Amtsgericht Apolda
Das Amtsgericht Apolda ist ein Amtsgericht in Apolda im Bereich des Landgerichts Erfurt.
Zuständigkeitsbereich
Das Amtsgericht Apolda ist zuständig in allen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit für das gesamte Gebiet des ehemaligen Landkreises Apolda, der heute einen Teil des Landkreises Weimarer Land bildet. Dies betrifft die Gemeinden Apolda, Bad Sulza, Eberstedt, Großheringen, Ilmtal-Weinstraße, Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt und Schmiedehausen.[1]
Gebäude
Das Amtsgericht Apolda befindet sich in Apolda in der Jenaer Straße 8.
Geschichte
In der Folge der Revolution von 1848 kam es auch im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach zu einer Reform des Staatsaufbaus. Justiz und Verwaltung wurden getrennt[2] und die Patrimonialgerichte aufgehoben[3]. So wurde für den Bezirk des bisherigen Amts Roßla das ausschließlich für die Rechtsprechung zuständige Justizamt Apolda geschaffen, dessen Bezirk folglich die damaligen Gemeinden Apolda, Bergsulza, Darnstedt, Dorfsulza, Eberstedt, Flurstedt, Herressen, Heusdorf, Mattstedt, Nauendorf, Neustedt, Niederroßla, Niedertrebra, Oberndorf, Oberroßla, Obertrebra, Oßmannstedt, Rannstedt, Reisdorf, Schöten, Sonnendorf, Stadtsulza, Apolda, Wersdorf, Wickerstedt und Zottelstedt beinhaltete.[4] Die Amtsorte Gebstedt (mit Gehöft Schwabsdorf), Ködderitzsch und Pfiffelbach wurden dem Justizamt Buttstädt angegliedert. Der Sitz des Justizamts befand sich durch die Verlegung von Niederroßla seit 1850 im Rathaus Apolda.
Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das bisherige Justizamt zum Amtsgericht Apolda, nächsthöhere Instanz war das gleichzeitig errichtete Landgericht Weimar.[5] Der Bezirk des Apoldaer Gerichts wurde um die Orte Großheringen, Großromstedt, Hainichen, Hermstedt, Kleinromstedt, Kösnitz, Lachstedt, Pfuhlsborn, Stiebitz, Stobra, Utenbach, Wormstedt, Zimmern des aufgelösten Justizamts Dornburg erweitert.[6] Von 1883 bis 1884 war Johannes Hunnius als Richter tätig.
Nachdem 1920 Sachsen-Weimar-Eisenach im Land Thüringen aufgegangen war, erweiterte die am 1. Oktober 1923 durchgeführte Justizreform den Amtsgerichtsbezirk Apolda um die Orte Rödigsdorf, Oberneusulza und Unterneusulza.[7]
Seit 1. September 1949 war in Folge der Auflösung des Landgerichts Weimar das Landgericht Erfurt die übergeordnete Instanz.[8][9]
Weblinks
Einzelnachweise
- Amtsgericht Apolda - Adresse und aktuelle Urteile. Abgerufen am 8. Februar 2020.
- Gesetz über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 1850 (Reg.Bl. S. 103 ff. )
- Gesetz, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 9. März 1850 (Reg.Bl. S. 152 ff. )
- Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 (Reg.Bl. S. 557 )
- Gesetz, betreffend die nach Maßgabe des Deutschen Gerichtsverfassungs-Gesetzes vom 27. Januar 1877 im Großherzogthume zu errichtenden ordentlichen Landesgerichte vom 8. März 1879 (Reg.Bl. S. 65)
- Ministerial-Bekanntmachung, die Abgrenzung der geographischen Bezirke der vom 1. Oktober 1879 ab im Großherzogthum bestehenden Amtsgerichte betreffend vom 24. April 1879 (Reg.Bl. S. 251)
- Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
- Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32)
- 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41)