Achim Gercke
Achim Gercke (Joachim Wilhelm August Gercke; * 3. August 1902 in Greifswald; † 27. Oktober 1997) war ein deutscher Naturwissenschaftler. Er war „Sachverständiger für Rasseforschung“ im Reichsministerium des Innern und Mitglied des Reichstages.
Frühe Jahre
Achim Gercke wurde als drittes von fünf Kindern des Professors für Klassische Philologie Alfred Gercke in Greifswald geboren. 1909 zog die Familie nach Breslau um, wo Achim Gercke das Abitur ablegte und von 1922 bis 1925 an der Universität Breslau Mathematik und Naturwissenschaften studierte. Anfang März 1926 schloss er sich in Göttingen der NSDAP an (Mitgliedsnummer 31.490). Sein Studium beendete er 1930 in Freiburg mit einer Promotion zum Dr. phil. nat. mit einem Thema aus der Chemie. Anschließend folgte Gercke seinem Doktorvater als Assistent nach Greifswald.[1]
In seiner Freizeit beschäftigte sich Gercke ab 1925 intensiv mit genealogischen Studien und veröffentlichte bis 1932 unter dem Decknamen „Deutsche Auskunftei“ acht Hefte zum „familienkundlichen Nachweis über die jüdischen und verjudeten Universitäts- und Hochschulprofessoren und Richter“, die später die genealogische Grundlage waren für die Entlassung dieser Universitäts- und Hochschulprofessoren. Finanziell unterstützt von einem „Kreis der Freunde und Förderer der Deutschen Auskunftei“ stellte er in privater Initiative bis 1932 eine Kartei mit 400.000 Daten über Juden in Deutschland zusammen, die sich teilweise zur Denunziation von Politikern, Juristen, Wissenschaftlern oder Parteimitgliedern verwenden ließen.[2] Diese Kartei erhielt den Namen „Archiv für berufsständische Rassenstatistik“ und wurde ab 1931 in „NS-Auskunft“ umbenannt. Nach der Einführung des „Berufsbeamtengesetzes“ diente sie als Grundlage für den nun allgemein erforderlichen „Ariernachweis“.
Im „Braunen Haus“
Ende 1931 wurde Gercke mit seiner Kartei als Abteilungsleiter der „NS-Auskunft bei der Reichsleitung der NSDAP“ ins Münchner Braune Haus geholt. Seine Mitarbeiter überprüften die „arische“ Abstammung der Parteianwärter und bauten die Kartei aus. Gercke selbst schaltete sich in prominenten Fällen wie bei Reinhard Heydrich und Theodor Duesterberg ein.
Mit Helmut Nicolai, einem Juristen und Mitarbeiter der Innenpolitischen Abteilung der Reichsleitung der NSDAP, entwarf er 1932 ein „Rassenscheidungsgesetz“, das die Punkte vier, fünf und sieben im Parteiprogramm der NSDAP aufgriff und ausbaute. So sollten die „Ostjuden“ abgeschoben werden, allen Juden bestimmte Berufe verschlossen bleiben und das Wahlrecht versagt werden. Ehehindernis und Verbot des Geschlechtsverkehrs zwischen Deutschen und Juden waren ebenso vorgesehen wie die vollständige Abschiebung in ein „abgeschlossenes Nationalheim“.[3]
Im Mai 1933 veröffentlichte Gercke einen Beitrag zur „Lösung der Judenfrage“, in dem er den „planmäßigen Ausmarsch“ aller Juden und eine „internationale Regelung zur Schaffung einer Heimstätte“ für sie forderte.[4] Ferner nahm Gercke am 20. Dezember 1934 in München an einer Besprechung beim Stab des Stellvertreters des Führers und dem Reichsärzteführer Gerhard Wagner teil, in dem ähnliche Regelungen vorgeschlagen wurden, wie sie später im „Blutschutzgesetz“ der Nürnberger Gesetze eingefügt wurden. Darüber weit hinausgehend sollten alle Personen als „Judenmischlinge“ gelten, „soweit ihre am 1. Januar 1800 lebenden Vorfahren von nicht bei der Geburt christlich getauften Eltern“ abstammten.[5] Ausnahmsweise sollten Judenmischlinge in öffentlichen Stellungen verbleiben dürfen, wenn sie auf eine Nachkommenschaft verzichteten.
Gerckes Vorschläge nehmen damit gedanklich Teile von später tatsächlich umgesetzten Maßnahmen voraus, ohne dass indes ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang mit den folgenden Gesetzen und Verordnungen nachweisbar ist.
Aufstieg und Sturz
Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 wurde von allen Beamten ein Abstammungsnachweis verlangt. Am 2. Mai 1933 wurde Achim Gercke Leiter der „Dienststelle des Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsinnenministerium“ in Berlin. Zu den Aufgaben gehörten die Aufsicht über die Durchführung des Gesetzes, die Beaufsichtigung von Sippenforschern, die Überprüfung von Zweifelsfällen[6] und die letztinstanzliche Abstammungseinordnung nach erbbiologischem Hilfsgutachten. Am 28. März 1934 bestimmte Reichsleiter Philipp Bouhler, dass Gercke „sowohl für die NSDAP als auch für die gesamte mittelbare und unmittelbare Reichsverwaltung für alle Abstammungsfragen und für die Fragen der Sippenforschung“ zuständig sei.[7]
Sofort nach Ernennung als Dienststellenleiter in Berlin bemühte sich Gercke, alle familiengeschichtlichen Vereine in einem Reichsverein für Sippenforschung und Wappenkunde unter Führung von Karl Fahrenhorst zu zwingen, scheiterte aber dabei am Widerstreben der Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte, Leipzig unter Leitung von Johannes Hohlfeld und dem Herold in Berlin, dessen Vorsitz inzwischen Kurt Mayer übernommen hatte.[8]
Am 12. November 1933 wurde Gercke Mitglied des Reichstages. Gercke arbeitete am Entwurf des RIM für ein „Sippenamt-Gesetz“ mit, bei dem „Sippenämter“ Angaben zur „arischen“ Abkunft mit Informationen zur Erbgesundheit und ggf. „Asozialität“ verknüpfen sollten.[9] Die Umsetzung des Planes scheiterte an Kompetenzstreitigkeiten mit dem Justizministerium und der Reichsgesundheitsbehörde.
Im Januar 1935 wurde Gercke wegen angeblicher Verstöße nach § 175 verhaftet.[10] Er wurde am 18. März desselben Jahres aus der Partei ausgeschlossen und verlor alle seine Ämter sowie zum 9. April 1935 auch das Reichstagsmandat. Eine Intrige seines Nachfolgers Kurt Mayer im nachmaligen Reichssippenamt wird für denkbar gehalten.[11] Mayer war im Stab des Reichsführers-SS als Abteilungsleiter im Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) sowie im Hauptamt für Volksgesundheit unter Reichsärzteführer Gerhard Wagner tätig.[12]
Gercke wurde nicht rehabilitiert. Er wurde kurz nach Kriegsbeginn zu den Landesschützen eingezogen, kam 1943 in ein Bewährungsbataillon und kehrte 1945 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft zurück.
Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete er als Archivordner im Landeskirchlichen Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und als Standesbeamter in Adensen. Weiterhin war er tätig als Genealoge und Schriftsteller von Sachbüchern über Heimatkunde sowie als Imker.[13]
Literatur
- Kulturdezernat Göttingen (Hrsg.): Göttingen unterm Hakenkreuz. Nationalsozialistischer Alltag in einer deutschen Stadt – Texte und Materialien. Göttingen 1983.
- Diana Schulle: Das Reichssippenamt. Eine Institution nationalsozialistischer Rassenpolitik. (Diss. 1999) Berlin 2001, ISBN 3-89722-672-3.
- Cornelia Wegeler: „… wir sagen ab der internationalen Gelehrtenrepublik“. Altertumswissenschaft und Nationalsozialismus. Das Göttinger Institut für Altertumskunde 1921–1962. Böhlau, Wien 1996, ISBN 3-205-05212-9, S. 72–83.
Weblinks
- Biografie auf rosa-winkel.de
- Literatur von und über Achim Gercke im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Rudolf Kummer: Achim Gerckes Judenkartei (PDF-Datei; 21 kB) auf der Website von Gerd Simon
- George S. Messersmith: „Der gegenwärtige Stand der antisemitischen Bewegung in Deutschland“, Bericht von US-Generalkonsul George Messersmith an das State Department [US-Außenministerium] zum gegenwärtigen Stand der antisemitischen Bewegung in Deutschland (21. September 1933).
- Achim Gercke in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Nachlass Bundesarchiv N 1567
Einzelnachweise
- Gercke, Achim, Dr. phil. In: Alfons Labisch / Florian Tennstedt: Der Weg zum „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934. Entwicklungslinien und -momente des staatlichen und kommunalen Gesundheitswesens in Deutschland, Teil 2, Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf 1985, S. 412f.
- Angaben aus: Diana Schulle: Das Reichssippenamt. Berlin 2001, ISBN 3-89722-672-3.
- Diana Schulle: Das Reichssippenamt. S. 48–59.
- Wolf Gruner (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945, Bd. 1., Deutsches Reich 1933 - 1937. München 2008, ISBN 978-3-486-58480-6, Dok. 48, S. 168.
- Wolf Gruner (Bearb.): Die Verfolgung… Bd. 1., Deutsches Reich 1933 - 1937. Dok. 146, S. 392.
- Vergl. Richtlinien zu §1a Abs.3 des Reichsbeamtengesetzes vom 8. August 1933, RGBl. I S. 575.
- Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933 – 1945, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3, S. 89.
- Volkmar Weiss: Vorgeschichte und Folgen des arischen Ahnenpasses: Zur Geschichte der Genealogie im 20. Jahrhundert. Neustadt an der Orla: Arnshaugk, 2013, ISBN 978-3-944064-11-6.
- Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“…, S. 88.
- Diana Schulle: Das Reichssippenamt. S. 154f.
- Diana Schulle: Das Reichssippenamt. S. 155f.
- Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“…, S. 90.
- Bernd-Ulrich Hergemöller: Mann für Mann - Ein biographisches Lexikon. Suhrkamp Taschenbuch, Hamburg 2001, ISBN 3-518-39766-4.