Sternenkind
Als Sternenkind, seltener als Schmetterlingskind oder Engelskind,[1] werden verstorbene Kinder bezeichnet, insbesondere wenn sie vor, während oder bald nach der Geburt verstorben sind.[2]
Im engeren und ursprünglichen Sinn bezeichneten die Begriffe Kinder, die aufgrund von zusätzlichen Anforderungen der Personenstandsgesetzgebung (in Deutschland mindestens 500 Gramm Körpergewicht oder bei weniger als 500 Gramm mindestens 24. Schwangerschaftswoche erreicht) keinen Eintrag als Person im Geburtsregister/Sterberegister bekamen.[3] Der Begriff wurde mit der Zeit für immer mehr früh verstorbene Kinder verwendet.[4]
Der poetischen Wortschöpfung liegt die Idee zugrunde, Kinder zu benennen, die „den Himmel“ (poetisch: die Sterne) „erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften“.
Nicht zu verwechseln ist die Bezeichnung ‚Sternenkind‘ mit ‚Sterngucker‘. Letzteres bezeichnet ein Kind, das lebend, jedoch kopfseitig umgekehrt (hintere Hinterhauptslage) geboren wird und damit nach oben schauend zur Welt kommt.
Fokus, Abgrenzung
Der Begriff Sternenkind richtet den Fokus auf das Kind selbst, im Gegensatz zu solchen Begriffen wie Fehlgeburt und Totgeburt, die traditionell nicht nur für den Vorgang des Absterbens der Leibesfrucht, sondern auch für das abgestorbene bzw. verstorbene Lebewesen selbst verwendet werden. Er berücksichtigt die intensive Bindung, die vor allem viele Mütter und Väter bereits zum ungeborenen Kind entwickeln und die deswegen oft intensive und langanhaltende Trauer, die dessen Tod verursacht. Dieser gefühlsmäßigen Bindung widerstrebt die Bezeichnung Fehlgeburt oder Totgeburt für das verstorbene kleine Wesen und die diesen Worten zugrunde liegenden Ansichten und Verfahrensweisen.
Geschichte
Totgeburten wurden bis zum Ende der 1980er tabuisiert, weil angenommen wurde Frauen würden traumatisiert, wenn sie ihr Todgeborenes oder kurz nach der Geburt verstorbenes Sternenkind sehen oder gar berühren. So wurden etwa Fehlgeburten mit dem Klinikmüll entsorgt. Ein Berliner Unternehmen verarbeitete diesen Müll, einschließlich der Föten, zu einem im Straßenbau verwendeten Granulat.[5] Teilweise wurden die tot geborenen Kinder auch Pharmaunternehmen zu Forschungszwecken überlassen.[6] Früher war es nicht üblich, dass sich Mütter von ihren verstorbenen Kindern verabschiedeten. Eine Totgeburt wurde als Tabuthema behandelt, Mütter sollten die Kinder erst gar nicht sehen, sondern sie lieber schnell vergessen. Die Babys tauchten nicht in den Familienbüchern auf. Heute spielt das Abschiednehmen nach der Totgeburt zu Recht eine wichtige Rolle.[7]
Häufigkeit
Vor oder bei der Geburt gestorbene Kinder, die die Anforderungen für eine Eintragung im Personenstandsregister nicht erfüllen, werden statistisch nicht erfasst.[8]
Einen Hinweis auf die Häufigkeit gibt die Veränderung der Anzahl der Totgeburten, die mit Aufgabe der zusätzlichen Bedingung, mindestens 22 Schwangerschaftswochen oder mindestens 500 g schwer in Frankreich einherging. Die Quote der Totgeburten stieg im Folgejahr der Neuregelung um 0,13 % an, genauso jedoch auch im Jahr darauf.[8]
Die Definitionsänderung in Deutschland im Jahre 1994 durch Herabsetzung des Mindestgewichts statistisch erfasster Totgeburten von 1000 g auf 500 g fand sichtbaren Eingang in die deutschlandweite Statistik.[9]
20 bis 30 % der Schwangerschaften gehen verfrüht zu Ende, die meisten Fehlgeburten finden innerhalb der ersten sechs Wochen statt, so ProFamilia für Baden-Württemberg[10]. 5535 Kindern sind im Jahr 2020 insgesamt vor der Geburt oder innerhalb des 1. Lebensjahres (die landläufig zu den Sternenkindern zählen) verstorben, so die vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts[11], das allerdings nur Kinder über 500 g in der Statistik ausweist. Das Bundesministerium für Bevölkerungsforschung rechnet, dass heute etwa vier von eintausend Schwangerschaften mit dem Tod des Neugeborenen enden[9].
Rechtslage
Deutschland
In Deutschland erreichte die Bezeichnung Sternenkind auch außerhalb von Internetseiten und -foren für betroffene Eltern und Selbsthilfegruppen von Trauernden ab Ende 2009 eine breite Öffentlichkeit. Das hessische Elternpaar Barbara und Mario Martin, das 2007 und 2008 drei Kinder früh verloren hatte, richtete eine Petition an den Bundestag, über eine Änderung der Personenstandsgesetzgebung künftig alle geborenen Kinder über den Eintrag in das Personenstandsregister als Personen anzuerkennen und somit auch eine reguläre Bestattung zu ermöglichen.[3] Juristisch und statistisch wird zwischen Totgeburten und Fehlgeburten unterschieden und letztere personenstandsrechtlich nicht erfasst.[12]
Die Petition, der sich über 40.000 Bürger anschlossen,[6] löste eine umfangreiche Berichterstattung aus. Sie wurde im Petitionsausschuss unterstützt und befürwortend der Bundesregierung vorgelegt, die 2012 den Gesetzgebungsprozess einleitete.[13] Der Entwurf des Änderungsgesetzes sah eine Änderung der Personenstandsverordnung dahingehend vor, dass jedes tote Kind auf dem zuständigen Standesamt beurkundet werden kann.[14] 1938, 1958, 1979, 1994 waren jeweils die Bedingungen für eine Aufnahme ins Personenstandsregister geändert worden.[8]
Im Mai 2012 schlugen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich dem Kabinett vor, allen tot geborenen Kindern eine „Existenz“ zu geben.[6] Der Deutsche Bundestag beschloss Anfang Februar 2013 einstimmig, das Personenstandsrecht zu ändern. Der Bundesrat stimmte dieser Regelung Anfang März 2013 zu, so dass Eltern von tot geborenen Kindern – auch rückwirkend und unabhängig von ihrem Geburtsgewicht und der Schwangerschaftsdauer – diese standesamtlich eintragen lassen können.[15][16]
Mit Inkrafttreten des Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (PStRÄndG) vom 7. Mai 2013[17] ist eine Beurkundung von Sternenkindern in die Personenstandsregister nicht umgesetzt worden. Es besteht nunmehr die Möglichkeit, auf frist- und formlosen Antrag eine beurkundete Bescheinigung nach Anlage 13 der Personenstandsverordnung (PStV) vom Standesamt zu erhalten, die aber keine Personenstandsurkunde darstellt und somit inhaltlich auch keine Rechtswirkungen entfalten kann; dies gilt insbesondere auch für den Bezug öffentlicher Leistungen. Die Ausstellung einer beurkundeten Bescheinigung bezieht sich auch auf Fälle, die vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung bereits eingetreten sind.[18]
Anders als das Personenstandsrecht, das gesetzlich bundesweit gilt, ist die Bestattung von Sternenkindern durch Bestattungsgesetze auf Länderebene geregelt[19] und differiert dementsprechend hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf die Beisetzung ihres Sternenkindes. Die Gesetze unterscheiden sich sowohl in der Begrifflichkeit als auch im Inhalt teilweise deutlich voneinander.[20] Im groben Überblick kann man folgende Fälle unterscheiden:
- Die Leibesfrucht bis 500 g und ohne Lebenszeichen geboren ist nicht bestattungspflichtig und muss „ethisch entsorgt“ werden. Dies bedeutet, sie darf nicht mit dem Klinikabfall fortgeschafft werden und wird meist tiefgefroren aufbewahrt, bis die nächste Sammelbeisetzung des Klinikums stattfindet und dann auf dem Friedhof beigesetzt. Jedoch haben Eltern ein Bestattungsrecht (in Bremen erst nach der 12. Schwangerschaftswoche). Sie dürfen ein solches Sternenkind in den meisten Bundesländern transportieren, aufbewahren und beisetzen wie sie möchten, da sie nicht bestattungspflichtig sind. Daraus ergibt sich allerdings auch, dass es keinen Anspruch auf eine Sozialbestattung über das Sozialamt gibt. Die Kliniken bieten aber in der Regel mehrmals im Jahr eine kostenfreie Sammelbestattung an, zu der die Eltern meist eingeladen sind.
- Die Totgeburt, also ein Kind, das mit über 500 g geboren wurde und keine Lebenszeichen hatte, ist in der Regel bestattungspflichtig (in Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erst ab 1.000 g, in Hessen erst nach der 25. Schwangerschaftswoche). Das bedeutet, dass die Eltern ihr Sternenkind individuell bestatten müssen. Sie müssen diese Bestattung selbst organisieren und bezahlen. Sind sie dazu finanziell nicht in der Lage, können sie eine Sozialbestattung beim zuständigen Standesamt beantragen.
- Lebend geborene Kinder, egal welchen Gewichts, die Lebenszeichen hatten (und dazu zählt auch eine pulsierende Nabelschnur) unterscheiden sich vor dem Bestattungsgesetz nicht von erwachsenen Verstorbenen. Die Eltern müssen ihr Kind individuell bestatten. Es gelten die normalen Bestimmungen der Bundesländer, einschließlich der Möglichkeit einer Sozialbestattung.
Österreich
Auch in Österreich ist der Begriff Sternenkind verbreitet.[21]
Im Jahre 2012 wurde von einer betroffenen Mutter, Anita Ogris, eine Online-Petition ins Leben gerufen, mit dem Ziel österreichweit per Bundesgesetz die Voraussetzung dafür zu schaffen, ein Kind auf Wunsch der Eltern im Standesamt eintragen und beurkunden lassen zu können, auch wenn ein Geburtsgewicht von unter 500 Gramm vorliegt. Idealerweise solle eine Eintragung für alle fehlgeborenen Kinder ab Feststellung der Schwangerschaft möglich werden.[22]
Am 22. Mai 2014 wurde die Petition „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister“ von Abgeordneten Hermann Lipitsch gemeinsam mit der Initiatorin Anita Ogris, betroffenen Eltern aus Österreich und der Vorsitzenden vom Verein Pusteblume[23], Simone Strobl, an Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer überreicht.[24][25] Der parlamentarischen Petition stimmten 3095 Österreicherinnen und Österreicher zu.[26]
Am 22. Oktober 2014 hat der Nationalrat der geforderten Gesetzesänderung “Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister” einstimmig zugestimmt. Der 6-Parteien-Entschließungsantrag lautete: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Gesetzesinitiative zu erarbeiten und dem Nationalrat als Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der rechtliche Rahmen geschaffen wird, dass auf Wunsch der Eltern auch im österreichischen Recht fehlgeborene Kinder beurkundet werden können.[27]
Am 22. November 2016 erfolgte der Beschluss zur Gesetzesänderung im Ministerrat[28] und am 14. Dezember 2016 im Plenum des Nationalrates. Am 22. Dezember 2016 stimmte der Bundesrat der Gesetzesänderung zu.[29]
Mit Inkrafttreten des geänderten Bundesgesetzes über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) ist es ab 1. April 2017 in Österreich möglich, dass frühverstorbene Kinder (Fehlgeburten) unter 500 Gramm Geburtsgewicht ins Personenstandsregister eingetragen werden können und sich eine Urkunde ausstellen zu lassen. Die Eintragung ist freiwillig, zeitlich unbegrenzt rückwirkend, mit einer ärztlichen Bestätigung von der Mutter oder dem Vater (mit dem Einverständnis der Mutter) möglich.[30] Laut dem Personenstandsgesetz 2013 § 57a hat die Urkunde über Fehlgeburten zu enthalten: [31]
- allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater (§ 36 Abs. 7) bekannt gegebener Name;
- allenfalls das Geschlecht des Kindes;
- den Tag und allenfalls Ort der Fehlgeburt des Kindes;
- die Namen der Mutter und allenfalls des Vaters (§ 36 Abs. 7);
- das Datum der Ausstellung;
- die Namen des Standesbeamten.
Die beurkundete Bescheinigung kann am Standesamt beantragt werden und stellt keine Personenstandsurkunde im ursprünglichen Sinne dar. Deshalb hat sie keine Rechtswirkung auf weitere Gesetze, wie zum Beispiel das Leichen- und Bestattungsgesetz oder auf das Mutterschutzgesetz.
Schweiz
Auch in der Schweiz hat sich der Begriff Sternenkind[32] etabliert. In der Schweiz gelten Kinder ab 500 g oder ab der 22. Schwangerschaftswoche als Totgeburten und werden statistisch erfasst.[8] Im Jahr 2020 gab es statistisch 632 Sternenkinder,[33] Fehlgeburten werden dabei nicht berücksichtigt.
Niederlande
In den Niederlanden gibt es keine gesetzlichen Regelungen vor der 24. Schwangerschaftswoche.
Frankreich
Frankreich kennt keinen juristischen oder statistischen Unterschied von Fehl- versus Totgeburten. Dort besteht also kein Problem nicht im Personenstandsregister eingetragener Geburten.[8][34]
Trauerbewältigung
Die Trauerbewältigung oder auch Trauerarbeit wird heutzutage als wichtiger und elementarer Bestandteil der psychischen Verarbeitung beim Verlust eines Kindes gesehen. Eltern und andere Betroffene von Sternenkindern können auf eine Vielzahl, zumeist ehrenamtlicher Angebote zugreifen.
Die meisten Frauen wissen heute dank moderner Schwangerschaftstests oft schon in der 5. Woche, dass sie schwanger sind. Kurz darauf halten sie bereits die ersten Ultraschallbilder in den Händen und bauen damit schon früh eine enge Beziehung zum Kind auf. Für sie macht es keinen Unterschied, ob sie ihr Kind in einem frühen oder in einem späteren Stadium verlieren und ob es sich per Definition um eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt handelt – die Trauer ist riesengroß. Trauerrituale können helfen.[35]
Zu möglichen Trauerritualen zählen unter anderem:
- Ultraschallbild aufbewahren
- Dem Kind einen Namen geben
- Zeit für den Abschied lassen
- An Fotos oder Videos denken
- Fuß- und Handabdruck machen
- Haarlocke und Namensbändchen aufbewahren
- Geburts- oder Todeskarten gestalten
- Erinnerungsstücke schaffen
- Jahrestage eintragen
- Eine Kerze basteln
- Plazenta vergraben
- Bäumchen pflanzen
- Einen Ort zum Trauern schaffen
Hilfsangebote
Neben der staatlichen psychischen Notfallversorgung und den psychosozialen Hilfsangeboten hat sich eine breite, meist ehrenamtliche Unterstützung etabliert. Diese reicht von Online-Selbsthilfegruppen in sozialen Netzwerken[36], über Vereine die Einschlagdeckchen und Kleidung in diesen sehr kleinen Größen fertigen, handgefertigte Einzelstücke oder Fotografien als Erinnerung, Särge in entsprechender Größe bis hin zu Organisationen, die sich für Grabstellen für Sternenkinder jedes Alters einsetzen und diese pflegen. Insbesondere die Fotografie von Sternenkindern hat an Bedeutung gewonnen und wird mit Hilfe der Krankenhäuser und Hebammen gefördert und ermöglicht.
Viele dieser Hilfsangebote sind regional oder lokal organisiert, jedoch haben sich auch bundesweite Organisationen[37] gegründet, die sich unter anderem diesem Thema widmen.
Literatur
Trauer um Sternenkinder
- Barbara und Mario Martin: Fest im Herzen lebt ihr weiter: Wie wir drei Kinder verloren und den Kampf um ihre Würde gewannen. Ein Ratgeber für Eltern von Sternenkindern . Oktober 2014, 2. Auflage, ISBN 978-3-8633-4028-5 .
- Barbara Künzer-Riebel/Gottfried Lutz (Hrsg.): Nur ein Hauch von Leben – Eltern berichten vom Tod ihres Babys und der Zeit ihrer Trauer. Kaufmann-Verlag, 6. erweiterte Auflage 2011, ISBN 978-3-7806-0951-9.
- Hannah Lothrop: Gute Hoffnung – jähes Ende: Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern. Kösel-Verlag 1998.
- Sabine Bode, Fritz Roth: Wenn die Wiege leer bleibt. Hilfe für trauernde Eltern, Bastei Lübbe (Lübbe Ehrenwirth); Auflage: OA (20. August 2002), ISBN 978-3-431-03344-1.
- Alexandra Bosch (Hrsg.): Eigentlich unsere Kinder. Wie Mütter und Väter den frühen Verlust ihres Kindes erleben. Maximilianprojekt, Baden-Baden 2004, ISBN 978-3-00-015296-2.
- Christine Fleck-Bohaumilitzky, Christian Fleck (Hrsg.): Du hast kaum gelebt. Trauerbegleitung für Eltern, die ihre Kinder vor, während oder kurz nach der Geburt verloren haben. Kreuz-Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-7831-2717-1.
- Volker Ragosch (Hrsg.), Birgith Zebothsen: Sternenkinder. Wenn eine Schwangerschaft zu früh endet. Verlag: Südwest, 2007, ISBN 978-3-517-08374-2.
- Tomy Mullur/Andrzej Krzyzan: Frohes Warten – früher Tod. Wenn Eltern ihr Kind vor, bei oder kurz nach der Geburt verlieren; Erfahrungen – Rituale – Trauerbegleitung, 2009 Tyrolia, ISBN 978-3-7022-3029-6.
- Petra Hillebrand: Flieg, kleiner Schmetterling. Gedanken zur Trauer um ein Kind, Auflage 2., unveränderte Aufl. 2011 (1. Aufl. 2009) Tyrolia, ISBN 978-3-7022-2992-4.
- Ute Horn: Leise wie ein Schmetterling: Abschied vom fehlgeborenen Kind., Verlag: Scm Hänssler, 2011, ISBN 978-3-7751-4378-3
- Maureen Grimm und Anja Sommer: Still geboren. Panama Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-938714-13-3.
- Norbert Fischer und Elke Heinen (Hrsg.): Sternenkinder. Grab- und Gedenkstätten frühverstorbener Kinder, Schleswig 2021, ISBN 978-3-9822930-1-1
Zum Hintergrund der Entstehung der starken Bindung zwischen Mutter und ungeborenem Kind, der Ursache für die vielfach tiefe Trauer im Verlustfall, und zur vorgeburtlichen Psychologie (allgemein, nicht Trauerfall):
- György Hidas, Jenö Raffai: Nabelschnur der Seele. Psychoanalytisch orientierte Förderung der vorgeburtlichen Bindung zwischen Mutter und Baby, 2006, Psychosozial-Verlag, ISBN 978-3-89806-458-3
Weblinks
- Liste von Gedenk- und Aktionstagen Zu 15. Oktober, Tag des Sternenkindes und zweiter Sonntag im Dezember Weltgedenktag für alle verstorbenen Kinder
Einzelnachweise
- vgl. Linkliste, Link von https://web.archive.org Version vom 12. Mai 2014 .
- z. B. www.sternenkinderbruecke.de, abgerufen am 16. Oktober 2012.
- «Sternenkinder» sollen als Personen gelten, Die Welt, 6. Mai 2012.
- Ralf Korrek: Begriff Sternenkinder, auf der Webseite land-der-sternenkinder.de Abgerufen am 16. Oktober 2012.
- Sven Seeger: Umgang mit Fehl- und Totgeburten. (PDF) In: treffpunkt-ethik.de. 29. April 2004, archiviert vom Original am 30. Oktober 2007; abgerufen am 20. Dezember 2021.
- Conny Neumann: Als hätte es ihn nie gegeben. In: Der Spiegel. Nr. 42, 2012, S. 38 f. (online – 15. Oktober 2012).
- 9Monate.de Abschnitt: Der Abschied nach einer Totgeburt, abgerufen am 9. Dezember 2021
- Siehe umfangreiche Erläuterungen im Artikel Totgeburt
- Bundesamt für Bevölkerungsforschung, abgerufen am 9. Dezember 2021
- Abgerufen am 02. Dezember 2021
- https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/Tabellen/lebendgeborene-gestorbene.html/
- Personenstandsverordnung (PStV), bis 15. Mai 2013 geltenden Fassung
- Verlauf der Petition. In: JLTFPW [Website von Barbara und Mario Martin]. Abgerufen am 8. März 2014.
- Drucksache 17/10489 vom 15. August 2012: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (PDF; 2,0 MB).
- Sternenkind. In: Süddeutsche Zeitung. 2. Februar 2013, S. 4.
- Gesetzliche Neuregelung: „Sternenkinder“ dürfen Namen bekommen. In: Spiegel Online. 14. Mai 2013, abgerufen am 8. März 2014.
- BGBl I, S. 1122
- FAQ des BMFSFJ
- Länderspezifische Bestattungsgesetze (BstG). In: Initiative Regenbogen. Abgerufen am 28. April 2020.
- Sternenkinder - Rechtliches. Abgerufen am 27. April 2020. Tabelle mit Regelungen der einzelnen Bundesländer, www.aeternita.de.
- https://web.archive.org/web/20130205205541/http://www.leben-ohne-dich.com/index.php?id=46.
- Activism: Petition Online Österreich – Fehlgeborene Kinder sollen als Kinder offiziell anerkannt werden!, abgerufen am 16. Oktober 2012.
- Verein Pusteblume. Verein Pusteblume, abgerufen am 6. September 2017.
- Oberösterreichische Nachrichten: Laut Gesetz existiert ein Mensch erst ab 500 Gramm. (Online [abgerufen am 29. August 2017]).
- Verein Pusteblume | Petition ist am Weg! Abgerufen am 29. August 2017.
- 18/PET (XXV. GP) - Abschaffung der 500-Gramm-Grenze bei Fehlgeburten und freiwillige Eintragung aller Kinder ins Personenstandsregister. In: www.parlament.gv.at. Abgerufen am 13. Dezember 2016.
- 262/UEA (XXV. GP) - "Sternenkinder". In: www.parlament.gv.at. Abgerufen am 13. Dezember 2016.
- PK-Nr. 1395/2016. Abgerufen am 7. April 2017.
- PK-Nr. 1460/2016. Abgerufen am 7. April 2017.
- Eintragung von Sternenkinder möglich. Verein Pusteblume, 22. Dezember 2017, abgerufen am 7. April 2017.
- RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Personenstandsgesetz 2013 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 07.04.2017. Abgerufen am 7. April 2017.
- https://www.familienleben.ch/schwangerschaft/geburt/totgeburt-abschied-nehmen-vom-engelkind-4513/ Totgeburt: In Ruhe Abschied zu nehmen hilft bei der Trauerbewältigung, abgerufen am 9. Dezember 2021
- https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/sterblichkeit-todesursachen/saeuglings-totgeburten.html/ Säuglingssterblichkeit und Totgeburten Schweiz, abgerufen am 9. Dezember 2021
- Siehe auch Französischer Wikiartikel
- https://www.urbia.de/magazin/schwangerschaft/geburt/sternenkinder-mit-ritualen-abschied-nehmen/ Urbia: Mit Ritualen Abschied nehmen, abgerufen am 9. Dezember 2021
- https://www.facebook.com/groups/Sternenkinder1/ Geschlossene Gruppe für Betroffene (23754 Mitglieder, Abruf am 5. Dezember 2021)
- Siehe z. B. https://www.veid.de/ Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e.V. (VEID)