Landesschützen (Deutsches Reich)
Als Landesschützen wurden mehrere Infanterieeinheiten des Heeres der Wehrmacht bezeichnet, die hauptsächlich aus Wehrpflichtigen der Landwehr (35–45 Jahre, bei Kriegsbeginn also Geburtsjahrgänge 1894–1904) und des Landsturms (über 45 Jahre, bei Kriegsbeginn also ab Geburtsjahrgang 1894 und niedriger) bestanden. Die Landesschützen übernahmen die Rolle, die beim Aufbau der Wehrmacht Landwehr- und Landsturmeinheiten zugedacht worden waren, da dieses Konzept bei Kriegsausbruch nicht umgesetzt wurde.
Landesschützenverbände auf Divisionsebene gab es nicht, am ehesten entsprachen die Landwehr-Divisionen, welche aber sowohl bei der Mobilmachung als auch bei der Aufstellung von Divisionen der 9. Aufstellungswelle meist nur im Planungsstadium existierten und dann wieder in Infanterie-Divisionen umbenannt wurden, allerdings auch aus älteren Jahrgängen bestanden und hauptsächlich Sicherungsaufgaben dienen sollten. Landesschützenregimenter und -bataillone wurden als bodenständige Einheiten in der Regel zu Besatzungs- und Sicherungsaufgaben verwendet, die Ausstattung und Ausbildung war entsprechend mangelhaft.
Gliederung und Ausrüstung
Gliederung und Uniformierung entsprachen anderen Infanterieverbänden der Wehrmacht, oft allerdings ohne schwere Waffen. Teils standen nicht einmal genug Uniformen zur Verfügung, die Bewaffnung bestand oft mehr oder weniger systematisch aus Beutewaffen, was wiederum Probleme mit der Munition und dem geschlossenen Einsatz brachte.
Einsatz
Landesschützen waren überwiegend in Landesschützenbataillone (LSB) gegliedert, von denen jeder Wehrkreis mehrere aufstellte. Oftmals nahmen sie innerhalb ihres Wehrkreises Bewachungs- und Sicherungsaufgaben wahr. So waren die LSB 303, 305, 307, 316, 326, 333 und 334 des Wehrkreises III (Berlin-Brandenburg) zur Bewachung des Stammlagers III A (Kriegsgefangenenlager) eingesetzt.[1] Am Kampf nahmen die Verbände dementsprechend höchstens zur Verteidigung besetzter Gebiete oder der deutschen Heimat teil, sie sind allerdings nicht mit dem Volkssturm gleichzusetzen, der im Konzept zwar dem historischen Landsturm ähnelte, allerdings eine milizähnliche Parteiorganisation war und nicht aus regulären Wehrmachteinheiten bestand. Neben Kämpfen im Rahmen von Wehrmachtverbänden war mitunter die Verteidigung der „Alpenfestung“ durch Tiroler Landesschützen geplant, welche Auffangstellungen besetzen sollten, bis sich die aus Italien zurückflutenden Einheiten gesammelt hätten; dieser Plan auf Initiative des Gauleiters von Tirol-Vorarlberg, Franz Hofer, wurde jedoch nicht verwirklicht.
Diese Art Landesschützen ist nicht zu verwechseln mit den österreich-ungarischen Landesschützen, bei denen es sich um eine moderne und hochgerüstete Gebirgstruppe handelte.
Literatur
- § 7 und 15 des Wehrgesetzes (Wehrdienst im Landsturm). Westarpscher Taschenkalender für die Luftwaffe 1939/40.
- Janusz Piekalkiewicz: Der Zweite Weltkrieg. ECON Verlag, ISBN 3-88199-298-7.
Einzelnachweise
- Uwe Mai: Kriegsgefangen in Brandenburg, Stalag III A in Luckenwalde 1939–1945. Metropol Verlag, Berlin 1999, ISBN 3-932482-25-5, S. 44