Sportbootführerschein Binnen
Beim Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (kurz: SBF Binnen) handelt es sich um die amtliche Lizenz zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Geltungsbereich
Ein Sportboot ist dabei ein nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 20 Metern Länge, gemessen ohne Ruder und Bugspriet (auf dem Rhein von weniger als 15 Metern Länge),[1] ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder mit einem Segel von höchstens 6 m² Fläche fortbewegt werden.[2] Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 kW (15 PS) beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen.[3] Auf dem Rhein liegt die Grenze bei 3,68 kW (5 PS).[4] Der SBF Binnen wird für die Antriebsarten Antriebsmaschine und Segel erteilt; beide Antriebsarten werden dabei in einem gemeinsamen Dokument bescheinigt.
Der SBF Binnen Segel wird nur auf den in Anlage 2 der SportbootFüV-Bin genannten Binnenwasserstraßen benötigt (Havel-Oder-Wasserstraße, Untere-Havel-Wasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße). Zum 1. Mai 2012 entfiel der Sportbootführerschein Binnen für das Surfbrett ersatzlos. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist zum Führen von Segelsurfbrettern künftig kein Führerschein mehr erforderlich, ebenso die besondere Fahrerlaubnispflicht in Berlin. Außerhalb der genannten Binnenwasserstraßen gibt es in Deutschland für Segelboote ohne Motor keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 6 m² Segelfläche).[5] Für den Bodensee ist für Sportboote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) oder ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent A bzw. D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Gemeinde) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung.
Die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Führerscheine galten nur für Boote mit bis zu 15 Tonnen Wasserverdrängung. Diese Beschränkung wurde auch für alte Führerscheine aufgehoben.[6] Für Boote mit einer Länge (ohne Bugspriet) ab 20 m bis zu 25 m ist das Sportschifferzeugnis erforderlich, für Boote mit einer Länge (ohne Bugspriet) ab 15 m bis 25 m auf dem Rhein ist ein Sportpatent nötig.
Voraussetzungen
- Lebensalter: mindestens 14 Jahre (nur Segel) bzw. mindestens 16 Jahre (Segel mit Motor), die Zulassung ist drei Monate früher möglich[7]
- Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (ausreichendes Hör- und Sehvermögen, körperliche und geistige Eignung)
- Zuverlässigkeit: Kfz-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
- Lichtbild (38 × 45 mm)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Prüfungsteile
Theoretische Prüfung
- Basisfragen: Schifffahrtsrecht, Seemannschaft, Wetterkunde allgemein
- spezifische Fragen Binnen
- spezifische Fragen Segeln (nur bei Segel)
Seit 1. Mai 2012 gilt für den Theorieteil ein Fragenkatalog bestehend aus 72 Basisfragen, 181 spezifischen Fragen Binnen und 47 spezifischen Fragen Segeln. Von dem insgesamt 300 Fragen umfassenden Katalog entsprechen die Basisfragen denen des Sportbootführerscheins See.
Aus dem Katalog sind 15 verschiedene Fragebögen mit jeweils 30 Fragen zur Prüfung des Führerscheins nur unter Motor, 15 weitere verschiedene Fragebögen mit je 25 Fragen zur Prüfung des Führerscheins nur unter Segeln, sowie zusätzlich 15 verschiedene Fragebögen mit jeweils sieben Fragen für die Ergänzungsprüfung Segeln zum Sportbootführerschein Binnen unter Motor gebildet, von denen in der Prüfung entsprechend ein Satz zu bearbeiten ist. Es handelt sich um Multiple-Choice-Antwortmöglichkeiten mit einer Auswahl von vier Antworten, wovon jeweils nur eine richtig ist.
Die zur Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit beträgt 45 Minuten für die Prüfung nur unter Motor (maximal sechs Falschantworten), 60 Minuten für die Prüfung unter Motor und Segeln (maximal acht Falschantworten), sowie 15 Minuten für die Zusatzprüfung unter Segeln alleine, wenn der Sportbootführerschein unter Motor schon vorhanden ist (maximal zwei Falschantworten). Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen auf vorherigen Antrag möglich, eine mündliche Nachprüfung nicht möglich.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung besteht aus verschiedenen Manövern (Ab- und Anlegen am Steg oder an der Boje, Wende, Halse, Boje über Bord (bei Seglern: mit Q-Wende, ggf. Beidrehen und Segel setzen/bergen)), Fahren von verschiedenen Kursen zum Wind und seemännische Knoten (Achtknoten, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Kreuzknoten, einfacher und doppelter Schotstek, Palstek, Stopperstek, Webeleinenstek, Webeleinenstek auf Slip, Belegen auf einer Klampe mit Kopfschlag). Für jedes Manöver beziehungsweise jeden Knoten hat der Prüfling zwei Versuche, die er mit „ausreichendem Ergebnis“ vollständig zu bestehen hat.
Beide Teile der Prüfung (Theorie und Praxis) können sowohl zusammen als auch separat abgelegt werden, sofern sie nicht länger als zwölf Monate auseinanderliegen.
Inhabern des Sportbootführerscheins See wird die praktische Prüfung in der Antriebsart Maschine sowie ein Teil des Fragenkatalogs erlassen, so dass die theoretische Prüfung für diese Kandidaten nur 35 Minuten dauert. Inhabern des Sportküstenschifferscheins oder des Sportseeschifferscheins wird die praktische Prüfung in der Antriebsart unter Segeln erlassen. Bodenseeschifferpatente A und D können ohne weitere Prüfung in den entsprechenden Sportbootführerschein umgeschrieben werden.
Neufassung der Sportbootführerscheinverordnung 2017
Am 10. Mai 2017 trat die neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV)[8] in Kraft, die die bisherigen Sportbootführerscheinverordnungen Binnen und See ersetzt. Darüber hinaus gibt es anstelle der beiden Führerscheine SBF-Binnen und -See künftig nur noch einen Sportbootführerschein (Anlage 1 SpFV). Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschifffahrtsstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen – vermerkt (§§ 3 und 4 SpFV). Zusätzliche Regelungen sollen den Erwerb der Sportbootführerscheine erleichtern:
- die Teilprüfungen Praxis und Theorie können an unterschiedlichen Orten abgelegt werden
- der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss nur noch eine Woche vor Prüfungstermin gestellt werden
- Prüfungen zum Sportbootführerschein sind auch im Ausland möglich (bisher traf das nicht für den SBF See zu)
- eine Legaldefinition zum Begriff des Sportboots wurde aufgenommen[9]
Seit 1. Januar 2018 wird der Führerschein zudem im Scheckkartenformat ausgegeben, der innerhalb von 10 Tagen nach bestandener Prüfung zugestellt wird.[10]
Siehe auch
- Charterbescheinigung (Bootscharter ohne Sportbootführerschein)
- Liste der DSV- und DMYV-Führerscheine
Literatur
- Axel Bark: Der Sportbootführerschein Binnen. Segel + Motor. Mit amtlichem Fragenkatalog 14. Aufl., Delius Klasing, Bielefeld 2020, ISBN 978-3-667-11497-6.
- Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe: Sportbootführerschein Binnen. Segel. Motor. Mit offiziellen Prüfungsfragen, 20. Aufl., Delius Klasing, Bielefeld 2020, ISBN 978-3-667-11182-1.
- Kurt Graf, Dietrich Steinicke: Der amtliche Sportbootführerschein Binnen. Mit Antriebsmaschine + Segeln, 12. Aufl., Delius Klasing, Bielefeld 2019, ISBN 978-3-667-11162-3.
Weblinks
- Deutscher-Seglerverband e.V. Führerscheine/Funk
- Deutscher Motor Yacht Verband e.V Führerscheine
- Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung - SpFV)
- bis Mai 2017 gültige Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin)
- ELWIS: Führerscheininformationen – Fragen- und Antwortenkataloge für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen
Einzelnachweise
- § 1 Nr. 1 u. 2 SpFV
- § 2 Nr. 3 SpFV
- § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpFV
- § 5 Abs. 3 SpFV
- § 2 Nr. 3 SpFV
- § 4 Abs. 1 alte SportbootFüV-Bin
- SBF: Sportbootführerschein. Abgerufen am 11. April 2021 (deutsch).
- Text der Sportbootführerscheinverordnung - SpFV (BGBl. I S. 1016)
- Deutscher Segler-Verband (Hrsg.): Neue Sportbootführerscheinverordnung kommt spätestens zum 1. Mai 2017. 26. Januar 2017 (dsv.org [abgerufen am 4. Februar 2017]).
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.): Die neue Sportbootführerscheinverordnung (Faltblatt). April 2017 (bmvi.de [PDF; abgerufen am 30. Oktober 2017]).