Zips (Pegnitz)
Zips ist ein Gemeindeteil der Stadt Pegnitz im Landkreis Bayreuth (Oberfranken, Bayern).
Zips Stadt Pegnitz | |
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Höhe: | 445 m ü. NHN |
Einwohner: | 117 (25. Mai 1987) |
Eingemeindung: | 1. Mai 1978 |
Postleitzahl: | 91257 |
Vorwahl: | 09241 |
Geografie
Das Dorf liegt am Zipser Mühlbach nordöstlich von Pegnitz. Die B 2, die hier mit der B 85 identisch ist, führt am westlichen Ortsrand vorbei. Die A 9 verläuft weiter entfernt westlich.
Geschichte
1327 wurde ein „Eberhard Zueptzer“ genannt. Dies ist zugleich die erste urkundliche Erwähnung des Ortes. Das Bestimmungswort des Ortsnamens ist der slawische Personenname Soběk.[1]
Mit dem Gemeindeedikt (frühes 19. Jahrhundert) wurde die Ruralgemeinde Zips gebildet, zu der Arnoldsreuth, Craimoos, Gößmannsreuth, Langenreuth, Neumühle, Preunersfeld, Schmellenhof, Schönfeld und Stemmenreuth gehörten. Im Rahmen der Gebietsreform in Bayern wurde die Gemeinde am 30. April 1978 aufgelöst: Zips wurde mit Langenreuth und Stemmenreuth in die Stadt Pegnitz eingegliedert, die übrigen Gemeindeteile kamen an den Markt Schnabelwaid.[2]
Am 30. Dezember 1971 kam es auf der Bahnstrecke Nürnberg–Cheb 200 Meter südlich von Zips zu einem schweren Zugunglück. Eine einzeln auf dem falschen Gleis verkehrende Diesellokomotive des Typs V 10020 stieß frontal mit einem entgegenkommenden Güterzug zusammen, der von einer Dampflokomotive der Baureihe 50 geführt wurde. Dabei kamen drei Personen ums Leben.[3]
Literatur
- Josef Pfanner: Landkreis Pegnitz (= Historisches Ortsnamenbuch von Bayern, Oberfranken. Band 2). Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1965, DNB 457000961, S. 63.
Einzelnachweise
- J. Pfanner: Landkreis Pegnitz, S. 63.
- Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 677.
- Mit drei Promille auf der Lok in: Lok Magazin 4/2021, S. 66 f.