Handelsschiff
Als Handelsschiff oder veraltet Kauffahrteischiff bezeichnet man im rechtlichen Sinne alle nicht staatlichen Schiffe (die Handelsflotte). Artikel 27 des deutschen Grundgesetzes bestimmt: „Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.“
Im engeren Sinne versteht man unter einem Handelsschiff ein dem Transport von Gütern oder Personen zu gewerblichen Zwecken dienendes Schiff. Fischereischiffe, Forschungsschiffe und Sportboote sind hingegen keine Handelsschiffe, gehören aber bei Gewinnerzielungsabsicht zu den Kauffahrteischiffen.[1]
Kauffahrteischiff
Kauffahrteischiffe sind Seeschiffe, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Jedes Kauffahrteischiff benötigt zurzeit:
- einen Fahrterlaubnisschein
- ein Schiffsbesatzungszeugnis
- ein Bootsausrüstungszeugnis oder Sicherheitszeugnis (siehe Befähigungszeugnis)
Ausgestellt werden diese Dokumente von der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr, (ehemals See-Berufsgenossenschaft).
Die Arbeit auf deutschen Kauffahrteischiffen ist im Seearbeitsgesetz (SeeArbG) geregelt. Das SeeArbG ist ein spezieller Teil des deutschen Arbeitsgesetzes, der die besonderen Regelungen für die Arbeit auf See enthält. Es resultiert aus der Umsetzung des internationalen Seearbeitsübereinkommens von 2006. Vorher regelte das Seemannsgesetz diesen Bereich.
- Sportboote
Sportboote unter deutscher Flagge, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, werden zu den Kauffahrteischiffen gerechnet. Dazu gehören beispielsweise alle Schiffe unter deutscher Flagge, mit denen Ausbildung gegen Entgelt betrieben wird (Segelschule, Motorbootschule).
Arten von Handelsschiffen
Man unterscheidet Handelsschiffe je nach Fahrtgebiet in:
- Seeschiffe (auch Küstenmotorschiffe) und
- Binnenschiffe
Gängige Schiffsarten sind unter anderem:
- Containerschiffe
- Massengutfrachter (auch Schüttgutschiffe oder Bulkcarrier genannt), etwa zum Transport von Kohle und Erz
- Tanker, unter anderem Öltanker, Produktentanker und Gastanker (LNG liquefied natural gas, LPG liquefied petroleum gas)
- Stückgutschiffe:
- Kühlschiffe beispielsweise für Fisch, Fleisch und Südfrüchte
- Schwergutschiffe
- Fähren
- RoRo-Schiffe mit befahrbaren Decks, auf die die Ladung gerollt wird
- Autotransporter (auch Car carrier genannt)
- Spezialschiffe für besondere Transportaufgaben, wie etwa Tiertransporter
- Passagierschiffe oder Fahrgastschiffe
Daneben gibt es viele Arten von Spezialschiffen für andere Aufgaben, die auch zu den Handelsschiffen zählen, wie
- Schlepper für Hochsee und Hafen
- Schwimmbagger
- Bohrinselversorger
Handelsschifffahrt
Wenn auch die Bedeutung der Passagierschiffe für den Fernreiseverkehr abgenommen hat, so sind doch beim Güterverkehr die großen Handelsnationen in starkem Maße vom Seehandel und damit von Handelsschiffen abhängig.[2][3]
Weblinks
Einzelbelege
- Christian Bubenzer, Runa Jörgens: Praxishandbuch Seearbeitsrecht, Walter de Gruyter, Berlin, 2015, S. 19ff
- Auswärtiges Amt: Internationaler Seeverkehr
- Handelsschifffahrt auf Planet Wissen