Bundesanwaltschaft (Schweiz)
Die Bundesanwaltschaft (französisch Ministère public de la Confédération, italienisch Ministero pubblico della Confederazione, rätoromanisch ) ist die Staatsanwaltschaft der Schweiz auf Bundesebene. Sie leitet die strafrechtlichen Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten, die in ihre Zuständigkeit fallen, und führt in diesen Strafverfahren die Anklage. Sie ist zudem Vollzugsbehörde für die internationale Rechtshilfe. Ihre Geschichte geht auf das Jahr 1848 zurück.[1]
Aufgaben
In die Zuständigkeit fallen solche Straftaten, die gegen das Staatsgebilde oder das nationale Interesse gerichtet werden und so der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen: grenzüberschreitende Geldwäscherei, Korruption, organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, Delikte gegen Magistraten, Bundesbeamte oder die öffentliche Gewalt, Delikte gegen völkerrechtlich geschützte Personen und diplomatische Missionen, verbotener Handel mit Kriegs- und Nuklearmaterial, verbotener Nachrichtendienst, Völkermord, Sprengstoffdelikte, Straftaten an Flugzeugbord, Geld- und Bundesurkundenfälschung, Wahl- und Abstimmungsfälschung sowie weitere Delikte auf Bundesebene.
Die Bundesanwaltschaft fördert die Kooperation mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz und koordiniert die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung mit Justizbehörden im Ausland, beispielsweise mit dem amerikanischen FBI im Krieg gegen den Terror.
Sie beteiligt sich auch am Entwurf von Gesetzen über das Straf- und Strafprozessrecht des Bundes.
Leitung
Die Bundesanwaltschaft wird vom Bundesanwalt geführt, der von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt wird. Erster Bundesanwalt (damalige Bezeichnung Generalprokurator) war von 1851 bis 1852 Paul Migy, gefolgt von Jakob Amiet. Amiet begründete seine freiwillige Demission 1856 damit, dass es nicht länger mit seinem Bürgerethos zu vereinbaren sei, für eine anhaltende Untätigkeit in Bern ein Jahresgehalt von 4300 Franken zu beziehen.[2] In der Folge wurde die Stelle lange Jahre nicht mehr besetzt. Mit der neuen Bundesverfassung von 1874 verschwand das Amt von der Liste der bundesstaatlichen Aufgaben.[1]
Erst auf Druck des Auslandes nach der Affäre Wohlgemuth wurde die Stelle 1889 mit dem freisinnigen Politiker Jakob Albert Scherb wieder besetzt.[2] Die längste Amtsperiode hatte von 1918 bis 1948 Franz Stämpfli. Ihm folgte Werner Lüthi. René Dubois wurde 1955 wurde als erster Sozialdemokrat vom Bundesrat zum Bundesanwalt gewählt. Im Zusammenhang mit einem kurz vor der Aufdeckung stehenden Spionageskandal, in den er ohne sein Wissen selbst verstrickt wurde, beging er Suizid.[3] Von 1974 bis 1989 war Rudolf Gerber Bundesanwalt.[4] 1989 erfolgte seine Demission und seine vorzeitige Pensionierung im Zusammenhang mit dem Fichenskandal[5] und der Affäre um die Bundesrätin Elisabeth Kopp. Die Vorgänge führten zu einer Reorganisierung der schweizerischen Bundesanwaltschaft. Von 1994 bis 1999 hatte die spätere Chefanklägerin des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag, Carla Del Ponte, die Funktion inne. Vom 1. März 2000 bis zum Juli 2006 amtierte Valentin Roschacher[6] in dieser Funktion. Interimistisch wurde die Bundesanwaltschaft vom stellvertretenden Bundesanwalt Michel-André Fels weitergeführt. Ab 13. August 2007 war Erwin Beyeler, bis zu seinem Amtsantritt Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, der Bundesanwalt der Schweiz.[7][8] Am 15. Juni 2011 wurde Beyeler durch die Vereinigte Bundesversammlung für eine weitere Amtszeit von vier Jahren nicht wiedergewählt,[9][10] seine Amtszeit endete Ende 2011.[11] Sein Nachfolger wurde Michael Lauber, der im Zuge der Fifa-Affäre 2020 zurücktreten musste. Am 29. September 2021 wurde Stefan Blättler, bisher Kommandant der Kantonspolizei Bern, zu seinem Nachfolger ab Januar 2022 gewählt.[12][13]
FIFA-Affäre
Am 28. September 2011 wählte die Vereinigte Bundesversammlung Michael Lauber für die Amtsperiode von 2012 bis 2015.[14] Am 17. Juni 2015 wurde er mit 195 von 216 gültigen Stimmen im Amt für die Amtsdauer 2016 bis 2019 bestätigt.[15] Für die Wiederwahl vom 25. September 2019 durch die Vereinigte Bundesversammlung für die Amtsperiode 2020–2023 empfahl die Gerichtskommission des Parlaments mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, Lauber nicht wiederzuwählen. Hintergrund war ein Verfahren gegen Mitglieder des Organisationskomitees der Fussball-WM 2006 in Deutschland. Laut der Kommission hatte Lauber mit einem Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino die Amtspflichten grob fahrlässig verletzt.[16] Lauber wurde am 25. September knapp mit 129 von 243 gültigen Stimmen wiedergewählt, das für die Wiederwahl nötige absolute Mehr lag bei 122 Stimmen.[17] Nach öffentlichem Druck und den gerichtlichen Auseinandersetzungen stellte Lauber am 24. Juli 2020 seinen Rücktritt in Aussicht.[18] Er trat per Ende August 2020 zurück.[19] Per 1. September 2020 übernahmen die beiden stellvertretenden Bundesanwälte Jacques Rayroud und Ruedi Montanari interimistisch bis zur Wahl des Nachfolgers von Lauber die Amtsgeschäfte.[20]
Nachdem das Parlament Laubers Immunität aufgehoben hatte, wurde gegen ihn eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit den Treffen mit FIFA-Präsident Infantino eröffnet, unter anderem wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs respektive Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Lauber wurde insbesondere vorgeworfen, dass er ein drittes Treffen mit Infantino erst leugnete. Dann behauptete er, sich an das nicht protokollierte Treffen nicht erinnern zu können.[21] Genauso wie sein Kommunikationschef André Marty. Keine Erinnerung mehr an das Treffen zu haben, machten auch Infantino selbst sowie der Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold geltend, der die Treffen eingefädelt hatte.[22][23] Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, es sei ''abwegig", dass es zu einem kollektiven Erinnerungsversagen komme. Der Korruptions- und Strafrechtsexperte Mark Pieth sagte: «In den USA würde Michael Lauber angesichts all dieser Vorwürfe ins Gefängnis kommen.»[24][25] Die Süddeutsche Zeitung nannte 2020 die Fifa-Affäre, die die wohl größte Justizaffäre der Schweiz.[26] 2021 wurde auch gegen Laubers Kommunikationschef André Marty ein Strafverfahren eröffnet.[27] Im September 2021 wurde in der Folge Stefan Blättler per 1. Januar 2022 zum neuen Bundesanwalt gewählt.[28]
General- und Bundesanwälte der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Jahr | Name |
---|---|
1851–1852 | Paul Migy |
1852–1856 | Jakob Amiet |
1857–1889 | (vakant) |
1889–1899 | Jakob Albert Scherb |
1899–1916 | Otto Kronauer |
1916–1948 | Franz Stämpfli |
1949–1955 | Werner Lüthi |
1955 | (vakant) |
1955–1957 | René Dubois |
1957–1958 | (vakant) |
1958–1967 | Hans Fürst |
1968–1974 | Hans Walder |
1974–1989 | Rudolf Gerber |
1989–1990 | (vakant) |
1990–1993 | Willy Padrutt |
1994–1998 | Carla Del Ponte |
1999 | (vakant) |
2000–2006 | Valentin Roschacher |
2006–2007 | Michel-André Fels (interimistisch) |
2007–2011 | Erwin Beyeler |
2012–2020 | Michael Lauber |
2020–2021 | (vakant) |
seit 2022 | Stefan Blättler |
Weblinks
- Website der Bundesanwaltschaft
- Therese Steffen Gerber, Martin Keller: Bundesanwaltschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Einzelnachweise
- Schweizerische Bundesanwaltschaft: Geschichte. 1848–1888 – Die Anfänge. Abgerufen am 30. April 2020.
- Von ihm spricht man, «bis er geht», Weltwoche 20/2019.
- Der Tote lag auf dem Estrich. In: Tages-Anzeiger. 22. März 2007.
- Daniel Gerny: Alt-Bundesrat Rudolf Gerber – der Mann, der Jeanmaire verhaftete. In: Neue Zürcher Zeitung. 13. August 2019 (nzz.ch [abgerufen am 31. Juli 2020]).
- Schweiz. Parlamentarische Untersuchungskommission (EJPD): Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vom 22. November 1989: Vorkommnisse im EJPD. (PDF; 8,4 MB) Bern 1989.
- Bundesanwalt Valentin Roschacher tritt zurück (Memento vom 14. März 2007 im Internet Archive). Medienmitteilung der Bundesanwaltschaft, 5. Juli 2006.
- Erwin Beyeler wird neuer Bundesanwalt (Memento vom 27. September 2008 im Internet Archive), Medienmitteilung der EJPD, 8. Juni 2007.
- Erwin Beyeler neuer Bundesanwalt, Schweizer Fernsehen, Tagesschau mit Video, 8. Juni 2007.
- Bundesanwalt Beyeler überraschend abgewählt. In: Schweizer Fernsehen vom 15. Juni 2011.
- Beyeler: «Eine politische Nicht-Wiederwahl». In: Schweizer Fernsehen vom 15. Juni 2011.
- Bei Beyeler-Nachfolge drängt die Zeit. In: 20 Minuten vom 15. Juni 2011.
- Andy Müller: Wahl von Stefan Blättler — Korrekt, direkt, unprätentiös: Das ist der neue Bundesanwalt. In: srf.ch. 29. September 2021, abgerufen am 29. September 2021.
- Nelly Keusch: Stefan Blättler ist mit einem Glanzresultat zum neuen Bundesanwalt gewählt worden. In: nzz.ch. 29. September 2021, abgerufen am 29. September 2021.
- Die Bundesversammlung wählt Michael Lauber zum Bundesanwalt. In: swissinfo. 28. September 2011.
- Weitere Amtszeit für Bundesanwalt Lauber. In: SRF 1. 17. Juni 2015.
- Christof Forster: Bundesanwalt Lauber macht Boden gut. In: Neue Zürcher Zeitung vom 24. September 2019, abgerufen am 24. September 2019.
- Bundesanwalt Lauber wird knapp wiedergewählt. In: srf.ch vom 25. September 2019, abgerufen am 26. September 2019.
- NZZ.ch 24. Juli 2020: Bundesanwalt Michael Lauber tritt zurück.
- Michael Lauber geht definitiv Ende August, Neue Zürcher Zeitung, 19. August 2020.
- Laubers Immunität wird definitiv aufgehoben, SRF, 24. August 2020.
- Marcel Gyr: Bundesanwalt Lauber geht nun doch von einem dritten Treffen aus, erinnert sich aber nicht. Damit stellen sich neue Fragen. In: NZZ. 27. April 2019, abgerufen am 3. April 2021.
- Thomas Knellwolf: Nach heftiger Kritik: Bundesanwalt macht Gedächtnislücke geltend. In: TagesAnzeiger. 27. April 2019, abgerufen am 3. April 2021.
- Henry Habegger: Fifa-Affäre: Rätselhafte Erinnerungslücken in der Bundesanwaltschaft: Nach Lauber gerät nun sein Pressesprecher in Erklärungsnot. In: ArgauerZeitung. 30. April 2019, abgerufen am 5. April 2021.
- Carlos Hanimann: In Amt ohne Würden. Die Republik, 13. Mai 2020, abgerufen am 5. April 2021.
- Marcel Gyr: «Die Vorwürfe gegen Bundesanwalt Lauber sind heftig, aber vermutlich sind sie richtig – seine handgestrickte Methode kann den Ruf der Schweiz nachhaltig schädigen». NZZ, 27. April 2020, abgerufen am 5. April 2021.
- Claudio Catuogno, Thomas Kistner: In der Hand von Gianni Infantino. Süddeutsche Zeitung, 17. April 2020, abgerufen am 5. April 2021.
- sda/cbe: Bundesanwaltschaft: Strafverfahren gegen André Marty. In: persoenlich.com. 5. Januar 2021, abgerufen am 5. April 2021.
- Daniel Gerny: Der tadellose Herr Blättler. In: Neue Zürcher Zeitung. Nr. 227, 30. September 2021, S. 11 (nzz.ch [abgerufen am 30. September 2021]).