Amtsgericht Guben
Das Amtsgericht Guben ist heute eine Außenstelle des Amtsgerichts Cottbus in der Stadt Guben im Landkreis Spree-Neiße.
Amtsbezirk
Der Bezirk des Amtsgerichts Cottbus – Zweigstelle Guben – besteht heute aus der Stadt Guben sowie den Gemeinden Jänschwalde und Schenkendöbern. Die amtsgerichtliche Zuständigkeit Gubens für die Stadt Lieberose sowie die Gemeinden Jamlitz und Schwielochsee ging 2012 an das Amtsgericht Lübben über.
Geschichte
Seit 1849 bestand in Guben ein Kreisgericht. Zum 1. Oktober 1879 trat auch im Königreich Preußen das Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reichs in Kraft und das Kreisgericht wurde durch Landesrecht in ein Amtsgericht umgewandelt. In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte und damit auch das Amtsgericht Guben aufgehoben und Kreisgerichte gebildet. Nach der Wiedervereinigung wurde die Gerichtsorganisation in Amtsgerichte wieder hergestellt. Ab dem 1. April 2012 ist Guben eine Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus.
Gerichtsgebäude
Das Gebäude des Amtsgerichts ist in der Liste der Baudenkmale in Guben enthalten und befindet sich in der Alten Poststraße Nr. 66. Es wurde während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut. Von 1879 bis 1883 tagte hier das Landgericht, von 1883 bis 1953 das Amtsgericht und von 1953 bis 1993 das Kreisgericht. Seit 1993 sitzt hier wieder das Amtsgericht. Es ist ein dreigeschossiges Haus mit einem Satteldach.
Siehe auch: Liste der Baudenkmale in Guben
Weblinks
- Amtsgericht Guben (Hinweisseite)
- Eintrag zur Denkmalobjektnummer 09125160 in der Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg