Sportbootführerschein See
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen (kurz: SBF See) ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO), d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (Drei-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone, darüber hinaus die Unterläufe von Warnow, Trave, Elbe, Weser und Ems sowie der Nord-Ostsee-Kanal und weitere, in § 1 SeeSchStrO genannte und begrenzte Binnenwasserstraßen).
Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS).[2] Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.
Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt dessen Besitz auch nicht voraus.
Voraussetzungen und Erwerb
- Allgemein
- Lebensalter: mindestens 16 Jahre
- Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/ Hörfähigkeit/ Allgemeiner Gesundheitszustand)
- Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
- Lichtbild (38 × 45 mm)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Prüfungen
- Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz.
- Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde
Die theoretische Prüfung ist in einen theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil gegliedert, in welchem man navigatorische Grundkenntnisse im Umgang mit einer Seekarte nachweisen muss. Bei beiden Prüfungsteilen sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und über das ELWIS abrufbar oder im Handel erhältlich.
Die theoretische Prüfung umfasst jetzt 15 Fragebögen (früher: 20) mit jeweils 7 Fragen aus dem allgemeinen Teil, 23 Fragen aus dem spezifischen Teil; zusammen also 30 Fragen, von denen zum Bestehen mindestens 24 richtig beantwortet sein müssen. Hinzu kommt pro Fragebogen eine Navigationsaufgabe, die aus 9 Teilaufgaben besteht, von denen mindestens 7 richtig bearbeitet werden müssen. Für die Bearbeitung stehen 60 Minuten zur Verfügung.[3] Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot sowie einige Knoten geprüft. Von neun Knoten werden sieben abgefragt, wobei zum Bestehen sechs Knoten erfolgreich vorgeführt werden müssen. Obwohl es sich um den amtlichen Schein für Seeschifffahrtsstraßen handelt, ist es nicht erforderlich, die praktische Prüfung auf einer Seeschifffahrtsstraße abzulegen, da die regionalen DSV-/DMYV-Prüfungsausschüsse auch auf Binnengewässern Prüfungsmöglichkeiten für den SBF See anbieten.
Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation (ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften) für das sichere Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Kenntnisse in Navigation und Schifffahrtsrecht, welche für das Befahren von Küsten- und Hochseerevieren erforderlich sind, sind weitaus umfangreicher als bei dem Sportbootführerschein Binnen. Obwohl man zum Beispiel mit diesem Schein die Erlaubnis erhält, in Gezeitenrevieren zu fahren, wird die Gezeitenkunde nur oberflächlich geprüft. Da zur Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen kein amtlicher Schein vorgeschrieben ist, wird während der SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt. Auch das Thema Seemannschaft wird nur sehr kurz angeschnitten.
Der Sportbootführerschein Binnen kann auf die Prüfung teilweise angerechnet werden. In diesem Fall entfallen die sieben Basisfragen. Für die Bearbeitung des Theorieteils stehen 50 Minuten zur Verfügung.[3]
Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.
Der Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten kann auch in privatwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen erworben werden, wobei es große Unterschiede in Umfang und Qualität dieser Ausbildungseinrichtungen gibt.
Die Ausweisvordrucke des SBF See trugen bis etwa zum Ausstellungsjahr 1989 nur die Bezeichnung „Sportbootführerschein“.
Die Zahlen der ausgestellten Führerscheine nehmen kontinuierlich zu (vgl. Bundestags-Drucksache 19/4502, S. 2). Im Jahr 2016 wurden insgesamt 38.802 Sportbootführerscheine See ausgestellt. Weiterführende Scheine wie der SKS (5.374), SSS (366) und SHS (71) werden deutlich weniger erworben.[4]
Internationales Zertifikat
Als „nationales“ Dokument hat der SBF See im Ausland keine Gültigkeit.[5] Allerdings beinhalten alle Sportbootführerscheine das Internationale Zertifikat gemäß der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (International Certificate of Competence). Führer von Sportbooten können mit Hilfe dieses Nachweises ihre Qualifikation im Ausland belegen. Die Führerscheine werden hierzu um eine dritte Innenseite erweitert.
Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)
Am 10. Mai 2017 trat die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)[6] in Kraft. Sie ersetzt die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See. Darüber hinaus gibt es anstelle der beiden Führerscheine SBF-Binnen und -See nur noch einen Sportbootführerschein. Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtsstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen – vermerkt. Zusätzliche Änderungen sollen den Erwerb der Sportbootführerscheine erleichtern:
- die Teilprüfungen Praxis und Theorie können an unterschiedlichen Orten abgelegt werden
- der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss nur noch eine Woche vor Prüfungstermin gestellt werden
- Prüfungen zum Sportbootführerschein sind auch im Ausland möglich (bisher traf das nicht für den SBF See zu)
- eine Legaldefinition zum Begriff des Sportboots wurde aufgenommen
Der Sportbootführerschein wird seit 1. Januar 2018 im Scheckkartenformat ausgegeben, dieser wird innerhalb von 10 – 30 Tagen nach bestandener Prüfung zugestellt.[7]
Gesetzliche Grundlage
Die Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung – SpFV) vom Mai 2017 wurde zuletzt geändert im November 2021.
§ 16 "Zuständige Stellen" legt fest, dass der Deutsche Motoryachtverband e. V. und der Deutsche Segler-Verband e. V. mit der Durchführung von Sportbootführerscheinprüfungen beauftragt werden. Sie entscheiden über Anträge auf Zulassung (§ 7) zur Prüfung, Erteilung und Ersatzausfertigung (§ 11) der Fahrerlaubnis, nehmen die Prüfungen an, erteilen die Fahrerlaubnisse (§§ 3, 4, 8) und übermitteln erforderlichen Daten an die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur benannte Stelle.
Die Verbände können Auflagen nach § 6 Absatz 4 erteilen und erheben Gebühren und Auslagen nach § 18 der Verordnung. Sie unterstehen der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, dass sich dabei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt bedient.
Über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 13 oder die Anordnung des Ruhens der Fahrerlaubnis nach § 14 entscheidet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Die Entscheidung ist, sofern der Inhaber eines Befähigungsnachweises betroffen ist, unter Angabe der Gründe der Stelle mitzuteilen, die die Fahrerlaubnis erteilt hat.
§ 9 "Prüfungsausschüsse" sieht vor, dass die Prüfungsausschüsse von den beliehenen Verbänden gemeinsam oder jeweils getrennt eingerichtet werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann sich bei der Kommunikation mit den Prüfungsausschüsse durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt unterstützen lassen. Die Leiter der Ausschüsse und die anderen Prüfer werden von den Verbänden bestellt und entlassen.
Siehe auch
- Sportschifferschein Weiterführende Scheine
- Charterbescheinigung (Bootscharter ohne Sportbootführerschein)
- Liste der DSV- und DMYV-Führerscheine
Literatur
- Rolf Dreyer: Sportbootführerschein See. Mit amtlichem Fragenkatalog, 12. Aufl., Delius Klasing, Bielefeld 2019, ISBN 978-3-667-11813-4.
- Kurt Graf, Dietrich Steinicke: Der amtliche Sportbootführerschein See. Mit den 300 Prüfungsfragen und Auswahlantworten sowie den Seekartenausschnitten mit Lösungen + Seenotsignalmittelprüfung, 22. Aufl., Delius Klasing, Bielefeld 2020, ISBN 978-3-667-11164-7.
- Heinz Overschmidt, Axel Bark: Sportbootführerschein See. Mit amtlichem Fragenkatalog, 39. Aufl., Delius Klasing, Bielefeld 2021, ISBN 978-3-667-11174-6.
Weblinks
- www.dsv.org – Deutscher-Seglerverband e.V. Führerscheine/Funk
- www.dmyv.de – Deutscher Motor Yacht Verband e.V Führerscheine
- www.sportbootfuehrerscheine.org – DSV Portal für Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse
- Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung – SpFV)
- ELWIS: Führerscheininformationen – Fragen- und Antwortenkataloge für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen, Sportbootführerschein-See und Sportküstenschifferschein
- Neues Prüfungsprotokoll SBF-See-Praxisprüfung ab Mai 2012 (PDF; 212 kB) – Ablauf der praktischen Prüfung, Pflichtmanöver und sonstige Fertigkeiten für den Sportbootführerschein See.
- Prüfungsprotokoll SBF-See-Praxisprüfung bis Ende April 2012 (PDF; 212 kB) – Ablauf der praktischen Prüfung, Pflichtmanöver und sonstige Fertigkeiten für den Sportbootführerschein See.
Einzelnachweise
- Text der See-Sportbootverordnung
- Pressemitteilung des BMVBS: Führerscheinregelungen für Sportboote liberalisiert (Memento des Originals vom 24. Oktober 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. vom 17. Oktober 2012, abgerufen am 27. Oktober 2012
- Overschmidt, Heinz und Axel Bark: Sportbootführersein See, Delius Klasing Verlag 2012, S. 204, ISBN 978-3-7688-3484-1
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4227 –. Bundesregierung, 25. September 2018, abgerufen am 7. August 2021.
- Anlage zur Sportbootführerscheinverordnung-See: „The holder ... is hereby garanted the licence to navigate any power-driven pleasure yacht on the waterways of the Federal Republic of Germany navigable by sea-going ships.“
- Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung – SpFV) als Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016).
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.): Die neue Sportbootführerscheinverordnung (Faltblatt). April 2017 (bmvi.de [PDF; abgerufen am 6. Dezember 2017]).