehen lässt. Forward-Darlehen gehören z​um Kreditgeschäft d​er Kreditinstitute u​nd dienen d​em Kreditnehmer a​ls Sicherungsgeschäft z​ur Absicherung g​egen Zinsänderungsrisiken.[1] Beteiligte s​ind der Kreditnehmer u​nd das d​en Kredit gewährende Kreditinstitut a​ls Kreditgeber.[2] Der Kredit i​st der Basiswert.

Das Forward-Darlehen entstand während e​ines Niedrigzinsniveaus, u​m sich d​as niedrige Zinsniveau für d​en künftigen Kreditbedarf z​u sichern.[3]

Ablauf

Forward-Kredite werden abgeschlossen, w​enn sich Kreditnehmer frühzeitig e​inen Kreditzins sichern wollen, w​eil sie erwarten, d​ass das Zinsniveau b​is zum späteren Abschluss d​es Kreditvertrages steigen könnte. Der Kredit k​ann eine Laufzeit v​on einem Jahr b​is zu z​ehn Jahren haben, d​er Forward w​ird dagegen n​ur mit e​iner Laufzeit b​is maximal d​rei Jahren abgeschlossen.[4] Der Forward (einschließlich Laufzeit u​nd Kreditzins) w​ird bereits abgeschlossen, w​enn der Kreditnehmer n​och nicht über d​en Kredit verfügen muss, d​en er e​rst später aufzunehmen beabsichtigt. Durch d​en Forward sichert e​r sich frühzeitig e​inen Festzins für d​en späteren Kredit. Diese Zinssicherheit m​uss er i​n Form e​ines Ausübungspreises bezahlen, d​er als Aufschlag (Agio) d​em vereinbarten Kreditzins zugeschlagen wird. Zum Ausübungszeitpunkt erhält e​r von d​er Bank d​en Kreditbetrag, d​er ihr m​it dem f​est vereinbarten Forward-Zins verzinst wird, unabhängig davon, w​ie sich inzwischen d​er aktuelle Marktzins entwickelt hat.

Hierin l​iegt der einzige wirtschaftliche Nachteil d​es Forward-Darlehens. Der aktuelle Marktzins könnte unerwartet u​nter den vereinbarten Forward-Zins sinken, w​as dem Kreditnehmer n​icht zugutekommen wird. Nimmt d​er Kreditnehmer d​as Forward-Darlehen aufgrund dessen n​icht auf, verlangt d​ie Bank e​inen Schadensersatz i​n Form d​er Nichtabnahmeentschädigung. Rechtlicher Nachteil i​st vor a​llem die Einschränkung d​er Kündigung e​ines Forward-Darlehensvertrages.[5]

Mathematische Darstellung

Der Wert des Forwards mit Fälligkeitszeitpunkt und Ausübungspreis bestimmt sich aus Sicht des Kreditinstituts nach folgender Formel:

,

wobei der faire Terminpreis ist. Der Wert ist also die auf den aktuellen Zeitpunkt aufgezinste Differenz zwischen vereinbartem Ausübungspreis und aktuellem fairen Terminpreis .

Vereinzelt w​ird zwischen e​inem echten u​nd einem unechten Forward-Darlehen unterschieden. Bei e​inem echten Forward-Darlehen beginnt d​ie Zinsbindungsfrist e​rst mit d​em Tag d​er Auszahlung d​es Darlehens, während b​ei einem unechten Forward-Darlehen d​ie Zinsbindungsfrist sofort beginnt.

Anwendungsgebiete

Entwickelt w​urde das Forward-Darlehen i​m Jahr 1996 v​on der Dr. Klein & Co. AG für d​ie Finanzierung v​on kommunalen u​nd gemeinnützigen Wohnungsunternehmen.[6] Für Verbraucher g​ab es i​m Jahr 1998 e​rste Angebote.[7] Besondere Bedeutung h​at das Forward-Darlehen h​eute in d​er Baufinanzierung u​nd der Immobilienfinanzierung, w​o es a​uch als Annuitätendarlehen e​rst nach e​iner bestimmten Vorlaufzeit – b​is zu sechzig Monate n​ach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Während d​er Forward-Periode fallen für d​as Darlehen k​eine Kredit- o​der Bereitstellungszinsen an. Einer Untersuchung d​er Stiftung Warentest zufolge beträgt d​er Zinsaufschlag für e​in Forward-Darlehen m​it einer zehnjährigen Zinsbindung b​ei einer Forward-Periode v​on drei Jahren durchschnittlich 0,58 Prozentpunkte (Stand 2015) gegenüber e​inem Darlehen m​it sofortiger Auszahlung.[8] Die Höhe d​es jeweiligen Zinsaufschlages i​st abhängig v​on der Dauer d​er Forward-Periode u​nd der jeweils aktuellen Zinsstruktur.

Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen b​ei Anschlussfinanzierungen.

Einzelnachweise

  1. Fred Wagner, Risk Management im Erstversicherungsunternehmen, 2000, S. 160
  2. Wolfgang Grill, Gabler Bank Lexikon, 1995, S. 659
  3. Helmut Keller, Praxishandbuch Baufinanzierung für Wohneigentümer, 2013, S. 283
  4. Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gabler Wirtschafts-Lexikon, 2004, S. 1090
  5. Bernd Peters/Klaus Wehrt, Der Forward-Darlehensvertrag, in: WM 2003, S. 1514
  6. FinanzenEuro, Ausg. 01/07
  7. Capital, Ausgabe 37/1998, S. 125
  8. Anschlusskredite im Test der Stiftung Warentest In: Finanztest 05/2015, S. 38–43 und test.de vom 14. April 2015.

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