Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg
Deutsche Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg sind Reparationen, die Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg geleistet hat.[1] Anders als die Reparationsverpflichtungen nach dem Ersten Weltkrieg erfolgten diese zunächst nicht auf friedensvertraglicher Grundlage (Art. 231 des Versailler Vertrags). Sie bestanden zunächst auch nicht in Geldzahlungen von deutscher Seite, sondern in Demontagen durch die Siegermächte. Einige der im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht besetzten Staaten erheben bis heute Anspruch auf deutsche Reparationen.[2][3]
Siegermächte
Bereits während des Zweiten Weltkriegs wurden Ansprüche auf Reparationen erhoben, über deren Gesamthöhe sich die Alliierten jedoch auf der Konferenz von Jalta nicht einigen konnten. 1946 wurde das deutsche Auslandsvermögen beschlagnahmt, außerdem wurden die Devisenbestände eingezogen, Warenzeichen und Patente beschlagnahmt und Demontagen nach dem Pariser Reparationsabkommen vorgenommen. Die Wertberechnung dieser Entnahmen ist schwer feststellbar und umstritten. So reichen die Schätzungen für das Auslandsvermögen von 315 Millionen US-Dollar bis zu 20 Milliarden Reichsmark und differieren damit umgerechnet um den Faktor 16.[4] Beim Londoner Schuldenabkommen wurde 1953 die Verrechnung aller bislang entnommenen Reparationen ausgeschlossen: Sie seien geringfügig angesichts der möglichen Reparationsforderungen, und die deutsche Seite sei gut beraten, die Frage der Reparationen ruhen zu lassen.[5]
Das Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 hatte vorgesehen, dass jede Besatzungsmacht ihre Reparationsansprüche durch Demontagen und Sachlieferungen aus ihrer eigenen Besatzungszone befriedigen sollte. Da die Sowjetunion die größten Kriegsschäden erlitten hatte und die deutschen Industriezentren in den westlichen Besatzungsgebieten konzentriert waren, erhielt sie das Recht zugestanden, Reparationen auch aus den anderen Zonen zu erhalten. Die Sowjetunion sollte im Gegenzug durch Lebensmittellieferungen aus dem Osten die Ernährungslage in den westlichen Bevölkerungszentren des besetzten Deutschland verbessern. Hieran entzündete sich bald Streit: Da die Sowjetunion sich weigerte, diese Lieferungen mit Lebensmittellieferungen aus ihrer Zone zu vergüten, beendete der amerikanische Militärgouverneur Lucius D. Clay am 25. Mai 1946 die Lieferungen auf das Reparationskonto aus der amerikanischen Zone an die Sowjetunion. Die beiden anderen Westmächte schlossen sich diesem Vorgehen an.[6] Mit dem Beginn des Kalten Krieges schränkten zuerst die westlichen Alliierten die Demontagen ein und verschoben ihre Reparationsforderungen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages. Nach dem Fall der Berliner Mauer erreichte die Regierung Kohl, dass die anschließende Regelung der Deutschen Frage, die nun anstand, nicht in Form von Friedensverhandlungen mit sämtlichen Staaten erfolgte, mit denen sich das Deutsche Reich 1945 im Kriegszustand befunden hatte, sondern nur mit den vier Hauptsiegermächten. Dadurch wurden Polen und Griechenland, die Ansprüche auf deutsche Reparationen bzw. Entschädigungen für ihre Staatsbürger erhoben, ganz oder weitgehend ausgeschlossen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990, der im Einvernehmen der Vertragsparteien „anstelle eines Friedensvertrages“ geschlossen wurde, enthält daher keinerlei Aussagen zu deutschen Reparationsverpflichtungen, und die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, dass es dafür auch zu spät sei. Dies wird als „völkerrechtlicher Spagat“ angesehen, da sie etwa auf der Londoner Schuldenkonferenz 1953 und im Überleitungsvertrag 1954 behauptet hatte, die Reparationsfrage könne nur Gegenstand von Friedensverhandlungen sei, für die es aber noch zu früh sei.[7]
Die Reparationsleistungen der späteren DDR an die Sowjetunion geschahen bis 1948 hauptsächlich durch Demontage von Industriebetrieben. Davon betroffen waren 2000 bis 2400 der wichtigsten und bestausgerüsteten Betriebe innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone. Bis März 1947 wurden zudem 11.800 Kilometer Eisenbahnschienen demontiert und in die Sowjetunion verbracht. Damit wurde das Schienennetz bezogen auf den Stand von 1938 um 48 Prozent reduziert. Der Substanzverlust an industriellen und infrastrukturellen Kapazitäten durch die Demontagen betrug insgesamt rund 30 Prozent der 1944 auf diesem Gebiet vorhandenen Fonds. Ab Juni 1946 begann sich mit dem SMAD-Befehl Nr. 167 die Form der Reparationen von Demontagen auf Entnahmen aus laufender Produktion im Rahmen der Sowjetischen Aktiengesellschaften zu verlagern, die zwischen 1946 und 1953 jährlich zwischen 48 und 12,9 Prozent (durchschnittlich 22 Prozent) des Bruttosozialprodukts betrugen.[8] Die Reparationen endeten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Auf der Grundlage erstmals erschlossener Archivmaterialien, vor allem in Moskau, kamen Lothar Baar, Rainer Karlsch und Werner Matschke vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin etwa 1993 auf eine Gesamtsumme von mindestens 54 Milliarden Reichsmark bzw. Deutsche Mark (Ost) zu laufenden Preisen bzw. auf mindestens 14 Milliarden US-Dollar zu Preisen des Jahres 1938.[9]
Als die Reparationen 1953 für beendet erklärt wurden, hatte die SBZ/DDR die höchsten im 20. Jahrhundert bekanntgewordenen Reparationsleistungen erbracht.[10] Siegfried Wenzel, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Staatlichen Plankommission der DDR, bezifferte die Reparationen der SBZ und der DDR auf insgesamt 99,1 Milliarden DM (zu Preisen von 1953) und die der Bundesrepublik Deutschland demgegenüber auf 2,1 Milliarden DM (zu Preisen von 1953). Die SBZ/DDR soll demzufolge 97 bis 98 Prozent der Reparationslast Gesamtdeutschlands – pro Person also das 130-fache – betragen haben. Wenzel bezog sich dabei auf unterschiedliche Quellen wie die Interalliierte Reparationsagentur für die Reparationsleistungen der westlichen Besatzungszonen und das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen für die Reparationsleistungen von SBZ und DDR und zog unterschiedliche Bezugsgrößen (US-Dollar zu Preisen von 1938 bzw. Deutsche Mark zu Preisen von 1944 [sic]) heran.[11]
Zwar wird eine exakte Berechnung der Reparationsleistungen, wie Wenzel selbst einräumt, durch unterschiedliche Bezugsgrößen tatsächlich erschwert; gleichwohl bleiben die enormen Unterschiede der Reparationslasten offensichtlich. 1995 wurden durch die Historiker Konstatin Akinscha und Grigori Koslow nach Einsicht in die Originaldokumente in russischen Archiven eigene Belege vorgelegt: Sie bezeichnen diese Phase als Die Plünderung Deutschlands (mit „Deutschland“ ist mit wenigen Ausnahmen nur die sowjetische Besatzungszone gemeint).[12] Ähnliche Informationen sind aus dem Uranbergbau der SDAG Wismut sowie aus dem Schiffbau bekannt.
Griechenland
Griechische Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland richten sich im 21. Jahrhundert insbesondere auf eine vermeintliche „Deutsche Restschuld“ aus einer Zwangsanleihe von 1942.[13]
Polen
Seit 2017 gibt es wiederholt öffentliche Diskussionen zwischen Angehörigen der polnischen und deutschen Regierung über abgeschlossene bzw. ausstehende Reparationen für Polen.[14] Dabei bezieht sich die polnische Seite auf ein 40-seitiges Rechtsgutachten für das polnische Parlament: Die Bundesrepublik schulde Polen Reparationen von 840 bis zu 850 Milliarden Euro. Dabei handelten damals die beiden Vorgängerstaaten des heutigen Deutschlands. Jetzige deutsche Vertreter halten die Rechtsauffassung Warschaus für falsch, denn:
- Bereits 1953 habe Polen Reparationsansprüche aufgegeben. So erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert: „Es gibt für die Bundesregierung gar keinen Anlass, an der völkerrechtlichen Wirksamkeit des Reparationsverzichts von 1953 zu zweifeln.“
- Diesen Verzicht bestätigte Polen 1970, als Warschau und Bonn im Rahmen der so genannten Neuen Ostpolitik von Bundeskanzler Willy Brandt den Vertrag über die Normalisierung ihrer Beziehungen schlossen.
- 1990 habe Polen bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen keine Forderungen erhoben. Es wird in dem Zusammenhang vermutet, dass damit die endgültige Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch das dann vereinigte Deutschland nicht gefährdet werden sollte, die im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 völkerrechtlich abschließend geregelt wurde.
- Geldleistungen: Polnische Opfer erhielten bis 1991 umgerechnet 225 Millionen Euro an Reparationen. Eine Milliarde ging an ehemalige polnische Zwangsarbeiter. KZ-Häftlinge und Opfer von pseudomedizinischen Versuchen der SS hatten in den 1970er Jahren fast eine halbe Milliarde Euro bekommen.
Die polnische Regierung lässt nach wie vor offen, ob sie damit wirklich vor ein internationales Gericht ziehen oder an die russische oder die deutsche Regierung mit Nachforderungen herantreten will.[15]
Literatur
- Werner Otto Reichelt: Die Demontageliste. Eine vollständige Übersicht über die Reparationsbetriebe sowie die amtlichen Erklärungen der Militärbefehlshaber der Britischen und USA-Zone. Drei Türme, Hamburg 1947. (Digitalisat)
- Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten… betreffend Untersuchung über deutsches Auslandsvermögen. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949. Bd 17. Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952. (Reparationsabkommen von 1946/Deutsche Schätzwerte/Schätzwerte der IARA)
- Jörg Fisch: Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg. C.H. Beck, München 1992, ISBN 978-3-40635-984-2.
- Rainer Karlsch, Jochen Laufer, Friederike Sattler (Hrsg.): Sowjetische Demontagen in Deutschland 1944–1949. Hintergründe, Ziele und Wirkungen (= Zeitgeschichtliche Forschungen; ZGF 17). Duncker & Humblot, Berlin 2002, ISBN 3-428-10739-X.
- Helmut Rumpf: Die deutsche Frage und die Reparationen. In: ZaöRV, Band 33 (1973), S. 344–371 (PDF-Datei).
Weblinks
- Vivien Leue, Deutschlandfunk: Deutschland und die Frage der Reparationen. Schuld und Schulden.
Einzelnachweise
- Helmut Rumpf: Die Regelung der deutschen Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg. Archiv des Völkerrechts 1985, S. 74–101.
- Zu den völkerrechtlichen Grundlagen und Grenzen kriegsbedingter Reparationen unter besonderer Berücksichtigung des griechisch-deutschen Verhältnisses, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD 2 – 3000 – 041/13), Ausarbeitung vom 26. Juni 2013.
- Völkerrechtliche Grundlagen und Grenzen kriegsbedingter Reparationen unter besonderer Berücksichtigung der deutsch-polnischen Situation Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Sachstand vom 28. August 2017.
- Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode 1949, Band 17, Drucksache 3389 vom 16. Mai 1952.
- Ursula Rombeck-Jaschinski: Das Londoner Schuldenabkommen. Die Regelung der deutschen Auslandsschulden nach dem Zweiten Weltkrieg. München 2005, ISBN 3-486-57580-5, S. 178.
- Conrad Franchot Latour, Thilo Vogelsang: Okkupation und Wiederaufbau. Die Tätigkeit der Militärregierung in der amerikanischen Besatzungszone Deutschlands 1944–1947. DVA, Stuttgart 1973, S. 159 f.
- Jürgen Lillteicher: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Bundesrepublik zwischen Reparationsblockade und Entschädigungsdiplomatie vor und nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag. In: derselbe, Tim Geiger, Hermann Wentker (Hrsg.): Zwei plus Vier. Die internationale Gründungsgeschichte der Berliner Republik Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2021, ISBN 978-3-647-30076-4, S. 67–85, hier S. 77–81; die Formulierung „völkerrechtlicher Spagat“ stammt ursprünglich von dem Historiker Constantin Goschler, zitiert bei Vivien Leue: Zwei-plus-Vier-Vertrag vor 30 Jahren – Ein Friedensvertrag, der keiner war, Deutschlandfunk, 11. September 2020, Zugriff am 26. Dezember 2021.
- Siegfried Wenzel: Was war die DDR wert? Und wo ist dieser Wert geblieben? 7. Auflage, Das Neue Berlin, Berlin 2006.
- Lothar Baar, Rainer Karlsch, Werner Matschke: Studien zur Wirtschaftsgeschichte. Berlin 1993, S. 100.
- Dierk Hoffmann, Michael Schwartz, Hermann Wentker (Hrsg.): Vor dem Mauerbau: Politik und Gesellschaft in der DDR der fünfziger Jahre. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2003.
- Siegfried Wenzel: Was war die DDR wert? Und wo ist dieser Wert geblieben? 7. Auflage, Das Neue Berlin, Berlin 2006, S. 43 f.
- Konstatin Akinscha, Grigori Koslow: Beutekunst. Auf Schatzsuche in russischen Geheimdepots. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-30526-6, S. 33 ff.
- Kolja Schwartz, Frank Bräutigam: Griechenland will Reparationen. Wie berechtigt sind die Forderungen? FAQ, tagesschau.de, Stand: 18. April 2019.
- Gutachten bestätigt polnische Forderung nach Reparationen von Deutschland. Verzicht von 1953 verfassungswidrig und Muss Deutschland jetzt Milliarden an Polen zahlen? In: Spiegel Online vom 11. September 2017.
- Außenminister Jacek Czaputowicz in einem Interview mit Markus Becker: „Unsere Verluste waren viel größer“. Polens Außenminister zu Reparationen, in: Spiegel Online vom 4. September 2018; am 19. August 2019 gegenüber dpa: Polen sieht sich bei Weltkriegs-Reparationen diskriminiert.