Willy Padrutt
Willy Padrutt (* 26. Juli 1928 in Chur; heimatberechtigt in Pagig) ist ein Schweizer Jurist und Schweizer Bundesanwalt.
Leben
Der Sohn von Peter Padrutt und der Marie Luise Padrutt geb. Winnewisser studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Bern und Paris, promovierte und erwarb das Anwaltspatent. 1955 wurde er Gerichtsschreiber am Bündner Kantonsgericht. Von 1963 bis 1993 war er Staatsanwalt des Kantons Graubünden und nach der Demission Rudolf Gerbers von 1990 bis 1993 auch Schweizer Bundesanwalt. Unter Padrutt erfolgte die Neuorganisation der Behörde der Bundesanwaltschaft nach den Vorgaben des Berichts der Parlamentarischen Untersuchungskommission (EJPD) zur Fichenaffäre.[1] Padrutt war massgeblich an der Vorbereitung des 1998 in Kraft getretenen Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit[2] beteiligt.
Padrutt war verheiratet mit Giovanna Dolores Padrutt-Ramoni (1937–2015), Tochter des Pierre Frédéric Ramoni.
Weblinks
- Therese Steffen Gerber: Padrutt, Willy. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Einzelnachweise
- Schweiz. Parlamentarische Untersuchungskommission (EJPD): Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) vom 22. November 1989: Vorkommnisse im EJPD. (PDF; 8,4 MB) Bern 1989.
- Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit vom 21. März 1997 (Stand am 1. Januar 2018).
Vorgänger | Amt | Nachfolger |
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Rudolf Gerber | Bundesanwalt der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1990–1993 | Carla Del Ponte |