Amtsgericht Cottbus
Das Amtsgericht Cottbus, niedersorbisch Amtske sudnistwo Chóśebuz, ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Es ist für die Rechtsprechung erster Instanz im Stadtgebiet von Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße zuständig.
Geschichte
Seit 1849 bestand in Cottbus ein Kreisgericht. Zum 1. Oktober 1879 trat auch im Königreich Preußen das Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reichs in Kraft und das Kreisgericht wurde durch Landesrecht in ein Amtsgericht umgewandelt. Das Gebäude, in dem es sich heute das Amtsgericht Cottbus befindet, wurde in den Jahren 1905 bis 1907 erbaut. In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte und damit auch das Amtsgericht Cottbus aufgehoben und Kreisgerichte gebildet. Nach der Wiedervereinigung wurde die Gerichtsorganisation in Amtsgerichte wieder hergestellt.
Zweigstelle in Guben
Das Amtsgericht unterhält seit dem 1. April 2012 eine Zweigstelle in der Stadt Guben im Landkreis Spree-Neiße. Der dortige Bau ist ebenfalls in der Liste der Baudenkmale in Guben enthalten und befindet sich in der Alten Poststraße Nr. 66. Es wurde während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut. Von 1879 bis 1883 tagte hier das Landgericht, von 1883 bis 1953 das Amtsgericht und von 1953 bis 1993 das Kreisgericht. Seit 1993 sitzt hier wieder das Amtsgericht. Es ist ein dreigeschossiges Haus mit einem Satteldach.
Siehe auch:
Weblinks
- Amtsgericht Cottbus
- Eintrag zur Denkmalobjektnummer 09100287 in der Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg