Steilrand und Schotterfeld des Argentals südlich der Kochermühle

Das Gebiet Steilrand und Schotterfeld des Argentals südlich der Kochermühle ist ein mit Verordnung vom 10. September 1954 durch das Regierungspräsidiums Tübingen als höhere Naturschutzbehörde ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.005) im Westen der baden-württembergischen Gemeinde Kressbronn im Bodenseekreis in Deutschland.

Lage

Das etwa 13 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Steilrand und Schotterfeld des Argentals südlich der Kochermühle gehört naturräumlich zum Bodenseebecken. Es liegt etwa anderthalb Kilometer westlich der Ortsmitte Kressbronns, südlich des Ortsteils Kochermühle und westlich der Landesstraße 334 auf einer Höhe von etwa 410 m ü. NHN. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst das Gewann Heidach.

Nach Norden, Westen und Süden wird das Gebiet von dem Landschaftsschutzgebiet Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue eingeschlossen.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung einer spätglaziale Argenterrasse.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen entlang der Argen in den Gemeinden Kreßbronn, Langnau, Neukirch und Tannau (Schwäbische Zeitung, Ausgabe Tettnang und Friedrichshafen, vom 15. September 1954)

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