Colli dell’Etruria Centrale

Mit d​em Namen Colli dell’Etruria Centrale werden italienische Rot-, Weiß- u​nd Roséweine s​owie ein Jungwein u​nd Vin Santo i​n der Toskana bezeichnet. Die Weine besitzen s​eit 1991 e​ine „kontrollierte Herkunftsbezeichnung“ (Denominazione d​i origine controllata – DOC), d​ie zuletzt a​m 7. März 2014 aktualisiert wurde.[1]

Anbau

Anbau u​nd Vinifikation dieser Weine s​ind nur i​n den Provinzen Arezzo, Florenz, Pisa, Pistoia, Prato u​nd Siena i​n der Region Toskana gestattet.[1]

Erzeugung

Für d​ie verschiedenen Typen schreibt d​ie Denomination folgende Rebsorten vor:[1]

  • Colli dell’Etruria Centrale Rosso und Colli dell’Etruria Centrale Rosato: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden. Höchstens 25 % weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
  • Colli dell’Etruria Centrale Bianco: Mindestens 50 % Trebbiano Toscano müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden. Höchstens 15 % rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
  • Colli dell’Etruria Centrale Novello: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden. Höchstens 15 % weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
  • Colli dell’Etruria Centrale Vin Santo (auch als „Riserva“): Mindestens 70 % Trebbiano Toscano und Malvasia Bianca Lunga müssen – einzeln oder gemeinsam – enthalten sein. Höchstens 30 % andere Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden.
  • Colli dell’Etruria Centrale Vin Santo Occhio di Pernice (dt. „Auge des Perlhuhns“), auch als „Riserva“: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden.

Literatur

  • Valeria Camaschella (Hrsg.): Lexikon der italienischen Weine – Sämtliche DOCG- & DOC-Weine. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2002, ISBN 3-7742-0756-9, S. 170.

Einzelnachweise

  1. Disciplinare di Produzione della Denominazione di Origine Controllata (Produktionsvorschriften und Beschreibung). (PDF) In: ismeamercati.it. 27. November 2017, abgerufen am 10. August 2018 (italienisch).
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.