Landgericht Cottbus

Das Landgericht Cottbus, niedersorbisch Krajne sudnistwo Chóśebuz, ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten in Brandenburg. Es hat seinen Sitz in Cottbus.

Landgerichtsgebäude mit Einfahrt. Im Vordergrund der Schlossturm

Instanzenzug

Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bad Liebenwerda, Cottbus mit Zweigstelle Guben, Königs Wusterhausen (seit 1. Januar 2013), Lübben und Senftenberg. Dem Landgericht Cottbus ist das Brandenburgische Oberlandesgericht übergeordnet.

Geschichte

Ansicht der Fassade

Das Gebäude des Landgerichts befindet sich auf dem sogenannten Gerichtsberg. 1876 ließ die preußische Justizverwaltung das alte Fürstenhaus abreißen und das Landtagsgebäude errichten. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde das Landgericht Cottbus geschaffen. Zum damaligen Bezirk gehörten die Landkreise Cottbus, Spremberg, Luckau, Lübben und Calau. Das Landgericht gehörte zum Bezirk des Oberlandesgericht Berlin. Guben war Sitz eines eigenen Landgerichts. Zu Zeiten der DDR war im Landgerichtsgebäude das Bezirks- und Kreisgericht Cottbus untergebracht. Das heutige Haus II diente als Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit im Bezirk Cottbus. Ein Gedenkstein erinnert seit dem 3. Dezember 1993 an die Opfer der NS- und SED-Diktatur.[1]

Siehe auch

Commons: Landgericht Cottbus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Annette Kaminsky (Hrsg.): Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ und DDR. 2007, ISBN 3861534436, Seite 161, Digitalisat

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