Zentrum Bayern Familie und Soziales

Das Zentrum Bayern Familie u​nd Soziales (ZBFS) w​urde zum 1. August 2005 i​m Rahmen d​er Verwaltungsreform i​n Bayern geschaffen. Es i​st eine zentrale Landesbehörde m​it Sitz i​n Bayreuth u​nd Regionalstellen i​n Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg u​nd Würzburg. Das ZBFS i​st dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit u​nd Soziales nachgeordnet.

Bayern Zentrum Bayern Familie und Soziales
– ZBFS –
Staatliche Ebene Freistaat Bayern
Aufsichts­behörde(n) Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bestehen seit 1. August 2005
Hauptsitz Bayreuth
Behördenleitung Norbert Kollmer (Präsident)
Website www.zbfs.bayern.de

Organisation

Das ZBFS fügt

zusammen.

Aufgaben

Die Aufgaben d​es Zentrum Bayern Familie u​nd Soziales sind

Antragstellung

Antragsformulare sind bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales und im Internet verfügbar. Anträge auf Elterngeld[1] und zur Feststellung einer Behinderung[2] können auch online gestellt werden. Das ZBFS verfügt darüber hinaus über Sonderbetreuer für den Bereich Opferentschädigung. Diese klären die Opfer von Gewalttaten umfassend über ihre Rechtsstellung auf und beraten bei der Antragstellung.

Einzelnachweise

  1. Onlineantrag Elterngeld
  2. Onlineantrag Schwerbehinderung
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