Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers

Das Gebiet Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers ist ein mit Verordnung vom 24. Dezember 1954 des Landratsamts Bodenseekreis als untere Naturschutzbehörde ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.022) im Bereich der baden-württembergischen Gemeinde Langenargen im östlichen Bodenseekreis in Deutschland.

Lage

Das 15 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Sand- bzw. Baggergruben nördlich und westlich des Bierkellers gehört naturräumlich zum Bodenseebecken. Es erstreckt sich in drei Teilflächen nördlich der Ortsmitte Langenargens, zwischen dem Ortsteil Bierkeller-Waldeck im Südosten und den zu Eriskirch gehörenden Ortsteilen Moos im Westen und Schlatt im Norden auf einer Höhe von rund 400 bis 409 m ü. NN.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck[1] ist die Schonung der auch für den Fremdenverkehr wirtschaftlich bedeutsamen Landschaft mit geologischen Aufschlüssen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemeinden Langenargen und Tettnang (Schwäbische Zeitung, Ausgabe Tettnang und Friedrichshafen vom 29. Dezember 1954)

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