Urkundenfälschung

Die Urkundenfälschung (umgangssprachlich auch Dokumentenfälschung) ist eine Straftat, die in verschiedenen Rechtsordnungen unter Strafe gestellt ist. Mit dem Begriff der Urkundenfälschung stehen Handlungen in Verbindung, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren. Hierzu gehören die Herstellung einer unechten Urkunde, die Verfälschung einer echten Urkunde sowie der Gebrauch einer falschen oder verfälschten Urkunde.

Mikrokospische Untersuchung bei auffallendem Licht. Zollkriminalinstitut, Köln, 1961

Historische Beispiele für bedeutende Urkundenfälschungen sind die Konstantinische Schenkung, die Goldene Handfeste von Bern und das Privilegium maius. Heute können Urkundenfälschungen gut durch forensische Verfahren, insbesondere chemische Untersuchungen, physikalisch-technische Verfahren und Schriftvergleichung nachgewiesen werden.

Im deutschsprachigen Raum wird der Straftatbestand in Deutschland durch § 267 StGB, in der Schweiz durch Art. 251 StGB und in Österreich durch § 223 StGB geregelt.

Siehe auch

Wiktionary: Urkundenfälschung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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