Steinacker (Gunzenhausen)
Steinacker ist ein Gemeindeteil der Stadt Gunzenhausen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Mittelfranken, Bayern).
Steinacker Stadt Gunzenhausen | |
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Höhe: | 450 m ü. NHN |
Einwohner: | 29 (1979) |
Postleitzahl: | 91710 |
Vorwahl: | 09831 |
Steinacker, Luftaufnahme (2020) |
Geographische Lage
Der Weiler befindet sich auf einer Höhe von rund 450 m über NHN[1] ca. 5 km südwestlich von Gunzenhausen, nahe dem Gunzenhäuser Gemeindeteil Nordstetten und dem Gnotzheimer Gemeindeteil Simonsmühle. Südöstlich des Ortes liegt die Waldflur Dammholz; nördlich die Waldflur Erzgruft, wo auch die Quelle des Pflaumfelder Grabens ist.
Geschichte
Bei Steinacker gab es eine Siedlung aus der Linearbandkeramik und mehrere Körpergräber.
Steinacker ist erstmals im 14. Jahrhundert geschichtlich greifbar; in einem Beleg um 1300 bis 1364 heißt es, dass der Seginger, ein Lehensmann des Grafen von Oettingen, zwei Teile des Zehnts in Steinacker vom Bischof von Eichstätt zu Lehen hat; ein weiterer oettingscher Lehensmann, Konrad von Altheim, hat zu dieser Zeit ebenfalls eichstättischen Lehensbesitz in Steinacker. 1360 ist von einem Besitzwechsel der zwei Höfe zu „Steynacker“ von Ulrich, Erkenger und Konrad von Rechenberg an Burchart von Seckendorff die Rede. 1384 hat ein Fritz Kraft vom Eichstätter Bischof zwei Drittel des Zehnts von Steinacker zu Lehen. 1548 waren die zwei Höfe des Dorfes dem oettingschen Amt Spielberg abgabenpflichtig; diese lagen nach 1657 vermutlich infolge des Dreißigjährigen Krieges öde. 1732 besteht der Weiler wie zuvor aus zwei oettingschen Höfen, die ins katholische Gnotzheim gepfarrt sind; während die Gemeindeherrschaft Oettingen-Spielberg gehört, wird die hohe Gerichtsbarkeit vom markgräflich-ansbachischen Oberamt Gunzenhausen wahrgenommen, das 1792 mit dem Ansbacher Fürstentum an Preußen übergeht. Gegen Ende des Heiligen Römischen Reichs gibt es 1802 in Steinacker weiterhin die zwei Untertanenfamilien.[2]
1806 kam Steinacker mit dem ehemals ansbachischen Fürstentum an das Königreich Bayern und wurde 1808 mit Pflaumfeld in den Steuerdistrikt Aha im Landgericht Heidenheim eingegliedert. 1811 erfolgte eine Umgliederung in die Ruralgemeinde Sausenhofen. 1818 wurde Pflaumfeld mit Steinacker eine eigenständige Ruralgemeinde.[3] Mit der Gebietsreform in Bayern wurde Pflaumfeld am 1. April 1971 nach Gunzenhausen eingemeindet.[4] Seit dem 1. Juli 1972 gehört die Stadt Gunzenhausen mit Steinacker zum Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, der zunächst unter dem Namen Landkreis Weißenburg in Bayern gebildet wurde.
Sehenswürdigkeiten
Auf einem landwirtschaftlichen Anwesen gibt es die sogenannte Hofkapelle aus dem 18. Jahrhundert mit einer Madonna, den Statuen eines heiligen Bischofs und des hl. Johannes von Nepomuk. Nahe der Kapelle befindet sich ein Wegkreuz von 1931.
Verkehr
Westlich führt die Bundesstraße 466 am Ort vorbei.
Literatur
- Hanns Hubert Hofmann: Gunzenhausen-Weißenburg. In: Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. Reihe I, Heft 8. Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1960, DNB 452071089 (Digitalisat).
- Robert Schuh: Gunzenhausen (= Historisches Ortsnamenbuch von Bayern, Mittelfranken. Band 5). Michael Laßleben, Kallmünz 1979, ISBN 3-7696-9922-X, S. 285.
Weblinks
Einzelnachweise
- Nach Höhenlinienbild in BayernViewer (Memento des Originals vom 8. April 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. interpoliert.
- Dieser Abschnitt nach R. Schuh, S. 285
- Historischer Atlas, S. 238
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 477 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- J. Heyberger und andere: Topographisch-statistisches Handbuch des Königreichs Bayern nebst alphabetischem Ortslexikon. München 1867, Spalte 1036
- Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern 1964 mit statistischen Angaben aus der Volkszählung 1961. München 1964, Spalte 784
- Schuh, S. 285