Skipper
Als Skipper (von niederdeutsch Schipper / mittelniederdeutsch schipper, schiphere‚ Schiffsherr‘; umgangssprachlich Freizeitkapitän) bezeichnet man den verantwortlichen Boots- bzw. Schiffsführer in der Freizeitschifffahrt, umgangssprachlich auch in der Berufsschifffahrt. Der Skipper trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung. Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner (Eigentümer) des Schiffes oder für diese Aufgabe angestellt sein, auch muss er das Schiff nicht selbst steuern. Vor Fahrtantritt muss allerdings der Schiffsführer bestimmt und dies im Logbuch dokumentiert werden. Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Befähigungsnachweise wie Führerschein sowie gegebenenfalls Funkbetriebszeugnis und Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel sein.
Schiffe unter Deutscher Flagge
Hobby-Skipper
Auf Binnengewässern in Deutschland benötigt der Sportbootführer einen Sportbootführerschein Binnen, auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern der sogenannten 3-Meilen-Zone einen Sportbootführerschein See, wenn die Motorleistung des Bootes 11,03 kW (15 PS) überschreitet. Der SBF Binnen gilt nur für nicht gewerblich genutzte Boote (eben Sportboote) bis zu einer Länge über alles (Lüa) bis 20,00 m, das heißt man darf ein Sportboot bis 19,99 m führen, aber eines von 20,00 m nicht mehr (auf dem Rhein bis 15,00 m)[1]. Es können jedoch lokale Regelungen durch Gemeinden erlassen werden, die auch bei geringerer Motorisierung den Führerschein in dem Fahrtgebiet der Gemeinde verlangen, bzw. umgekehrt können führerscheinfreie Fahrtgebiete erklärt werden. Der Skipper muss sich also immer vorher kundig machen, was im Fahrensgebiet verlangt und benötigt wird, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Fahren ohne den passenden Bootsführerschein zieht die gleichen Konsequenzen nach sich wie Fahren ohne Autoführerschein. Wenn ein Funkgerät an Bord ist, benötigt der Skipper das dafür nötige Zertifikat (Binnen: UBI; See: SRC oder LRC). Zur Mitführung bestimmter Seenotsignalmittel an Bord benötigt der Skipper einen Fachkundenachweis.
Ein Skippertraining ist eine zusätzliche und freiwillige Praxisausbildung für Schiffsführer von Segel- oder Motor-Sportbooten.
Gewerbliche Skipper
Der Begriff Skipper kann eine Berufsbezeichnung darstellen, wenn er sich auf die gewerbliche Steuerung von Wasserfahrzeugen bezieht. Gewerblich bedeutet hier, dass der Skipper für seine Tätigkeit ein Gehalt bzw. Honorar bekommt. Auch bezahlte Skipper von Charteryachten ohne Ausbildungsabsicht zählen zur gewerblichen Sportschifffahrt.
Gewerbliche Skipper auf Schiffen unter deutscher Flagge unterstehen immer dem Schutz des Seearbeitsgesetzes und müssen vom Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (früher: SeeBG) gemeldet und sozialversichert sein. Gewerbliche Skipper auf Sportbooten müssen in Deutschland oder auf Sportbooten unter deutscher Flagge weltweit den Sportküstenschifferschein (Fahrtgebiet weltweit bis 12 sm), Sportseeschifferscheins (Fahrtgebiet weltweit bis 30 sm Abstand von der Küste) beziehungsweise den Sporthochseeschifferscheins (unbegrenztes Fahrtgebiet) für die jeweiligen Antriebsart Motor oder Segel besitzen.
Skipper auf Ausbildungsschiffen
Für gewerblich betriebene Ausbildungsschiffe, z. B. von Segel- oder Motorbootschulen und Vereinen, gilt gemäß SeeSpbootV obige Regelung, obwohl hier der wirtschaftliche Gewinn der Ausbildungsstätte oft im Vordergrund steht. Im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen und in Ausnahmefällen im Küstenbereich bis 3 sm benötigen Ausbildungsskipper wie Hobby-Skipper nur die für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen Pflichtführerscheine.
Schiffsführer auf gewerblich betriebenen Schiffen
Gewerblich ist ein Wasserfahrzeug, wenn es mit der Absicht eines wirtschaftlichen Gewinnes betrieben wird. Dies trifft insbesondere für Passagier-, Handels- und Fischereischiffe (Kauffahrteischiff) zu. Solche Schiffe dürfen nur von einem Inhaber eines seemännischen Patents geführt werden.
Schweiz
Binnenseen
Auf den schweizerischen Binnengewässern ist für Freizeitskipper zum Führen eines Schiffes ein Schiffsführerausweis erforderlich, sofern die Motorleistung 6 Kilowatt oder die Segelfläche 15 Quadratmeter übersteigt. Ein verantwortlicher Bootsführer muss allerdings für jedes Schiff bestimmt sein, unabhängig von der Führerscheinpflicht. Er oder sie ist für die Einhaltung der Vorschriften sowie für die Sicherheit des Schiffes und der Besatzung verantwortlich. Auch die korrekte Wartung und der Unterhalt der Sicherheitsausrüstung ist in seiner Verantwortung. Der Schiffsführerausweis der Kategorie A (Motorboote) erlaubt auch den gewerblichen Personentransport auf den Binnenseen.
Auf dem Bodensee ist derselbe Ausweis bereits ab einer Motorleistung von 4,4 Kilowatt oder einer Segelfläche von 12 Quadratmetern erforderlich – gemäß der Bodenseeschifffahrtsordnung gilt dieselbe Regel auch für deutsche und österreichische Boote auf diesem Grenzgewässer.
Hochseeyachten unter Schweizer Flagge
Zum Führen einer Hochseeyacht unter Schweizer Flagge ist der schweizerische Hochseeausweis erforderlich. Er erlaubt – abhängig vom erworbenen Schein – das Führen von Segel- oder Motoryachten für Freizeitzwecke weltweit. Eine gewerbsmässige Beförderung von Personen oder Waren mit einer Yacht unter Schweizer Flagge ist generell verboten.[2]
Vereinigte Staaten von Amerika
Freizeitbereich
Grundsätzlich unterliegen Bootsführer im Freizeitbereich der Regelungshoheit der Bundesstaaten. So haben einige Bundesstaaten keinerlei Regelungen (z. B. Alaska), andere ein standardisiertes Sicherheitstraining (englisch boating safety education), das bei verschiedenen Anbietern durchlaufen werden kann. Diese Kurse können meist auch online absolviert werden oder bei einer Organisation wie der United States Coast Guard Auxiliary. Als Ergebnis erhält man eine Boaters Education Card des Bundesstaates, die meist auch in anderen Bundesstaaten als Nachweis anerkannt wird und zum nichtgewerblichen Führen von Sportbooten berechtigt.[3]
Gewerblich
Das gewerbliche Führen von Sportbooten unterliegt der Regelungshoheit des Bundes und die Skipper brauchen hierfür ein Befähigungszeugnis des National Maritime Center der US-Küstenwache. Es gibt mehrere Patente für Sportboote je nach Seegebiet und Größe der Sportboote und Yachten, die nicht mit dem STCW-Übereinkommen konform sind. Voraussetzung ist ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis, eine Erfahrungsseefahrtzeit von bis zu drei Jahren sowie der Besuch eines standardisierten Kurses und eine Prüfung bei der Küstenwache.[4]
Sportbootskipper mit gewerblichen Patent werden nach den Etiketten in den Vereinen und Segelschulen als Captain angeredet.
Militär
An Bord von US-amerikanischer Kriegsschiffen wird der Kommandant oft inoffiziell als Skipper bezeichnet, wenn er die Erlaubnis dazu gibt. Auch in vielen Landeinheiten der Marine und Marineinfanterie werden kommandierende Offiziere oft traditionell als Skipper angeredet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Die neue Sportbootführerscheinverordnung. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, abgerufen am 5. September 2017.
- Verordnung über die schweizerischen Jachten zur See (Artikel 17). 1. Juli 2009. Abgerufen am 16. Februar 2019.
- ABA Boater Education Program. Boater Education Requirements/Laws. In: americanboating.org. The American Boating Association, 2020, abgerufen am 11. Oktober 2021 (englisch).
- Charter Boat Captain. In: www.dco.uscg.mil. National Maritime Center, abgerufen am 11. Oktober 2021 (englisch).