Benomyl
Benomyl ist ein Fungizid, das an Mikrotubuli bindet. Dadurch können wichtige Prozesse, wie intrazellulärer Transport und Zellteilung nicht mehr ablaufen. Benomyl bevorzugt Mikrotubuli von Pilzen gegenüber denen von Tieren.
| Strukturformel | ||||||||||||||||
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| Allgemeines | ||||||||||||||||
| Name | Benomyl | |||||||||||||||
| Andere Namen |
Methyl-1-(butylcarbamoyl)benzimidazol-2-ylcarbamat | |||||||||||||||
| Summenformel | C14H18N4O3 | |||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
gelbbraunes Pulver mit schwachem Geruch[1] | |||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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| Eigenschaften | ||||||||||||||||
| Molare Masse | 290,32 g·mol−1 | |||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest[1] | |||||||||||||||
| Dichte |
0,38 g·cm−3 [1] | |||||||||||||||
| Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
| Löslichkeit |
nahezu unlöslich in Wasser (2,9 mg·l−1 bei 25 °C)[1] | |||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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| MAK |
Schweiz: 0,8 ml·m−3 bzw. 10 mg·m−3 (gemessen als einatembarer Staub)[3] | |||||||||||||||
| Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. | ||||||||||||||||
Benomyl wurde im Jahr 1968 vom Unternehmen DuPont entwickelt. Bereits in den 1970er Jahren kam es zu Resistenzen.
Zulassung
In den EU-Staaten einschließlich Deutschland und Österreich sowie in der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.[4] Die letzten Zulassungen liefen 2003 aus.[5]
Benomyl-Entscheidung
Nachdem es 1974 zu katastrophalen Ernteausfällen kam, verklagte ein Altländer Bauer den Konzern DuPont. In der Apfelschorf II-Entscheidung vom 17. März 1981 entschied das BGH, dass es eine Produktbeobachtungspflicht des Warenherstellers nach Inverkehrgabe des Produkts gäbe.[6][7]
Einzelnachweise
- Eintrag zu Benomyl in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. Januar 2022. (JavaScript erforderlich)
- Eintrag zu Benomyl im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva): Grenzwerte – Aktuelle MAK- und BAT-Werte (Suche nach 17804-35-2 bzw. Benomyl), abgerufen am 2. November 2015.
- Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Benomyl in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands, abgerufen am 11. März 2016.
- Georg Meinert (Badische Bauern Zeitung): 320 Altwirkstoffe verschwinden 2003 EU-weit vom Markt vom 21. Dezember 2002, abgerufen am 14. Juni 2013.
- Thomas Winkelmann: Produkthaftung bei internationaler Unternehmenskooperation. Duncker & Humblot, 1991, S. 155 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- net4lawyer & openlaw : Apfelschorf-Fall (Memento vom 8. August 2014 im Internet Archive)
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