22. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten
Der 22. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika begrenzt die Amtszeit des Präsidenten der Vereinigten Staaten auf maximal zwei Amtsperioden. Vor dem Inkrafttreten des 22. Zusatzes sah die Verfassung eine derartige Begrenzung der Amtszeit eines Präsidenten nicht vor. Der Kongress der Vereinigten Staaten brachte den Zusatz am 21. März 1947 ein. Er wurde am 27. Februar 1951 von der erforderlichen Anzahl von Bundesstaaten ratifiziert.
Text
Section 1
No person shall be elected to the office of the President more than twice, and no person who has held the office of President, or acted as President, for more than two years of a term to which some other person was elected President shall be elected to the office of the President more than once. But this Article shall not apply to any person holding the office of President when this Article was proposed by the Congress, and shall not prevent any person who may be holding the office of President, or acting as President, during the term within which this Article becomes operative from holding the office of President or acting as President during the remainder of such term.
Section 2
This article shall be inoperative unless it shall have been ratified as an amendment to the Constitution by the legislatures of three-fourths of the several States within seven years from the date of its submission to the States by the Congress.
Absatz 1
Niemand darf mehr als zweimal zum Präsidenten gewählt werden. Niemand, der länger als zwei Jahre der Amtszeit, für die eine andere Person zum Präsidenten gewählt worden war, das Amt des Präsidenten innehatte oder dessen Geschäfte wahrnahm, darf mehr als einmal in das Amt des Präsidenten gewählt werden. Dieser Artikel findet keine Anwendung auf jemanden, der das Amt des Präsidenten zu dem Zeitpunkt innehatte, zu dem dieser Zusatzartikel durch den Kongress vorgeschlagen wurde. Er hindert auch nicht die Person, die das Amt des Präsidenten in der Periode innehat oder wahrnimmt, in der dieser Artikel in Kraft tritt, daran, für den Rest dieser Amtsperiode das Amt des Präsidenten fortzuführen.
Absatz 2
Dieser Artikel tritt in Kraft, wenn er innerhalb von sieben Jahren nach Abgabe durch den Kongress an die Bundesstaaten von drei Vierteln der einzelnen Bundesstaaten als Zusatz zur Verfassung ratifiziert wird.
Begrenzung der Amtszeit
Vormalige Tradition von maximal zwei Amtszeiten
Oftmals wird behauptet, dass der erste Präsident der Vereinigten Staaten, George Washington, die Tradition begründet habe, die Ausübung des Amtes des Präsidenten auf zwei Amtsperioden zu begrenzen. Sein Abschiedsgruß legt jedoch die Annahme nahe, dass er lediglich aus Altersgründen davon abgesehen hat, sich um eine weitere Amtsperiode zu bemühen. Eher wahrscheinlich ist die Annahme, dass Thomas Jefferson diese Sitte eingeführt hat. So schrieb Jefferson: „Falls keine Begrenzung der Amtszeit des Staatsoberhaupts in der Verfassung vorgesehen ist oder aber durch Gewohnheitsrecht geschaffen wird, so wird das Amt, das eigentlich nur für vier Jahre übertragen werden soll, de facto auf Lebenszeit übertragen“. Jeffersons direkte Nachfolger im Amt des Präsidenten, James Madison und James Monroe, hingen ebenfalls dem Prinzip der Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten auf zwei Amtsperioden an.
Versuche einer zweiten Wiederwahl
Nur wenige Präsidenten unternahmen den Versuch, das Amt für mehr als zwei Amtsperioden auszuüben. Nachdem er bereits von 1869 bis 1877 das Amt des Präsidenten innehatte, strebte Ulysses Simpson Grant das Amt für eine dritte Amtsperiode an, wurde von seiner Partei aber nicht mehr für die Wahl nominiert. Theodore Roosevelt, der 1901 dem ermordeten William McKinley als dessen vormaliger Vizepräsident ins Amt gefolgt war und nach Ablauf dieser Amtsperiode 1904 selbst für eine Amtsperiode zum Präsidenten gewählt worden war, wollte 1912 ein weiteres Mal zum US-Präsidenten gewählt werden, unterlag in der Wahl aber Woodrow Wilson.
Franklin D. Roosevelt
1940 wurde Franklin D. Roosevelt als erster für eine dritte Amtsperiode zum Präsidenten gewählt. Seine Anhänger begründeten den Bruch der bisherigen Tradition mit der durch den Zweiten Weltkrieg entstandenen besonderen Situation (in den die USA damals noch nicht eingetreten waren). Im November 1944, während sich die USA im Kriegszustand befanden, wurde Roosevelt für eine vierte Amtsperiode zum Präsidenten gewählt; er starb am 12. April 1945 im Amt.
Nach seinem Tod wurde von verschiedenen Seiten die Einführung einer strengen Vorschrift in der Verfassung angestrebt, die Präsidenten verbieten sollte, mehr als zweimal in das Amt gewählt zu werden. Hintergrund dieser Bestrebung war die Besorgnis, dass das Amt des Präsidenten ohne zeitliche Begrenzung der maximalen Amtsdauer der Position eines wohlwollenden Diktators auf Lebenszeit gleichkommen könnte, dessen Machtfülle die Gewaltenteilung gefährden und Wahlen überflüssig machen würde. Daher wurde der 22. Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten eingeführt.
Regelungen des Verfassungszusatzes
Aufgrund des Zusatzes darf niemand mehr als zweimal zum Präsidenten gewählt werden. Weiter darf niemand, der als Vizepräsident oder sonst in das Amt des Präsidenten nachgerückt ist, ohne zum Präsidenten gewählt worden zu sein, und danach mehr als zwei Jahre Präsident war oder anstelle des Präsidenten amtiert hat, mehr als einmal zum Präsidenten gewählt werden. Dies hat zur Konsequenz, dass gemäß dem Zusatz eine Person zwar nur zweimal zum Präsidenten, also insgesamt für acht Jahre, gewählt werden darf, theoretisch jedoch die Möglichkeit einer insgesamt zehnjährigen Amtszeit eröffnet wird. Umgekehrt kann bei einem Ausscheiden des Präsidenten nach weniger als zwei Jahren Amtszeit ein nachgerückter Vizepräsident nur einmal wiedergewählt werden, wodurch er weniger als acht Jahre amtiert. Theoretisch kann die Regelung die maximal erlaubte Amtszeit also auch auf rund sechs Jahre begrenzen.
Geschichte seit dem Inkrafttreten
Harry S. Truman war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Präsident und daher gemäß dessen Bestimmungen als einziger von den dort getroffenen Regelungen ausgenommen. Er trat in der Tat bei einer der ersten Vorwahlen zur Wahl 1952 an, zog sich aber nach der Niederlage dort zurück.
Seither wäre es nur Lyndon B. Johnson möglich gewesen, für mehr als acht Jahre das Amt des Präsidenten zu bekleiden. Nach der Ermordung von John F. Kennedy im November 1963 rückte er als dessen Vizepräsident in das Amt des Präsidenten nach und amtierte für die restliche Amtsperiode, von der bereits mehr als zwei Jahre verstrichen waren, für 14 Monate als Präsident. Danach wurde er 1964 selbst zum Präsidenten gewählt. Wäre er nicht 1968 aus den Vorwahlen (primaries) der demokratischen Partei zur Präsidentschaftswahl ausgestiegen, sondern nochmals zum Kandidaten nominiert worden, so hätte er im Falle eines Wahlsieges und einer damit einhergehenden weiteren Amtsperiode für insgesamt über neun Jahre Präsident sein können. Der im August 1974 nach Richard Nixons Rücktritt ins Präsidentenamt nachgerückte Gerald Ford hingegen hätte, wäre er bei der Präsidentschaftswahl im Jahre 1976 gewählt worden, im Jahr 1980 nicht erneut für eine zweite volle Amtsperiode kandidieren können, da von Nixons Amtszeit noch mehr als zwei Jahre verblieben.
Verhältnis des 22. zum 12. Zusatz
Fragen wirft die Interpretation des 22. Zusatzes im Verhältnis zum 1804 ratifizierten 12. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten auf. Der 12. Zusatz bestimmt, dass eine Person, die nach der Verfassung nicht zum Präsidenten gewählt werden darf, auch nicht zum Vizepräsidenten gewählt werden darf.
“But no person constitutionally ineligible to the office of President shall be eligible to that of Vice-President of the United States.”
„Eine Person, die nach der Verfassung nicht in das Amt des Präsidenten gewählt werden darf, darf auch nicht in das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden.“
Während es unstreitig ist, dass nach dem zwölften Zusatz die direkt in der Verfassung verankerten Voraussetzungen für die Befähigung zum Präsidentenamt – Alter, Staatsbürgerschaft, Geburtsort in den USA und Wohnsitz – auch für die Ausübung des Amtes des Vizepräsidenten maßgeblich sind, ist umstritten, ob eine Person, die zweimal zum Präsidenten gewählt worden ist, danach noch zum Vizepräsidenten gewählt oder ernannt werden darf. Einige argumentieren, dass der 22. Zusatz in Verbindung mit dem 12. Zusatz jede Person, die zweimal zum Präsidenten gewählt worden ist, sowohl von einem späteren Dienst als Vizepräsident als auch von einer Nachfolgerschaft im Amte des Präsidenten – gleich von welcher Position des US-Ämtersystems ausgehend – ausschließt. Andere meinen, dass der 12. Zusatz die persönlichen Qualifikationen für die Bekleidung des Amtes normiere, während der 22. Zusatz lediglich die Voraussetzungen der Wählbarkeit regele.
Da seit dem Inkrafttreten des 22. Zusatzes kein zweimal gewählter Präsident das Amt des Vizepräsidenten angestrebt hat, ergab sich bisher nicht die Möglichkeit einer Klärung der Streitfrage durch die Gerichte.
Kritik am 22. Zusatz
Der ehemalige Präsident Bill Clinton hat dafür plädiert, den 22. Zusatz zu ändern. So sollte es ehemaligen Präsidenten, die bereits zweimal in das Amt gewählt worden sind, erlaubt sein, sich nach Verstreichen eines gewissen Zeitraums erneut um das Amt zu bemühen. Zur Begründung gab er an, dass das Land in Zeiten der Krise die Leitung durch eine bereits erprobte und bewährte Persönlichkeit wünschen könnte. Laut Sherman Adams soll Dwight D. Eisenhower sich im Rahmen einer Pressekonferenz wie folgt kritisch zur Beschränkung der Amtszeit des Präsidenten geäußert haben: „Die Vereinigten Staaten sollten in der Lage sein, jede Person zu ihrem Präsidenten zu wählen, die gewünscht ist; unabhängig von der Anzahl der Amtsperioden, die diese Person bereits im Amte des Präsidenten verbracht hat“. Nach dem Ende seiner Amtszeit unterstützte auch Ronald Reagan öffentlich die Abschaffung des 22. Zusatzes. Sowohl Clinton als auch Eisenhower und Reagan wurden jeweils zweimal in das Amt des Präsidenten gewählt und waren somit vom 22. Zusatz betroffen.
In den letzten Jahren wurden mehrere Versuche unternommen, den 22. Zusatz zu ändern oder abzuschaffen. Sie blieben alle erfolglos.